Abruf Musterklauseln

Abruf. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Monatsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vor- zuverlegen, wenn die jährliche Rente zum Abruftermin min- destens 120 Euro beträgt. Die Erklärung hierzu muss uns spä- testens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zuge- gangen sein. Die Vorverlegung des Rentenbeginns wird ge- bührenfrei durchgeführt. Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitrags- zahlung. Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und ein- maliger Kapitalleistung ist durch eine Entnahme vor Renten- beginn nach Abschnitt G Nummer 2 und anschließendem Ab- ruf möglich. Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Daher muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters bei Abruf – mit unveränderten Rechnungs- grundlagen – nach anerkannten Regeln der Versicherungsma- thematik neu ermittelt werden. Ergibt sich zum Abruftermin ein höherer Rentenfaktor aus den bei uns für dann neu abzuschlie- ßende vergleichbare sofort beginnende Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbe- tafel), wenden wir diesen für die Berechnung der garantierten Rente an.
Abruf. Gekaufte Xxxx ist sofort abzuholen. Sind Teillieferungen vorgesehen, so ist die Abnahme der Zeit und der Menge nach gleichmäßig zu verteilen.
Abruf. Sofern vertragliche oder gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Mo- natsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuverlegen. Die Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein. Die Vorverlegung des Rentenbeginns wird gebührenfrei durchgeführt. Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei bei- tragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitragszahlung. Anstelle der lebenslangen Rentenzahlung können Sie eine einmalige Ka- pitalzahlung (Kapitalabfindung der Verrentung) erhalten, wenn uns der Auftrag hierzu spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen ist. Erreicht die Höhe der garantierten Rente bei Abruf den jährlichen Mindestbetrag von 360 Euro nicht, erfolgt eine einmalige Ka- pitalzahlung (Kapitalabfindung der Verrentung). Bei der Kapitalabfindung der Verrentung erfolgt keine Schlusszuweisung (siehe Abschnitt C Num- mer 2.2). Für die Kapitalabfindung der Verrentung erheben wir einen Abzug in Höhe von 60 Euro. Er erfolgt zum pauschalen Ausgleich von Verwaltungskos- ten, die uns durch die Kapitalabfindung der Verrentung entstehen. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine Ver- waltungskosten entstanden sind dann entfällt der Abzug; können Sie nachweisen, dass geringere Verwaltungskosten entstanden sind, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt. Der Abzug bei Kapitalabfindung der Verrentung ist für Sie wirtschaftlich nachteilig. Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und Kapitalabfindung der Verrentung ist möglich; Nummer 2.7 gilt entsprechend. Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Da- her muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters der versicherten Person bei Abruf nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). Die Rente zum Abruftermin wird aus dem dann zur Verfügung stehenden Verrentungskapital nach den Bestimmungen der Nummern 2.1 bis 2.3 (Günstigerprüfung bei Rentenbeginn) gebildet. Da der Abruftermin vom Garantietermin abweicht, findet keine Günstigerprüfung zum Garantie- termin nach Nummer 2.4 statt. Daher kann die Rente zum Abruftermin wesentlich geringer sein als die garantierte Mindestren...
Abruf. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Monatsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuver- legen. Die Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein. Die Vorver- legung des Rentenbeginns wird kostenfrei durchgeführt. Kos- ten nach Abschnitt I Nummer 6 bleiben hiervon unberührt. Mit dem Beginn der Rentenphase endet die Ansparphase und bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitrags- zahlung.
Abruf. Nach Auftragserteilung werden Garagen und Carports seitens des Auftragnehmers durch dessen Lieferanten erst in die Produktionsplanung gegeben, wenn: a. die erforderliche Baugenehmigung bestandskräftig erteilt ist b. die festgelegte Vorauszahlung vom Auftraggeber geleistet wurde c. die Lieferung vom Auftraggeber schriftlich angefordert wurde (Lieferabruf) Nach Erfüllung dieser kumulativ vorliegenden Voraussetzungen beträgt die Lieferzeit wie im Auftrag notiert. Nach Abruf der Garage/Carport durch den Auftraggeber sind Änderung (sofern machbar) kostenpflichtig. Preis für jede Änderung 150,00 Euro zzgl. MwSt..
Abruf. Ruft der Kunde bei Lieferung auf Abruf die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, so können wir dem Kunden eine Nachfrist zum Abruf setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist nach unserer Xxxx die Ware entweder unaufgefordert absenden und dem Kunden berechnen oder von dem Vertrag zurücktreten bzw. Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen.
Abruf. Ein Abruf ist nicht möglich.
Abruf. 1. Auf Abruf bestellte Waren sind nach Ende des Abruftermins ohne weitere Verständigung als fix verkauft zu liefern und zu bezahlen.
Abruf. 5.1 Ein Abruf stellt keine separate Bestellung dar, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil der Blankobestellung. Aus diesem Grund ist die Nichterfüllung eines individuellen Abrufs durch den Lieferanten ein Verstoß gegen die gesamte Blankobestellung. 5.2 Der Käufer kann verlangen, dass der Lieferant auf seine Kosten an einem elektronischen Datenaustausch oder einem ähnlichen Inventarisierung-Management-Programm für die Mitteilung des Abrufs sowie für die Bestätigung des Versandes und andere Informationen teilnimmt.
Abruf. Die Bestellung und Konfiguration der Lizenzen erfolgt über das Serviceportal xxx.xxxxxxx-xxx.xx. Bei der Bestellung müssen im geschützten Bereich (SSL Verschlüsselung) des Serviceportals xxx.xxxxxxx-xxx.xx die jeweiligen Mitarbeiterdaten festgelegt (Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum & optional die E-Mail-Adresse pro Mitarbeiter) werden. Lizenz- und/oder Karten-Nachbestellungen erfolgen ebenfalls über das Serviceportal xxx.xxxxxxx-xxx.xx.