Auszahlung der Versicherungsleistungen Musterklauseln

Auszahlung der Versicherungsleistungen. 6.1 Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers. Als Nachweise sind Rechnungen im Original vorzulegen. Rechnungszweitschriften mit Erstattungsvermerken eines anderen Versicherungs- oder Kostenträgers werden Originalen gleichgestellt. Die Rechnungen müssen enthalten: Name der behandelten Person, Bezeichnung der Krankheit(en), Aufnahme- und Entlassungstag im Krankenhaus, Leistungen des Arztes (bei Behandlung im Inland zusätzlich: Angabe der Ziffern und der angewendeten Gebührenordnung, hierfür in Rechnung gestellte Steigerungssätze) und jeweiliges Behandlungsdatum.
Auszahlung der Versicherungsleistungen a) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm geforderten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers.
Auszahlung der Versicherungsleistungen a) Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer die vom Versicherer geforderten Nachweise und Leistungsunterlagen erbracht hat; diese werden Eigentum des Versicherers. Die entstandenen Aufwendungen sind durch Original- oder Duplikatrechnungen mit einem Original-Vorleistungsvermerk der GKV bzw. anderer gegebenenfalls vorleistungspflichtiger Erstattungsverpflichteter nachzuweisen. Aus dem Original-Vorleistungsvermerk muss die Höhe dieser Vorleistung hervorgehen. Sofern auf eine Vorleistung der GKV abgestellt wird und die GKV keine Leistung erbringt, muss dies auf den Original-Rechnungsbelegen durch die GKV bestätigt sein. Erläuterungen zu den geforderten Nachweisen und Leistungsunterlagen nach Satz 1: – Die Rechnungsbelege müssen den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, die Behandlungstage und die Honorare für die einzelnen Behandlungen enthalten. – Arzneimittelrechnungen von in der Bundesrepublik Deutschland bezogenen Arzneimit- teln müssen darüber hinaus insbesondere das Apothekenkennzeichen und die Phar- mazentralnummern (PZN) enthalten. Werden Arzneimittel aus einer Internet- oder Versandapotheke bezogen, ist neben der Arzneimittelrechnung der dazugehörige Zahlungsbeleg einzureichen. – Bei Meldung einer ambulanten Operation oder stationären Heilbehandlung infolge eines Unfalls übersendet der Versicherer ein Unfall-Formular. Für die unverzügliche Prüfung der Leistungspflicht des Versicherers ist die Rücksendung des vollständig ausgefüllten Unfall-Formulars sowie eventuell weiterer vom Versicherer benannter Unterlagen erforderlich. – Zum Nachweis des notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts ist eine Beschei- nigung des Krankenhausarztes über Beginn und Ende der stationären Behandlung mit Bezeichnung der Diagnose einzureichen. Der Versicherungsnehmer muss den Nach- weis über die Art der Unterkunft führen. Bei Xxxx eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses sind die Mehrkosten für die allgemeinen Krankenhausleis- tungen des gewählten Krankenhauses nachzuweisen. – Zum Nachweis der notwendigen Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus ist eine Bescheinigung über die Dauer der Unterbringung der Begleitperson, die Diagnose der stationär aufgenommenen versicherten Person, den Namen des behandelnden Arztes sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einzureichen. – Bei kieferorthopädischer Behandlung ist dem Versicherer der vom behandelnden Kie- ferorthopäden erstellte Heil-...
Auszahlung der Versicherungsleistungen. (8) Wir sind von der Verpflichtung
Auszahlung der Versicherungsleistungen. 1.9.1 Die Gesellschaft muss die Leistungen nur erbringen, wenn die von ihr geforderten Nachweise vorgelegt wurden. Diese gehen in den Besitz der Gesellschaft über.
Auszahlung der Versicherungsleistungen. 6.1 Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von uns geforderten Nach- weise erbracht sind. Diese Nachweise werden unser Eigentum.
Auszahlung der Versicherungsleistungen. Der Versicherer ist zur Leistung nur verpflichtet, wenn die von ihm gefor- derten Nachweise erbracht sind; diese werden Eigentum des Versicherers. zu § 6 Abs. 1 MB/KK 2009 Leistungsunterlagen
Auszahlung der Versicherungsleistungen. We do not pay benefits for illnesses and accidents caused willfully, including their consequences, or for withdrawal measures, including withdrawal cures. Additionally, we do not pay benefits for illnesses including their consequences as well as for consequences of accidents and for deaths caused by war events. The insurance cover does not extend to costs that were billed abroad or to treatment that took place outside Germany. Versicherungsleistungen werden direkt an die versicherten Personen ausgezahlt. Insurance benefits are paid directly to the insured persons. Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge. Die Beiträge sind monatlich zu entrichten. Sie werden von Squarelife im Lastschriftverfahren eingezogen. The policyholder pays the premiums. The premiums are to be paid monthly. They are collected by Squarelife by direct debit.
Auszahlung der Versicherungsleistungen. 1 Die Versicherungsleistungen beginnen mit dem Eintritt der den Anspruch begründenden Tatsache; sie wer- den spätestens nach Ablauf von vier Wochen nach Beibringung aller von Allianz Suisse Leben verlangten Unterlagen fällig und frühestens mit der Beendigung der vollen Lohnfortzahlung ausbezahlt.
Auszahlung der Versicherungsleistungen. 1. Wir sind zur Leistung nur verpflichtet, wenn die Originalrechnungen vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind; diese werden unser Eigentum. Wurden die Originalrechnungen einem anderen Kostenträger zur Erstattung vorgelegt, so genügen Rechnungszweitschriften, wenn darauf der andere Kostenträger seine Leistung vermerkt hat.