Abtretung und Verpfändung. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche- rungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 6 contracts
Samples: www.cosmosdirekt.de, www.wgv.de, www.cosmosdirekt.de
Abtretung und Verpfändung. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche- rungsfalls Versi- cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfändenverpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 5 contracts
Samples: www.debeka.de, www.debeka.de, www.debeka.de
Abtretung und Verpfändung. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versiche- rungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfändenverpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 3 contracts
Samples: www.gdv.de, www.gdv.de, www.gdv.de
Abtretung und Verpfändung. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des jeweiligen Versiche- rungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfändenverpfänden. Dies gilt nur, soweit derartige solche Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 3 contracts
Samples: www.targoversicherung.de, www.targoversicherung.de, www.neueleben.de
Abtretung und Verpfändung. (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche- rungsfalls jeweiligen Versi- cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfändenverpfän- den. Dies gilt nur, soweit derartige solche Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 2 contracts
Samples: www.neueleben.de, www.neueleben.de
Abtretung und Verpfändung. (34) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versiche- rungsfalls Versi- cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und ver- pfändenverpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Appears in 1 contract
Samples: www.debeka.de