Taggeld Musterklauseln

Taggeld. 1. Arbeitnehmer, die außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes, für den sie aufgenommen wurden, zur Arbeit auf Baustellen eingesetzt werden, haben Anspruch auf Taggeld. Arbeiten auf Baustellen gelten jedenfalls als Arbeit außerhalb des ständigen ortsfesten Betriebes.
Taggeld a) Bei Dienstreisen im Sinne der Ziffer 1. gebührt dem Arbeitnehmer als Aufwandsersatz für den mit der Entsendung verbundenen Mehraufwand ein kalendertägliches Taggeld.
Taggeld. Führt der Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit, bezahlt die AXA das vereinbarte Taggeld im Umfang der ärzt- lich bestätigten Arbeitsunfähigkeit. Es ist begrenzt auf 730 Taggelder.
Taggeld. Das versicherte Taggeld wird für die Dauer der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vertraglich ver- einbarten Wartefrist ausgerichtet. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird das Taggeld entsprechend dem Grad der Ar- beitsunfähigkeit ausgerichtet. Tage teilweiser Arbeitsunfähigkeit zählen für die Bemessung der Wartefrist und der Leis- tungsdauer als ganze Tage.
Taggeld. 6.1 Wir bezahlen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit das vereinbarte Taggeld. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird dieses entsprechend gekürzt.
Taggeld. Was gilt bei vereinbarter Leistung Taggeld?
Taggeld. 8.1 Anspruch (Regelung Schadensversicherung)
Taggeld. Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller mit der Dienstreise verbunde- nen persönlichen Aufwendungen, einschließlich der Trinkgelder für persönliche Bedienung. Die Höhe des vollen Taggeldes für Inlandsdienstreisen bestimmt sich nach dem als steuerfrei bezeichneten Entschädigungssatz, festgelegt in § 26 Z 4b EStG in der jeweils geltenden Fassung. Das volle Tagesgeld lt der RGV steht für 24 Stunden zu, wobei der 24-Stunden-Tag für die Reiseaufwandsent- schädigung immer mit Antritt der Dienstreise beginnt. Dauert eine Dienstreise länger als drei Stunden, kann für jede angefangene Stunde ein Zwölftel des vollen Tagsatzes verrechnet werden. Werden an einem Tag mehrere, jeweils bis zu drei Stunden dauernde, Dienstreisen durchgeführt, dürfen diese nicht zusammengerechnet werden. Unter drei Stunden Reisedauer gebührt kein Taggeld. Höhere Beträge werden bei Nachweis ausbezahlt, je- doch sind die höheren Beträge nicht steuerfrei.
Taggeld. Bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit wird das vereinbarte Taggeld während der Dauer der ärztlichen Behandlung sowie für Kuraufenthalte während höchstens 730 Tagen ausgerichtet. Bei teil- weiser Arbeitsunfähigkeit wird die Leistung entsprechend gekürzt. Die Zahlung erfolgt bis zu 5 Jahren vom Unfalltag an. Sie beginnt mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, frühestens aber 3 Tage vor der ärztlichen Behandlung. Für den Unfalltag selbst wird keine Entschädigung geleistet. Versicherte, die zum Zeitpunkt des Schadenereignisses noch nicht 16 Jahre alt sind (Stichtag 16. Geburtstag), erhalten kein Taggeld. Spitaltaggeld: Für die Zeit des notwendigen Spitalaufenthaltes wird das Taggeld doppelt ausgerichtet. Als Spital gilt jede Anstalt, die ausschliesslich verunfallte oder kranke Personen aufnimmt und der Aufsicht eines patentierten Arztes untersteht. Hat der Unfall eine voraussichtlich bleibende Invalidität zur Folge, so wird eine Invaliditätsentschädigung entrichtet. Der Invaliditätsschaden bemisst sich nach den Bestimmungen über die Integritätsentschädigung gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetztes über die Unfallversicherung (UVG), der dazu- gehörenden Verordnung (UVV) sowie den dazu von der SUVA er- arbeiteten Tabellen. Die Entschädigung entspricht dem Integritäts- schaden (Prozentsatz) multipliziert mit dem vereinbarten Invaliditätskapital und wird für den: