Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend xxx Xxxx. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Gefahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnah- men (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 25.000,- Euro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlen.
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Samples: Zusatzvereinbarung Zur Privathaftpflichtversicherung
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff. 2 AHB und abweichend xxx Xxxxvon Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen Abhanden- kommen von fremden Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine ei- ne zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion Schlüsselfunk- tion haben, die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden be- funden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Gefahr Ge- fahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichert. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnah- men Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt fest- gestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme Vertragsversiche- rungssumme - je Versicherungsfall 25.000,- Euro, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlen.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von Ziff2. 2 b. AHB und abweichend xxx Xxxx. von 7.6 AHB - – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln privaten Türschlüsseln, zum Beispiel Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General-/Hauptschlüssel Generalhauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion haben), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden haben. Für das Abhandenkommen von fremden Codekarten für elektronische Schlösser werden Schlüsseln gilt gleichgesetzt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schlüssel, die Gefahr dem Versicherten im Rahmen einer Vereinstätigkeit und/oder eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie einer verantwortlichen Betätigung Bürgerschaftlichen Engagements in Vereinigungen aller Art mitversichertkurzzeitig (maximal ein Monat) überlassen werden. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der umfasst die Kosten für die notwendige Auswechselung Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnah- men Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und – falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs)Mitversichert im Rahmen und Umfang von 3.4.1. Ausgeschlossen bleibt das Abhandenkommen von fremden berufsbezogenen Türschlüsseln. Nicht versichert ist/sind ‒ die Haftung aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - , ‒ Ansprüche wegen Folgeschäden eines Schlüsselverlusts (z. B. wegen Einbruchs), ‒ der Verlust von Schlüsseln, die einem Versicherten im Rahmen eines öffentlichen Amtes, auch Ehrenamtes, und/oder verantwortlicher Betätigung in Vereinigungen aller Art überlassen werden, ‒ die Kosten für die Auswechslung der Vertragsversicherungssumme - je Versicherungsfall 25.000,- Euroim Sondereigentum stehenden Schlüssel, jeweils begrenzt auf das Dreifache für alle Versicherungsfälle eines VersicherungsjahresSchlösser und Schließanlagen bei Wohnungseigentümern (Eigenschaden). Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- Euro selbst zu zahlenErsatzleistung und Selbstbeteiligung siehe Leistungsübersicht.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Abhandenkommen von fremden Schlüsseln. Eingeschlossen ist - in Ergänzung von zu Ziff. 2 AHB und abweichend xxx Xxxxvon Ziff. 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden fremden, zu privaten Zwecken - nicht berufsbezogen - genutzten Schlüsseln (auch General-/Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage) bzw. Code-Karten, soweit sie Schlüsselfunktion habenSchließanla- ge), die sich rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten befunden habenha- ben). Für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln gilt auch die Gefahr eines Berufes, Dienstes, Amtes (auch Ehrenamtes) sowie einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art mitversichertCode-Karten zur Zugangsberechtigung gelten als Schlüssel. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche Haftpflichtan- sprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnah- men Sicherungs- maßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ge- rechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt fest- gestellt wurde. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden allen sonstigen Fol- geschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs). Ausgeschlossen bleibt die Haftung aus dem Verlust von Tresor- Schlüsseln für Tresore, Möbel und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen sonstige bewegliche Sachen. Die Höchstersatzleistung beträgt - im Rahmen der Vertragsversicherungssumme - unter Anrechnung auf die für Sach- schäden vereinbarte Versicherungssumme 25.000,- Euro je Versicherungsfall 25.000,- EuroVersiche- rungsfall, jeweils begrenzt auf das Dreifache 75.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 150,- 50,- Euro selbst zu zahlen.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Die Land Und Forstwirtschaft