Auszahlungsmodalitäten Musterklauseln

Auszahlungsmodalitäten. Falls die Gesellschaft eine Leistung auszahlen muss, er- folgt diese Zahlung durch Banküberweisung oder gezo- xxxxx Xxxxxx. Wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsgesellschaft aufgrund einer Vertragsände- rung einen Betrag bis 5 Euro zahlen müssen, wird dieser Betrag zugunsten der anderen Partei abgerundet und die Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnehmer verzichten darauf, diesen Betrag von der anderen Partei zu verlangen.
Auszahlungsmodalitäten. Die Zielerreichung für die finanziellen und nicht- finanziellen Ziele wird vom Aufsichtsrat innerhalb der ersten drei Monate des auf das jeweilige Vergü- tungsjahr folgenden Geschäftsjahres nach Vorbe- reitung durch den Personalausschuss festgestellt. Danach werden die sich ergebenden Auszahlungs- beträge errechnet. Sie werden bis zum 30. April des auf das jeweilige Vergütungsjahr folgenden Geschäftsjahres zur Zahlung fällig. Ist ein Vorstandsmitglied nicht für ein volles Geschäftsjahr für die Gesellschaft tätig, wird das STI zeitanteilig gewährt und am vorstehend defi- nierten Auszahlungstag ausbezahlt. Endet das Dienstverhältnis eines Vorstandsmit- glieds aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB durch die Gesellschaft oder durch Vertragsbeendigung nach einem Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied durch die Gesellschaft gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG („Bad- Leaver-Fall“), wird für das Jahr, in welches die Kün- digung oder der Widerruf fällt, kein STI geleistet. Dasselbe gilt zusätzlich für den Zeitraum zwischen Widerruf und Vertragsende, sollte letzteres in dem auf den Widerruf folgenden Jahr liegen. Die langfristige variable Vergütung (LTI) soll das Handeln der Vorstandsmitglieder im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen Entwicklung der Gesellschaft befördern. Das LTI wird aktienbasiert gewährt. Das LTI ist als Virtueller Performance Share Plan (VPSP) ausgestaltet. Der VPSP basiert auf einer vierjährigen Performanceperiode, die jeweils am Anfang eines Geschäftsjahres startet. Zu Beginn einer Performanceperiode werden den Vorstands- mitgliedern virtuelle Aktien (Performance Share Unit – PSU) zugeteilt. Die Anzahl der PSUs zu Beginn der Performanceperiode wird über Division des individuellen LTI-Zielwerts durch den Aktien- kurs bei Zuteilung ermittelt. Der Aktienkurs bei Zuteilung ist der durchschnittliche Schlusskurs im XETRA-Handelssystem der Frankfurter Wertpa- pierbörse (oder einem vergleichbaren Nachfolge- system) der letzten 40 Handelstage. G 006 Über die Erreichung des vom Aufsichtsrat für die Performanceperiode definierten externen Erfolgs- ziels und des internen Erfolgsziels kann sich die Anzahl der PSUs über die Performanceperiode hin- weg durch einen Bonusfaktor ändern. Bei Unterer- füllung der Erfolgsziele liegt der Bonusfaktor unter 100 % – die Anzahl der PSUs reduziert sich entspre- chend und kann bei starker Untererfüllung auch vollständig entfallen. Bei Übererfüllung der Erfolgs- ziele liegt der Bonusfaktor über ...
Auszahlungsmodalitäten. (I) Rückgewährverlangen von bis zu EUR 20.000,– sollen zum Monatsende, Rückgewährverlangen von mehr als EUR 20.000,– sollen innerhalb von drei Monaten erfüllt werden.
Auszahlungsmodalitäten. Der Bund zahlt dem Kanton die vereinbarten Bundesbeiträge im Rahmen der bewilligten Kredite jährlich im Juni/Juli aus. Die Auszahlung wird in jedem Fall an den termingerechten Eingang und die Vollständigkeit der Jahresberichte geknüpft. Die Tranchenzahlungen werden grundsätzlich unabhängig vom Grad der Zielerreichung vorgenommen. Bei Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung kann das BAFU die Zahlungen gemäss Ziffer 7.1 kürzen oder ganz einstellen.
Auszahlungsmodalitäten. 5.1 Der Auszahlungsplan wird von den Förderungsgebern festgelegt. Die Förderungsgeber können sich vorbehalten, die Auszahlung einer Förderung aufzuschieben, wenn und solange Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung nicht gewährleistet erscheinen lassen und insbesondere dann, wenn das BMASK es verlangt.
Auszahlungsmodalitäten. (8) Auszahlungen (Kündigung des gesamten Vertrags bzw. Teilentnah- men) können von Ihnen in Ihrer Vertragsverwaltung im Internet beauf- tragt werden und erfolgen nur auf das mit Ihnen vereinbarte Referenz- konto oder auf andere von CosmosDirekt für Sie vorgesehene Produkte. Das Referenzkonto muss ein Girokonto sein, das bei einem Kreditinstitut des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums geführt wird und auf Ih- ren Namen lautet.
Auszahlungsmodalitäten. Falls die Gesellschaft eine Leistung auszahlen muss, er- folgt diese Zahlung durch Banküberweisung oder gezo- xxxxx Xxxxxx.
Auszahlungsmodalitäten. Die Förderungsmittel werden gemäß dem im Förderungsvertrag geregelten Zahlungsplan auf das von den Förderungsnehmenden anzugebende Konto angewiesen.
Auszahlungsmodalitäten. Der Förderungsnehmer hat für das gegenständliche Projekt ein eigenes Bankkonto bei der [Bezeichnung der Bank], BIC [Nummer], IBAN [Nummer]) mit dem Wortlaut [„Kontobezeichnung“] errichtet. Alle Abwicklungen die gegenständliche Förderungs-vereinbarung betreffend, erfolgen ausschließlich über dieses Konto, welches nur diesem Zweck dient. Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt unter Bedachtnahme auf die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel und der bereits zur Abdeckung laufender Kosten geleisteten Ratenzahlungen nach Unterzeichnung der gegenständlichen Förderungsvereinbarung grundsätzlich in gleich bleibenden Monatsraten. Die letzte Rate in Höhe von 10 % des insgesamt bewilligten Förderungsbetrages wird grundsätzlich erst nach Vorlage und Abnahme des Endberichts und der Endabrechnung ausbezahlt. Der Förderungsgeber behält sich vor, die Auszahlung einer Förderung aufzuschieben, wenn und solange Umstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vorhabens nicht gewährleistet erscheinen lassen. Abhängig von der Höhe der vom Förderungsgeber im Zuge der Projektprüfung anerkannten Kosten werden nach Abschluss der Abrechnung offene Zuschussbeträge angewiesen oder eventuell zu viel ausbezahlte Mittel rückgefordert. Nicht verbrauchte Förderungsmittel werden unter Verrechnung der auf dem Projektkonto damit erzielten Zinserträge unverzüglich zurückgefordert. Für den Fall eines Verzuges bei der Rückzahlung der Förderung sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr ab Eintritt des Verzuges zu leisten. Der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, ist für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Die Förderung für Investitionen wird nach Vorlage der Kostenvoranschläge und der saldierten Rechnung samt Zahlungsbeleg zur Anweisung gebracht. Investitionen dürfen erst nach Genehmigung durch den Förderungsgeber vorgenommen werden.
Auszahlungsmodalitäten. (1) Die jeweiligen Ausgleichszahlungen nach § 4 Absatz 1 und 2 und § 5 Absatz 1 wer- den fällig einen Monat nach dem Inkrafttreten des Achtzehnten Gesetzes zur Än- derung des Atomgesetzes, jedoch nicht vor Abgabe der Erklärungen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 durch den jeweils Ausgleichsberechtigten für die ihn betreffenden in § 8 Absatz 1 Satz 7 genannten Gerichtsverfahren und für das ihn betreffende in § 8 Absatz 2 genannte Schiedsgerichtsverfahren.