Auszahlungsmodalitäten. Falls die Gesellschaft eine Leistung auszahlen muss, er- folgt diese Zahlung durch Banküberweisung oder gezo- xxxxx Xxxxxx. Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Vertragsände- rung einen Betrag bis 5 Euro zahlen müssen, wird dieser Betrag zugunsten der anderen Partei abgerundet und die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer verzichten darauf, diesen Betrag von der anderen Partei zu verlangen.
Auszahlungsmodalitäten. (i) Rückgewährverlangen von bis zu EUR 20.000 sollen zum Monatsende, Rückgewährverlangen von mehr als EUR 20.000 sollen innerhalb von drei Monaten erfüllt werden.
(ii) Die Rückgewährung erfolgt spätestens innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in das der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung oder Reduzierung des Treuhandvermögens fällt. Erhält der Förderkreis Teilzahlungen von Oikocredit, ist er zur zeitnahen Auszahlung des entsprechenden Teilbetrages an den Anleger verpflichtet.
Auszahlungsmodalitäten. Der Auszahlungsplan wird von den Förderungsgebern festgelegt. Die Förderungsgeber können sich vorbehalten, die Auszahlung einer Förderung aufzuschieben, wenn und solange Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung nicht gewährleistet erscheinen lassen und insbesondere dann, wenn das BMASK es verlangt.
Auszahlungsmodalitäten. Der Bund zahlt dem Kanton die vereinbarten Bundesbeiträge im Rahmen der bewilligten Kredite jährlich im Juni/Juli aus. Die Auszahlung wird in jedem Fall an den termingerechten Eingang und die Vollständigkeit der Jahresberichte geknüpft. Die Tranchenzahlungen werden grundsätzlich unabhängig vom Grad der Zielerreichung vorgenommen. Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung kann das BAFU die Zahlungen gemäss Ziffer 7.1 kürzen oder ganz einstellen.
Auszahlungsmodalitäten. Auszahlungen (Kündigung des gesamten Vertrags bzw. Teilentnah- men) können von Ihnen in Ihrer Vertragsverwaltung im Internet beauf- tragt werden und erfolgen nur auf das mit Ihnen vereinbarte Referenz- konto oder auf andere von CosmosDirekt für Sie vorgesehene Produkte. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem Kreditinstitut des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums geführt wird und auf Ih- ren Namen lautet.
Auszahlungsmodalitäten. Falls die Gesellschaft eine Leistung auszahlen muss, er- folgt diese Zahlung durch Banküberweisung oder gezo- xxxxx Xxxxxx.
Auszahlungsmodalitäten. Die Förderungsmittel werden gemäß dem im Förderungsvertrag geregelten Zahlungsplan auf das von den Förderungsnehmenden anzugebende Konto angewiesen.
Auszahlungsmodalitäten. Die jeweiligen Ausgleichszahlungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und § 5 Absatz 1 wer- den fällig einen Monat nach dem Inkrafttreten des Achtzehnten Gesetzes zur Än- derung des Atomgesetzes, jedoch nicht vor Abgabe der Erklärungen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 durch den jeweils Ausgleichsberechtigten für die ihn betreffenden in § 8 Absatz 1 Satz 7 genannten Gerichtsverfahren und für das ihn betreffende in § 8 Absatz 2 genannte Schiedsgerichtsverfahren.
Auszahlungsmodalitäten. Die Zielerreichung für die finanziellen und nicht- finanziellen Ziele wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das jeweilige Vergü- tungsjahr folgenden Geschäftsjahres nach Vorbe- reitung durch den Personalausschuss festgestellt. Danach werden die sich ergebenden Auszahlungs- beträge errechnet. Sie werden bis zum 30. April des auf das jeweilige Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Ist ein Vorstandsmitglied nicht für ein volles Geschäftsjahr für die Gesellschaft tätig, wird das STI zeitanteilig gewährt und am vorstehend defi- nierten Auszahlungstag ausbezahlt. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmit- glieds aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft oder durch Vertragsbeendigung nach einem Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied durch die Gesellschaft gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG („Bad- Leaver-Fall“), wird für das Jahr, in welches die Kün- digung oder der Widerruf fällt, kein STI geleistet. Dasselbe gilt zusätzlich für den Zeitraum zwischen Widerruf und Vertragsende, sollte letzteres in dem auf den Widerruf folgenden Jahr liegen.
Auszahlungsmodalitäten. Am Ende der Performanceperiode einer zur Aus- zahlung kommenden LTI-Tranche werden die Anzahl der erdienten PSUs sowie der anzuwen- dende durchschnittliche Schlusskurs vom Auf- sichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf die Performanceperiode folgenden Geschäftsjahres nach Vorbereitung durch den Personalausschuss festgestellt. Die über die Performanceperiode erdienten PSUs werden in bar ausbezahlt. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich aus der Multipli- kation der finalen Anzahl der erdienten PSUs mit dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie von INDUS im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Börse (oder einem Nachfolgesystem) der letzten 40 Börsenhandelstage der jeweiligen Performance- periode. Die Auszahlung ist dabei auf 200 % des LTI-Ziel- xxxxx begrenzt. Der LTI wird mit dem nächsten ordentlichen Gehaltslauf nach Billigung des Konzernabschlusses der INDUS Holding AG für das letzte Geschäftsjahr der jeweiligen Performanceperiode zur Zahlung fällig.