Absage von Veranstaltungen Musterklauseln

Absage von Veranstaltungen. (1) Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl (bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wich- tigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. (2) Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet. Weitergehende Haf- tungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausge- schlossen. (3) Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotel- zimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
Absage von Veranstaltungen. Absagen von Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt
Absage von Veranstaltungen. Veranstaltungen finden auch bei ungünstigen Wetterbedingungen statt, sofern entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden können. Wird die erforderliche Mindestzahl an Teilnehmenden nicht erreicht oder liegen andere Gründe für eine Absage der Veranstaltung vor, erhält der Kunde eine schriftliche Absage. Fällt die Veranstaltung aus, z.B. wegen plötzlicher Erkrankung einer Lehrkraft, benachrichtigt der Veranstalter den Kunden baldmöglichst. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht. Insbesondere besteht nicht der Anspruch, durch eine bestimmte Lehrkraft unterrichtet zu werden. Bei Absage einer Veranstaltung werden vom Kunden bereits gezahlte Gebühren zurück überwiesen. Bei Veranstaltungen in Seminarhäusern die Unterkunft und Verpflegung gesondert abrechnen, fallen je nach Zeitpunkt der Absage Stornogebühren an, bzw. können bereits gezahlte Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur noch teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden. Genauere Informationen hierzu sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Seminarbetriebs zu entnehmen.
Absage von Veranstaltungen. Die GFA behält sich das Recht vor, Seminare bei zu geringer Nachfrage, Unterbelegung, Ausfall des Dozenten oder aus anderen Gründen, die die GFA nicht zu vertreten hat, auch nach erfolgter Anmeldebestätigung zu verschieben oder abzusagen. Die betroffenen Auftraggeber werden umgehend informiert. Sofern die GFA den Ausfall einer Veranstaltung zu vertreten hat, erfolgt die Erstattung der Veranstaltungsgebühr. Die GFA ist berechtigt, mit dem Kunden im gegenseitigen Einverständnis einen Alternativtermin zu vereinbaren. Auf weitergehende Ansprüche gegen- über der GFA wird vom Auftraggeber ausdrücklich verzichtet.
Absage von Veranstaltungen. Das Erreichen einer bestimmten TeilnehmerInnenzahl kann trotz intensiver Werbemaßnahmen durch den Verein im Vorfeld einer Veranstaltung nicht garantiert werden. Durch die Angabe der Mindestzahl an TeilnehmerInnen (siehe Formblätter) legen Unternehmenspartner fest, ab wie vielen Personen eine Veranstaltung zustande kommt. Ist bereits im Vorfeld des Events absehbar, dass diese Anzahl unterschritten wird, erfolgt stellvertretend für das Unternehmen die Absage der Veranstaltung durch den Alumni Club FH OÖ (siehe Stornobedingungen). Vor der offiziellen Absage erfolgt jedoch eine Rücksprache mit jenem Kontakt, den das Unternehmen im Formblatt angegeben hat. Erfahrungsgemäß ist bei Veranstaltungen mit einer No-Show-Quote zwischen 10% und 25% zu rechnen. Der Alumni Club FH OÖ bemüht sich zwar darum, mit entsprechenden Maßnahmen die angemeldeten TeilnehmerInnen auch zum Erscheinen zu motivieren, kann den Erfolg dieser Bemühungen aber nicht garantieren. Unsere Partner nehmen dies zur Kenntnis. Xxxxxx selbständige Coaches mit der Durchführung eines Workshops oder Coachings beauftragt, so behält sich der Alumni Club FH OÖ das Recht vor, diese abzusagen oder zu verschieben, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass die Mindestanzahl an TeilnehmerInnen (8 Personen) nicht erreicht wird. Die Entscheidung darüber, ob der Workshop abgesagt oder verschoben werden muss, wird dem/der TrainerIn frühestmöglich, spätestens jedoch sieben Tage vor dem Event, mitgeteilt. Im Falle einer kurzfristigen Absage (<7 Tage) hat der/die TrainerIn Anspruch auf die Durchführung des Workshops/Coachings zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der nächsten sechs Monate) oder - sofern von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wird - auf eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 33% des vereinbarten Honorars (exkl. USt). Muss ein Auftrag kurzfristig von dem/der TrainerIn abgesagt werden, so besteht zwar die Möglichkeit, aber kein Anspruch darauf, die vereinbarte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen.
Absage von Veranstaltungen. 6.1 Sollte eine Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmerzahl nicht stattfinden können, informiert die HSW mbH WL die Kunden spätestens 7 Tage vorher. 6.2 Bei einer Absage der Veranstaltung durch die HSW mbH WL werden die gezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. 6.3 Bei sonstigen, wichtigen von der HSW mbH WL nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten oder höhere Gewalt) behält sich die HSW mbH WL vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder auf einen neuen Termin zu verlegen. Sollte der neue Termin durch den Teilnehmer nicht einzuhalten sein, werden die bereits gezahlten Teilnahmegebühren durch die HSW mbH WL erstattet. 6.4 Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch die HSW mbH WL auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Durch Veranstaltungsabsagen, Termin- oder Veranstaltungsortverschiebungen entstandene weitergehende Kosten der Teilnehmer werden nicht ersetzt. 6.5 Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der HSW mbH WL vorliegt, ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. Wir sind berechtigt, die Durchführung der Online-Veranstaltung bis zu 7 Tage vor dem geplanten Start abzusagen. Eine spätere Absage ist möglich, wenn einer der Referenten erkrankt und ein angemessener Ersatz nicht rechtzeitig gestellt werden kann oder aus sonstigen erheblichen Gründen, wie z. B. Ausfall der erforderlichen Technik oder eine vergleichbare erhebliche Beeinträchtigung der geplanten Veranstaltung aus sonstigen, nicht uns zu vertretenden Gründen (z. B. höhere Gewalt). Gleiches gilt, wenn die zur Kostendeckung notwendige Teilnehmerzahl unterschritten wird (weniger als 4 Teilnehmer). Wir werden Sie in diesem Fall unverzüglich hierüber informieren. In Fällen, in denen ein Ersatztermin nicht bereits bei der Buchung vereinbart war, können Sie eine Umbuchung auf eine andere Online-Veranstaltung vornehmen. Lehnen Sie dieses ab, werden bereits erfolgte Zahlungen unverzüglich erstattet. Gegebenenfalls in Ansehung der Preise der umgebuchten Veranstaltung überzahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers aufgrund des Entfalls einer Veranstaltung bestehen nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden von uns.
Absage von Veranstaltungen. 5.1 Unsere Fortbildungsveranstaltungen finden statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 5 Werktagen vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung vor, diese abzusagen oder zu verlegen. Der Vertragspartner wird hiervon spätestens 5 Werktage vor Beginn der Fortbildungsveranstaltung benachrichtigt und bereits bezahlte Vergütung an ihn zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch Xxxxxxx Xxxxxxx Coaching & Training KG wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, bietet Xxxxxxx Xxxxxxx Coaching & Training KG unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten an, die Dienstleistungen an einem neu vereinbarten Termin nachzuholen. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Absage von Veranstaltungen. Die Ghostwriting Academy behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl von 5 Personen. Bei einer Absage durch die Ghostwriting Academy entstehen den Teilnehmer*innen keine Stornogebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden den Teilnehmer*innen rückerstattet.