Common use of Abhandenkommen von fremden Schlüsseln Clause in Contracts

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Samples: www.chrischona-service.de, www.chrischona-service.de

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch – abweichend von Abschnitt 1 Ziffer 1. und 4.3. – die Ge- fahr Gefahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen Vereini- gungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me - Versicherungssumme – je Versicherungsfall - 50.000,- – 50.000,– Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Samples: www.medi-learn.de

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine ei- ne zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion Schlüsselfunk- tion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden be- funden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für . Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kanndem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me Vertragsversiche- rungssumme - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme25.000,- Euro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlen.

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Samples: service.comfortplan.de

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung verantwortlichen Be- tätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - beträgt- im Rahmen der Versicherungssum- me - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte VersicherungssummeEuro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

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Samples: privat.rh-insuranceservices.com

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel General- /Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion Schlüssel- funktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche Haftpflicht- ansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für . Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kanndem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me Vertragsversiche- rungssumme - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme25.000,- Euro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlen.

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Samples: service.comfortplan.de

Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung zu Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhandenkommen von fremden fremden, zu privaten Zwecken - nicht berufsbezogen - genutzten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion habenSchließanla- ge), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden habenha- ben). Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichertCode-Karten zur Zugangsberechtigung gelten als Schlüssel. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für . Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustesallen sonstigen Fol- geschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Schlüsseln für Tresore, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kannMöbel und sonstige bewegliche Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me - unter Anrechnung auf die für Sach- schäden vereinbarte Versicherungssumme 25.000,- Euro je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte VersicherungssummeVersiche- rungsfall, jeweils begrenzt auf das Dreifache 75.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 50,- Euro selbst zu zahlen.

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Samples: www.innofima.de