Absage von Veranstaltungen Musterklauseln

Absage von Veranstaltungen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Referentin oder des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind wir zudem berechtigt, eine Veranstaltung vor Ort bei Nichterreichen der erforderlichen Teilnehmerzahl abzusagen. E-Learning-Programme, Webinare und andere Online-Angebote können jederzeit abgesagt werden, wenn die Zahl der angemeldeten oder bei der Veranstaltung anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer weniger als fünf beträgt. Im Falle der Absage einer Veranstaltung werden wir Sie unverzüglich per E-Mail über diesen Umstand informieren. Bereits von Ihnen entrichtete Veranstaltungsgebühren werden Ihnen zurückerstattet. SMA haftet nicht nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von Reise- oder Unterbringungskosten.
Absage von Veranstaltungen. Wenn wir die Veranstaltung aus organisatorischen (z. B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl) oder aus sonstigen wichtigen unvorhersehbaren Gründen (u. a. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Refe- renten) absagen müssen, wird Ihnen die bereits entrichtete Teilnahmegebühr selbstverständlich zu- rückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein An- spruch auf einen Ersatztermin ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. Die Ghostwriting Academy behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 Personen. Bei einer Absage durch die Ghostwriting Academy entstehen den Teilnehmer*innen keine Stornogebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmer*innen rückerstattet. In keinem Fall werden beim Lehrgang Ghostwriting (offline) oder bei der Masterclass Ghostwriting (online) oder bei mehrtägigen Veranstaltungen einzelne Module, Tage oder Vorträge ersatzlos gestrichen. Sollte aus welchen Gründen auch immer ein Modul oder eine Einheit nicht wie geplant stattfinden, werden Ersatztermine angeboten.
Absage von Veranstaltungen. Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch Xxxxxxx Xxxxxxx Coaching & Training KG wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet Xxxxxxx Xxxxxxx Coaching & Training KG unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu vereinbarten Termin nachzuholen. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl bis spätestens vier Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin abzusagen. Wir behalten uns ebenfalls vor, aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Kursleiter oder Referenten ohne möglichen Ersatzleiter, höhere Gewalt) per E-Mail abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich unverzüglich und spätestens binnen dreißig Tagen zurückerstattet. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Eine Haftung für eventuell den Teilnehmer/innen entstandene Kosten für z.B. Anreise, Übernachtung ist ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer/innen auf weitergehende Erstattung. Wir empfehlen ausdrücklich eine Versicherung für Seminare/ Veranstaltungen abzuschließen. Wir können ggf. entstandene Kosten nicht übernehmen.
Absage von Veranstaltungen. Die GFA behält sich das Recht vor, Seminare bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen, die die GFA nicht zu vertreten hat, auch nach erfolgter Anmeldebestätigung zu verschieben oder abzusagen. Die betroffenen Auftraggeber werden umgehend informiert. Sofern die GFA den Ausfall einer Veranstaltung zu vertreten hat, erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Die GFA ist berechtigt, mit dem Kunden im gegenseitigen Einverständnis einen Alternativtermin zu vereinbaren. Auf weitergehende Ansprüche gegen- über der GFA wird vom Auftraggeber ausdrücklich verzichtet.
Absage von Veranstaltungen. 10. Absagen von Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt
Absage von Veranstaltungen. Veranstaltungen finden auch bei ungünstigen Wetterbedingungen statt, sofern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können. Wird die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmenden nicht erreicht oder liegen andere Gründe für eine Absage der Veranstaltung vor, erhält der Kunde eine schriftliche Absage. Fällt die Veranstaltung aus, z.B. wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft, benachrichtigt der Veranstalter den Kunden baldmöglichst. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht. Insbesondere besteht nicht der Anspruch, durch eine bestimmte Lehrkraft unterrichtet zu werden. Bei Absage einer Veranstaltung werden vom Kunden bereits gezahlte Gebühren zurück überwiesen. Bei Veranstaltungen in Seminarhäusern die Unterkunft und Verpflegung gesondert abrechnen, fallen je nach Zeitpunkt der Absage Stornogebühren an, bzw. können bereits gezahlte Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur noch teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden. Genauere Informationen hierzu sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Seminarbetriebs zu entnehmen. Im Falle einer Absage von Veranstaltungen durch höhere Gewalt, sind Kursgebühren in vollem Umfang fällig. Ob im Falle höherer Gewalt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung an anderen Seminarorten erlassen oder reduziert werden, ist vom Kunden direkt mit dem betreffenden Seminarbetrieb zu klären. Die betreffende Veranstaltung wird an einem neu festgelegten Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Insbesondere werden in den folgenden Fällen Veranstaltungen aufgrund von höherer Gewalt abgesagt: Behörden im Sinne dieser Klausel umfasst jede Art von Behörde, gleich, ob diese international, national, kommunal oder sonst lokal ist (z.B. Gesundheitsbehörden, Innenministerien, auswärtiges Amt, etc.)
Absage von Veranstaltungen. 5.1 Unsere Fortbildungsveranstaltungen finden statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 5 Werktagen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung vor, diese abzusagen oder zu verlegen. Der Vertragspartner wird hiervon spätestens 5 Werktage vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung benachrichtigt und bereits bezahlte Vergütung an ihn zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. 6.1 Sollte eine Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahl nicht stattfinden können, informiert die HSW mbH WL die Kunden spätestens 7 Tage vorher.