Abtretung und Verpfändung. Die Verkäuferin darf Forderungen gegenüber der Käuferin ver- pfänden oder abtreten, sofern diese vorgängig schriftlich einge- willigt hat. Die Käuferin kann ihre Einwilligung nur in begründeten Fällen verweigern.
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Abtretung und Verpfändung. Die Verkäuferin darf Forderungen gegenüber der Käuferin ver- pfänden dem Käufer verpfänden oder abtreten, sofern diese dieser vorgängig schriftlich einge- willigt ein- gewilligt hat. Die Käuferin Der Käufer kann ihre seine Einwilligung nur in begründeten Fällen verweigern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abtretung und Verpfändung. Die Verkäuferin darf Forderungen gegenüber der Käuferin ver- pfänden oder abtreten, sofern diese vorgängig schriftlich einge- willigt hat. Die Käuferin kann ihre Einwilligung nur in begründeten begründe- ten Fällen verweigern.
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag
Abtretung und Verpfändung. Die Verkäuferin darf Forderungen gegenüber der Käuferin dem Käufer ver- pfänden oder abtreten, sofern diese dieser vorgängig schriftlich einge- willigt ein- gewilligt hat. Die Käuferin Der Käufer kann ihre seine Einwilligung nur in begründeten begrün- deten Fällen verweigern.
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Samples: Kauf Und Wartungsvertrag