Abtretung und Verpfändung. Die der Beauftragten aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag, Dienstleistungsvertrag
Abtretung und Verpfändung. Die der Beauftragten dem Anbieter aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungsaufträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungsaufträge
Abtretung und Verpfändung. 11.1 Die der dem Beauftragten aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Abtretung und Verpfändung. 30. Die der Beauftragten dem Auftragnehmer aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin des Auftragsgebers weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: Dienstleistungsvertrag