Abrechnungsgrundlage Musterklauseln

Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist LSW berechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. LSW weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahrzeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können.
Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist die Stadtwerke Bad Tölz GmbH berechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. Die Stadtwerke Bad Tölz GmbH weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahr-zeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können.
Abrechnungsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt jährlich. Der Abrechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Grundpreise werden unterjährig anteilig berechnet. Grundlage der Abrechnung ist die Kilowattstunde (kWh). Bei Erdgaslieferung wird der Verbrauch an kWh wie folgt ermittelt: Die Anzahl der am Zähler abgelesenen Kubikmeter wird mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der unter Berücksichtigung des mittleren Brennwertes (Hs) und der mittleren physikalischen Zustandsgröße des von Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH bezogenen Erdgases berechnet wird. Der Umrechnungsfaktor wird monatlich neu ermittelt. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 4 GasGVV wird darauf hingewiesen, dass die Nutzenergie einer Kilowattstunde Gas zur Kilowattstunde Strom entsprechend dem Wirkungsgrad des Wärmeerzeugers (z. B. Heiz- oder Brennwertkessel) geringer ist. Bei Angebotspreisen wird der Kunde jährlich mit dem für ihn günstigsten Tarif abgerechnet (Bestpreisabrechnung).
Abrechnungsgrundlage. 3.1 Je nach Ausstattung der jeweiligen Ladestation/des jeweiligen Ladepunktes ist EWI be- rechtigt, die Stromlieferung in Wechselstrom (AC) oder in Gleichstrom (DC) vorzunehmen. EWI weist darauf hin, dass technisch (fahrzeugseitig) bedingt noch nicht alle Fahrzeuge in der Lage sind, mit Gleichstrom (DC) beladen werden zu können.
Abrechnungsgrundlage. 5.1 Ladesäulen des STADTWERKS AM SEE bieten nur die Stromlieferung in Wechsel- strom (AC) bzw. Gleichstrom (DC) an.
Abrechnungsgrundlage. Grundlage der Abrechnung ist der aktuelle Preis bei Auftragserteilung (Auftragsbestätigung) gemäß Vereinbarung oder Angebot. Die Leistungen werden unmittelbar mit Vertragsabschluss (Auftragsbestätigung) oder nach Auftragsbuchung erbracht.
Abrechnungsgrundlage. Alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen sind zu den vereinbarten Preisen abzurechnen.
Abrechnungsgrundlage. Die Abrechnung des Verbrauchs findet grundsätzlich einmal jährlich statt. Der Ab- rechnungszeitraum kann von der Vertragslaufzeit abweichen. Grundpreise werden taganteilig berechnet (1 Jahr = 365 Tage). Die Kosten der jährlichen Abrechnung sind im Grundpreis enthalten. Wenn Sie einen kürzeren Abrechnungsturnus wünschen, bietet die SWSZ an, den Verbrauch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich abzu- rechnen. Die SWSZ berechnet hierfür eine Aufwandspauschale. Über die Änderung des vereinbarten Abrechnungsturnus wird eine separate Vereinbarung geschlossen.