Abschließendes. 1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Abschließendes. 1. Nebenabreden bedürfen, bei sonstiger Ungültigkeit, der Schriftform.
2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus Lieferungen von KAESER, ist der Firmen- sitz, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Als Gerichtsstand für allfällige Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das sachlich zuständi- ge Gericht in Linz als vereinbart. KAESER ist aber auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Endbenutzers zu kla- gen.
3. Österreichisches Recht ist anwendbar; UN-Kaufrecht wird ausdrücklich für nicht anwendbar erklärt.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder un- durchsetzbar sein, so werden diese durch solche gültigen und durchsetzbaren Be- stimmungen ersetzt, die den zu ersetzen- den Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen. - 1 - GL/QUM/V-1916 Endbenutzer-Lizenz-0/18.01.2011 Überlassungs- und Nutzungsbedingungen für Dienstleistung Sigma CC Der Kunde hat das Recht zu nachstehenden Bedingungen die Dienstleistung Sigma CC (Hard- und Software) zu nutzen.
Abschließendes. 1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen, Testzeitverlängerungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Abschließendes. 10.1. Dieser Vertrag ersetzt eventuelle frühere Kooperationsverträge zwischen den Vertragspartnern und gilt auch für Bilder, die vor seinem Abschluss an imagebroker geliefert wurden.
10.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, die über Punkt 3.1 hinausgehen, erfordern ein unterschriebenes Papierdokument im Original.
10.3. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, bleibt dieser Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragspartner werden sich in diesem Fall um eine nach Sinn und Zweck dieses Vertrages und der zu ersetzenden Klausel möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen. Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München vereinbart.
Abschließendes. 15.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
15.2. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.3. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.