Abrechnung und Abschlagszahlung Musterklauseln

Abrechnung und Abschlagszahlung. 8.1 Die EWP rechnet den Verbrauch des Kunden jährlich ab. Hierbei wird zum Ende jedes Abrechnungsjahres und zum Ende des Lieferverhältnisses eine Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Schlussrechnung erstellt, in welcher der Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird.
Abrechnung und Abschlagszahlung. (§§ 12, 13 StromGVV)
Abrechnung und Abschlagszahlung. (§§ 12, 13 GasGVV)
Abrechnung und Abschlagszahlung. (§§ 12, 13 StromGVV) Der Abrechnungszeitraum wird von der RheinEnergie festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer nach Ende des Abrechnungszeitraumes.
Abrechnung und Abschlagszahlung. 5.1. Die StWV legt zur Abrechnung die vom Netzbertreiber letztgemeldeten Angaben zugrunde. Die StWV ist darüber hinaus berechtigt, vom Kunden die Selbstablesung zu verlangen, wenn sie dazu rechtzeitig auffordert.
Abrechnung und Abschlagszahlung. (zu §§ 12 und 13 Strom- / GasGVV)
Abrechnung und Abschlagszahlung. 9.1 Abrechnungsgrundlage ist die gelieferte Gasmenge in Kilowattstunden (kWh). Bei Gaslieferungen ergibt sich diese als Produkt aus dem am Zähler abgelesenen Verbrauch in Kubikmetern und dem vom jeweiligen Netzbetreiber letztgenannten Umrechnungsfaktor. Der Umrechnungsfaktor setzt sich aus Brennwert und mittlerer physikalischer Zustandsgröße zusammen.
Abrechnung und Abschlagszahlung. (§§ 12, 13 GasGVV) Der Abrechnungszeitraum wird vom Lieferanten festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer nach Ende des Abrechnungszeitraumes. Der Gasverbrauch des Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresabrechnung erstellt. Wünscht der Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), so muss er dies dem Lieferanten mit einem Vorlauf von vier Wochen unter Angabe von Name, Vorname, Xxxxxx- und Zählernummer schriftlich mitteilen. Der Kunde verpflichtet sich, die in diesem Fall benötigten Zählerstände selbst abzulesen und bis spätestens zu den vom Lieferanten mitgeteilten Abrechnungsterminen unaufgefordert telefonisch, per E-Mail oder per Onlineservice an den Lieferanten zu übermitteln. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist der Lieferant berechtigt, die zur Abrechnung benötigten Werte zu schätzen. Für jede unterjährige Rechnung ist ein Entgelt gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt zu zahlen. Bei Abrechnungszeiträumen, die länger oder kürzer als 365 Tage (bzw. 366 Tage in einem Schaltjahr) sind, werden Grundpreise, Leistungs- und Verrechnungsentgelte zeitanteilig abgerechnet. Während des Abrechnungszeitraumes werden vom Kunden, außer bei monatlicher Rechnungsstellung, monatliche – in der Regel gleichbleibende – Abschlagszahlungen nach Mitteilung des Lieferanten geleistet. Diese werden entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum ermittelt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sich sein Verbrauch erheblich geändert hat, so wird dies auf Wunsch des Kunden angemessen berücksichtigt. Die Fälligkeitsdaten der Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge werden jedem Kunden bei der Vertragsbestätigung und auf der Jahresabrechnung angegeben. Ein eventuell gegebener Vorauszahlungsanspruch gemäß § 14 GasGVV bleibt unberührt.

Related to Abrechnung und Abschlagszahlung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.