Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch – abweichend von Abschnitt 1 Ziffer 1. und 4.3. – die Ge- fahr Gefahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen Vereini- gungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - – im Rahmen der Versicherungssum- me - Versicherungssumme – je Versicherungsfall - 50.000,- – 50.000,– Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - – für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend von Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel General- /Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion Schlüssel- funktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche Haftpflicht- ansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für . Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kanndem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Versicherungssum- me Vertragsversiche- rungssumme - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte Versicherungssumme25.000,- Euro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkom- men von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie - abwei- chend von Teil A Abschnitt 1 Ziffer 7.1 und 7.15. - einer verantwortli- chen Betätigung verantwortlichen Be- tätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels fest- gestellt wurde, sowie für Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden des Schlüsselverlustes, soweit aus einer anderen Versicherung kein Ersatz erlangt werden kann. Die Höchstersatzleistung beträgt - beträgt- im Rahmen der Versicherungssum- me - je Versicherungsfall - 50.000,- Euro für Sachschäden und Vermögensschäden und - für Personenschäden die vereinbarte VersicherungssummeEuro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung