Abtretung und Untervergabe Musterklauseln

Abtretung und Untervergabe. Keine der Vertragsparteien kann eine auf diesen Geschäftsbedingungen basierende Order oder daraus entstehende Rechte oder Pflichten ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Vertragspartei abtreten oder die Erfüllung von Pflichten auf Dritte übertragen, wobei die Genehmigung nicht unbillig verweigert werden darf. Ungeachtet des Vorstehenden: (i) kann der Lieferant mit ihm verbundene Unternehmen oder andere qualifizierte Unterauftragnehmer mit der Erfüllung seiner Pflichten gemäß diesem Rahmenvertrag beauftragen, sofern der Lieferant für die Erfüllung ihrer Pflichten verantwortlich bleibt; und (ii) jede Vertragspartei kann die aus einer beliebigen Order resultierenden Zahlungsansprüche ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei abtreten.
Abtretung und Untervergabe. Der Käufer kann seine Verpflichtungen und/oder Rechte unter dieser AAB abtreten oder untervergeben. Der Verkäufer darf seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser AAB ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers nicht abtreten oder untervergeben. Jeder Abtretungsversuch, der gegen diese Beschränkungen verstößt, ist nichtig.
Abtretung und Untervergabe. Der LIEFERANT wird nur mit vorheriger, SCHRIFTLICHER Zustimmung des BESTELLERS seine Verpflichtungen aus dem VERTRAG teilweise oder vollständig mittels Unterverträgen vergeben oder den VERTRAG oder damit verbundene Vorteile oder Rechte abtreten. Ungeachtet einer vom BESTELLER ggf. zur Beauftragung eines UNTERAUFTRAGNEHMERS durch den LIEFERANTEN erteilten Zustimmung haftet der LIEFERANT für die vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen, Unterlassungen und Versäumnisse eines UNTERAUFTRAGNEHMERS (und der Beschäftigten eines UNTERAUFTRAGNEHMERS) ebenso vollständig wie für sein eigenes Handeln.
Abtretung und Untervergabe. Außer wie nachstehend dargelegt darf keine Partei diese EULA ganz oder teilweise ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder erneuern. ABBYY kann (a) durch Mitteilung an Sie gemäß Abschnitt 11.6 diese EULA ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen von ABBYY oder anderweitig im Rahmen eines Verkaufs oder einer Übertragung eines Teils seines Geschäfts abtreten oder erneuern; oder (b) Leistungen im Zusammenhang mit der ABBYY-Software an Dritte weitergeben, vorausgesetzt, dass ein solcher Untervertrag ABBYY nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser EULA befreit.
Abtretung und Untervergabe. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer diese Bestellung oder einen Teil derselben nicht abtreten. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers darf der Verkäufer keine Untervergabe für fertiges oder im Wesentlichen fertiges, für diese Bestellung benötigtes Material oder für Dienstleistungen vornehmen.
Abtretung und Untervergabe. 11.1. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von XXXXX wird die Auftragnehmerin ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag weder vollständig noch teilweise an Dritte abtreten und ebenso wenig belasten. Dieses Verbot hat dingliche Wirkung.
Abtretung und Untervergabe. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diesen Vertrag bzw. die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder in Teilen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von TRIMBLE abzutreten oder zu übertragen. TRIMBLE ist berechtigt, ohne Zustimmung des Kunden die Erbringung der Dienstleistungen aus diesem Vertrag vollständig oder zum Teil an Subunternehmer zu vergeben oder an Konzernunternehmen zu übertragen. Unter Konzernunternehmen werden Unternehmen verstanden, Trimble direkt oder indirekt beherrschen und/oder die mit TRIMBLE unter gemeinsamer Kontrolle stehen.
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  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.