Nutzungsgebühr Musterklauseln

Nutzungsgebühr. 4.1.1 Mit Abschluss des Nutzungsvertrags von Work Spaces verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsgebühr. 4.1.2 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Nutzungsgebühr für die jeweilige Work Space-Kategorie ergibt sich aus der everyworks-App und wird dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs deutlich mitgeteilt. 4.1.3 Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, wird die Nutzungsgebühr für den Meeting Room direkt nach der Annahme des Angebots („Buchungsbestätigung“) durch everyworks und die Nutzungsgebühr für den Minute Seat unmittelbar im Anschluss an die Nutzung fällig. Im Falle der Einlösung von Minuten-Paketen gilt Ziff.3.4. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden, nutzungszeitabhängigen Nutzungsgebühr für den Minute Seat wird dem Kunden nach dem Auschecken in seinem Nutzerkonto sowie in einer durch everyworks nach Beendigung der Nutzung an den Kunden versandten E- Mail angezeigt. Die vergütungspflichtige Nutzungszeit für den Minute Seat ist der Zeitraum zwischen dem Einchecken des Kunden am jeweiligen everyworks-Standort abzüglich der in der everyworks-App angegebenen Kulanzzeit und dem Auschecken des Kunden gemäß Ziffer 13.1.
Nutzungsgebühr. 10.1. Pro Register ist eine Jahresgebühr bzw. eine Gebühr je Erweiterungspaket, im Falle der Überschreitung des vereinbarten Speichervolumens (6.1) zu entrichten. Die jeweils an die gestiegenen Material-, Personal- und Allgemeinkosten angepassten Jahresgebühren, sowie die Gebühren für die Erweiterungspakete werden dem Auftraggeber über das EFSTA-Portal zugänglich gemacht. Die Gebührenanpassungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, jeweils ab der der Zugänglichmachung folgenden Jahresperiode. Zur Berechnung der Wertsicherung (Gebührenanpassung) dient der Harmonised Index of Consumer Prices wie von EUROSTAT publiziert. 10.2. Mit der Entrichtung der Jahresgebühr pro Register bzw. der Gebühr je Erweiterungspaket sind alle vertraglichen Verpflichtungen des Auftraggebers für die Einräumung der Nutzungsrechte im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen vollständig abgegolten. Die Gebühren sind netto und gelten jeweils für die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss. 10.3. Sofern die Software EFR und/oder das EFSTA-System erweiterte Funktionalitäten aufweisen, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Nutzung solcher erweiterten Funktionalitäten nach Hinweis auf die kostenpflichtige Vertragsänderung für die erweiterten Funktionalitäten Zusatzgebühren zu verrechnen. 10.4. Es können beim Auftraggeber darüberhinausgehende Kosten Dritter anfallen (Anbindung der Software an das EFSTA-Verfahren, Support der eigenen Kassenschnittstelle o.ä.). Diese sind nicht von der Jahresgebühr erfasst und vom Auftraggeber selbständig separat zu tragen. 10.5. Sofern nicht anders vereinbart sind die Jahresgebühren jährlich im Voraus zu entrichten und bis spätestens Ablauf des ersten Quartals fällig. Etwaige Zusatzgebühren aus weiteren Funktionalitäten oder etwaige Überschreitungen des in der Jahresgebühr beinhalteten Umfangsvolumens, werden im Nachhinein per Ende des Quartals, in dem das gebührenauslösende Ereignis eingetreten ist, in Rechnung gestellt. 10.6. Sofern nicht anders vereinbart wird als Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum vereinbart. Der Auftraggeber akzeptiert die Rechnungslegung auf elektronischem Weg. 10.7. Im Falle des Zahlungsverzuges (ab Fälligkeitsdatum) gelten Zinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per anno als vereinbart. Der Auftraggeber verpflichtet sich, angemessene Mahnspesen in Höhe von EUR 25,-- pro Mahnung im Falle des Zahlungsverzugs zu leisten. 10.8. Nach erster Mahnung und erfolgter Nachfristsetzung von 30 Tagen ist der Auftragnehmer ...
Nutzungsgebühr. Für die Gewährung der Nutzungsberechtigung erhält die Golf Lounge eine Monatsnutzungsgebühr gemäß der jeweils geltenden Preisliste und Dauer der Laufzeit. Der Nutzer/ die Nutzerin verpflichtet sich, die jeweils gültige Monatsgebühr bei Fälligkeit (per Lastschrift) entsprechend zu zahlen. Im Falle einer Änderung der Vertragsbedingungen wird dem Nutzer/ Der Nutzerin schriftlich an die der Golf Lounge benannte Anschrift eine Mitteilung zugesandt. Die Änderungen treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. Werden hierbei Vertragsbedingungen zu Ungunsten des Nutzers/ der Nutzerin der Änderung außer in den Fällen der unter unten benannten Ausnahmen innerhalb eines Monats nach der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen. Kündigt der Nutzer/ die Nutzerin nicht fristgemäß, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist die Golf Lounge den Nutzer/ die Nutzerin bei der Änderungsmitteilung hin. Abweichend von der vorgenannten Regelung, kann die Golf Lounge die Preise a.) bei Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes und b.) bei Änderungen der internen Kosten für den Betrieb der Golfanlage aufgrund von Miet- und Pachtzinserhöhungen im Maße des Anstiegs der allgemeinen Lebenshaltungskosten, - ohne Sonderkündigungsrecht des Nutzers/ der Nutzerin – entsprechend anpassen.
Nutzungsgebühr. Für die Erbringung der Wartungsleistungen und die Bereitstellung der Online- Plattform schulden Sie uns die im Bestellschein vereinbarte Nutzungsgebühr.
Nutzungsgebühr. 4.1.1 Mit Abschluss des Nutzungsvertrags von Work Spaces verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der bei Vertragsschluss vereinbarten Nutzungsgebühr. 4.1.2 Alle Preisangaben verstehen sich, soweit nicht abweichend angegeben, brutto inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Nutzungsgebühr für die jeweilige Work Space-Kategorie ergibt sich aus der everyworks-App und wird dem Kunden im Rahmen des Buchungs- vorgangs deutlich mitgeteilt. 4.1.3 Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Nutzungsgebühr für den Minute Seat im Anschluss an die Nutzung zu entrichten. Die Höhe der tatsächlich zu entrichtenden, nutzungszeitabhängigen Nutzungsgebühr für den Minute Desk wird dem Kunden nach dem Auschecken in seinem Nutzerkonto sowie in einer durch every- works nach Beendigung der Nutzung an den Kunden versandten E-Mail angezeigt. Die vergütungspflichtige Nutzungszeit für den Minute Desk ist der Zeitraum zwischen dem Einchecken des Kunden am jeweiligen everyworks-Standort abzüglich der in der every- works-App angegebenen Kulanzzeit und dem Auschecken des Kunden gemäß Ziffer 12.1.
Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der ANLAGE Preisliste zu diesem Vertrag.
Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach Anlage „Preisliste“ der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Nutzungsgebühr. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach Anlage „Preisliste“ der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Evtl. entstehende Reisekosten werden zusätzlich berechnet.
Nutzungsgebühr. Die Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr von 30,- Euro brutto (25,21 Euro netto) erfolgt im Voraus an den Nutzgeber (gegen Rechnungstellung); diese Zahlung ist die Grundlage für die Aktivierung des Versicherungsschutzes.
Nutzungsgebühr. Der Kunde schuldet finAPI für die Nutzungsrechte an der Software und die Bereitstellung der Serverleistungen während der Vertragslaufzeit, die in der Bestellung festgelegte wiederkehrende Nutzungsgebühr, außer, die Bestellung sieht eine unentgeltliche Nutzung vor. Soweit eine Nutzungsgebühr in Abhängigkeit der tatsächlichen Nutzung vereinbart, so zählt als Nutzer jeder in der Datenbank der Software angelegte Nutzer. Für einen Nutzer wird stets ein voller Monat abgerechnet (z.B. bei Löschung). Sofern eine Preisstaffel entsprechend der Nutzung vereinbart wurde, gelten die Preise der nächsthöheren Staffel nur für die auf diese Staffel entfallenden Nutzer.