Abruf Musterklauseln

Abruf. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Mo- natsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuverlegen, wenn die Höhe der garantierten jährlichen Rente zum Abruftermin bei klassischem Ren- tenbezug mindestens 360 Euro bzw. bei investmentorientiertem Renten- bezug mindestens 270 Euro beträgt. Die Erklärung hierzu muss uns spä- testens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein. Bei investmentorientiertem Rentenbezug muss die Erklärung auch die Fondsauswahl enthalten. Die Vorverlegung des Rentenbeginns wird ge- bührenfrei durchgeführt. Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei bei- tragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitragszahlung. Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und einmaliger Kapi- talleistung ist durch eine Entnahme vor Rentenbeginn nach Abschnitt G Nummer 2 und anschließendem Abruf möglich. Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Da- her muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters der versicherten Person bei Abruf nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). Die Rente zum Abruftermin wird aus dem dann zur Verfügung stehenden Verrentungskapital nach den Bestimmungen der Nummern 2.1 bis 2.3 (Günstigerprüfung bei Rentenbeginn) gebildet. Da der Abruftermin vom Garantietermin abweicht, findet keine Günstigerprüfung zum Garantie- termin nach Nummer 2.4 statt. Daher kann die Rente zum Abruftermin wesentlich geringer sein als die garantierte Mindestrente zum Garantie- termin.
Abruf. Gekaufte Xxxx ist sofort abzuholen. Sind Teillieferungen vorgesehen, so ist die Abnahme der Zeit und der Menge nach gleichmäßig zu verteilen.
Abruf. Ist eine Abrufphase vereinbart, ist der Versicherungsnehmer berechtigt, den Rentenbeginn oder den Termin der Kapitalab- findung auf einen Monatsersten in der Abrufphase (Abrufter- min) vorzuverlegen. Die schriftliche Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin zugegan- gen sein. Mit dem Beginn der Rentenphase endet die Ansparphase und bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitrags- zahlung. Bei Kapitalabfindung endet der Versicherungsver- trag zum Abruftermin, sofern nicht zuvor eine Teilrente abge- rufen wurde. Für den Abruf vor Vollendung des 60. Lebensjahres der versi- cherten Person erheben wir einen Abzug in Höhe von 60 Euro. Er erfolgt zum pauschalen Ausgleich von Verwaltungskosten, die uns durch den Abruf entstehen. Auf Ihr Verlangen hin müs- sen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachweisen, dass in Ihrem Fall keine Verwaltungskosten entstanden sind, dann entfällt der Abzug; können Sie nachweisen, dass geringere Verwaltungskosten entstanden sind, dann wird der Abzug entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt. Der Abzug bei Abruf ist für Sie wirt- schaftlich nachteilig. Nach Vollendung des 60. Lebensjahres der versicherten Person entfällt der Abzug. Eine Kombination von lebenslanger Rentenzahlung und Ka- pitalabfindung ist möglich; Nummer 2.5 gilt entsprechend.
Abruf. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Mo- natsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuverlegen, wenn die Höhe der garantierten monatlichen Rente zum Abruftermin bei klassischem Rentenbezug mindestens 10 Euro bzw. bei investmentorientiertem Ren- tenbezug mindestens 7,50 Euro beträgt. Die Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein. Bei investmentorientiertem Rentenbezug muss die Erklärung auch die Fondsauswahl enthalten. Die Vorverlegung des Rentenbeginns wird kostenfrei durchgeführt. Kosten nach Abschnitt I Nummer 6 bleiben hier- von unberührt. Für den Abruf ist die Abfindung einer Kleinbetragsrente (siehe Num- mer 2.1) ausgeschlossen. Mit dem Beginn der Rentenphase enden die Ansparphase und bei bei- tragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitragszahlung. Die lebenslangen Rentenleistungen sind bei Abruf länger zu zahlen. Da- her muss der garantierte Rentenfaktor aufgrund des niedrigeren Alters der versicherten Person bei Abruf nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik neu ermittelt werden. Die Neuermittlung erfolgt mit unveränderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel). Die Rente zum Abruftermin wird aus dem dann zur Verfügung stehenden Verrentungskapital nach den Bestimmungen der Nummern 2.1 bis 2.3 (Günstigerprüfung bei Rentenbeginn) gebildet. Da der Abruftermin vom Garantietermin abweicht, findet keine Günstigerprüfung zum Garantie- termin nach Nummer 2.4 statt. Daher kann die Rente zum Abruftermin wesentlich geringer sein als die garantierte Mindestrente zum Garantie- termin.
Abruf. Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, den Rentenbeginn auf jeden Monatsersten in der Abrufphase (Abruftermin) vorzuver- legen. Die Erklärung hierzu muss uns spätestens vier Wochen vor dem Abruftermin in Textform zugegangen sein. Die Vorver- legung des Rentenbeginns wird kostenfrei durchgeführt. Kos- ten nach Abschnitt I Nummer 6 bleiben hiervon unberührt. Mit dem Beginn der Rentenphase endet die Ansparphase und bei beitragspflichtigen Versicherungsverträgen die Beitrags- zahlung.
Abruf. Ein Abruf ist nicht möglich.
Abruf. 5.1 Ein Abruf stellt keine separate Bestellung dar, sondern ist ein wesentlicher Bestandteil der Blankobestellung. Aus diesem Grund ist die Nichterfüllung eines individuellen Abrufs durch den Lieferanten ein Verstoß gegen die gesamte Blankobestellung.
Abruf. Ruft der Kunde bei Lieferung auf Abruf die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, so können wir dem Kunden eine Nachfrist zum Abruf setzen und nach dem fruchtlosen Ablauf dieser Nachfrist nach unserer Xxxx die Ware entweder unaufgefordert absenden und dem Kunden berechnen oder von dem Vertrag zurücktreten bzw. Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung verlangen.
Abruf. Wenn der Käufer die von ihm gekauften Güter auf Abruf beziehen möchte, ist der Rechnungsbetrag für die gekauften Güter dennoch bis zu dem genannten Fälligkeitsdatum zu zahlen. Noch nicht gelieferte Güter, die auf Abruf bestellt wurden, werden, falls nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Risiko des Käufers in unserem Lager aufbewahrt.
Abruf. Die Bestellung und Konfiguration der Lizenzen erfolgt über das Serviceportal xxx.xxxxxxx-xxx.xx. Bei der Bestellung müssen im geschützten Bereich (SSL Verschlüsselung) des Serviceportals xxx.xxxxxxx-xxx.xx die jeweiligen Mitarbeiterdaten festgelegt (Anrede, Vorname, Nachname, Geburtsdatum & optional die E-Mail-Adresse pro Mitarbeiter) werden. Lizenz- und/oder Karten-Nachbestellungen erfolgen ebenfalls über das Serviceportal xxx.xxxxxxx-xxx.xx.