Abonnement und Kündigung Musterklauseln

Abonnement und Kündigung a) Der Vertrag des jeweiligen Digital Pakets wird unbefristet geschlossen. Der Leis- tungszeitraum beginnt mit dem zweiten Monatsersten nach Bestellung (Beispiel: Bestellung des Paketes, 25.08.21, Start des Paketes: 01.10.21).
Abonnement und Kündigung. Google Business Profile wird durch Sutter sowohl im Einzelverkauf als auch im Rahmen sog. Digital-Pakete (vgl. Ziff. 1 b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Besonderen Geschäftsbedingungen „Digital Pakete“ (Pro Google Set und Google Ads)) bzw. im Rahmen verschiedener SEO-Listing-Produkte angeboten. Nähere Ein- zelheiten zum Beginn des Leistungszeitraums und der Vertragslaufzeit (Abonnement) sowie Kündigungsmöglichkeiten (grundsätzlich jährlich möglich) können den jeweiligen Bestellscheinen entnommen werden. Der genaue Kündigungstermin ist der jeweiligen jährlichen Rechnung zu entnehmen. Essen, den 27.06.2022 Besondere Geschäftsbedingungen „LED-Boards“
Abonnement und Kündigung a) Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt frühestens 6 Wochen nach Bestelldatum (Beispiel: Bestellung des Paketes, 06.01.2022, Start des Paketes: 17.2.2022; Vertragsjahr 17.2.2022 bis 16.2.2023). Sollte der Kunde ein konkretes späteres Datum wünschen, ist dieses frühestens 6 Wochen nach Bestellung frei wählbar. Alternativ sind auch individuelle Premium-Kampagnen buchbar. Sofern der Kunde als AddOn „Express-Zuschlag“ gebucht hat, beginnt der Leistungszeitraum der gebuchten Facebook Kampagne 3 Wochen nach Bestelldatum.
Abonnement und Kündigung. Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Die erteilte Bestellung für Verzeichnisse Print und/oder Online gilt jeweils ab der im Bestellformular bezeichneten Ausgabe. Onlinee- inträge sind an den Laufzeitbeginn der Printausgabe gebunden soweit in der Bestellung nichts anderes geregelt ist. Der Vertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum dem ursprünglichen Bestelldatum entsprechenden Tag und Monat der jeweiligen Folgejahre schriftlich oder per E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxxx gekündigt werden. (Beispiel: Bestellung: 25.08.22 kann spätestens am 25.6.23 zum 25.08.23 und entsprechend in den Folgejahren gekün- digt werden.) Der genaue Kündigungstermin ist der jeweiligen jährlichen Rechnung zu entnehmen.
Abonnement und Kündigung a) Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt im über- nächsten Monat nach Auftragseingangsdatum und Zahlung der einmaligen Einrich- tungsgebühr (Beispiel: Bestellung: 06.01.2023; Start: 01.03.2032).

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.