Ersatzleistung/Selbstbeteiligung Musterklauseln

Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/ Nachtrag zu entnehmen.
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.4.4 Schäden durch Erdsenkung, Erdrutschung oder Erschütterung infolge Rammarbeiten
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.4.5 Abhandenkommen von fremden dienstlichen/berufsbezogenen Schlüsseln
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. O.4.6 Abhandenkommen von Xxxxxx, auch von staatlichem (fiskalischem) Eigentum
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die jeweilige Höchstersatzleistung für - Schadensersatzansprüche, die wegen Schäden am Dienstfahrzeug geltend gemacht werden; - Regressansprüche, die der Dienstherr geltend macht, nachdem er einem geschädigten Dritten den Schaden ersetzt hat, ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen. Die Gesamtleistung ist je Anspruchsart auf das Zweifache der versicherten Höchstersatzleitung begrenzt. O.4.8 Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein/Nachtrag.
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. E.3.1 Die Ersatzleistung beträgt 1.000.000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. E.3.2 Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden beträgt 2.500 EUR. Für Schäden bis zur Höhe von 2.500 EUR besteht kein Versicherungsschutz. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers für Schäden, die er Dritten zufügt, findet keine Anwendung auf diese Forderungsausfalldeckung.
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Die Ersatzleistung beträgt EUR 25.000,-- je Versicherungsfall und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zur Verfügung. Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden:
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht. Für Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung besteht kein Versicherungsschutz. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers für Schäden, die er Dritten zufügt, findet keine Anwendung auf diese Forderungsausfalldeckung.
Ersatzleistung/Selbstbeteiligung. Ersatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht Die Selbstbeteiligung findet keine Anrechnung auf die Kosten im Zusammenhang mit der Abwehr unbegründeter Ansprüche. Die Kosten gemäß 5.2 sind in dieser Ersatzleistung inbegriffen.