Abtretung und Verpfändung. Die Abtretung (Zession, Verpfändung) von Ansprüchen aus Zusagen aus dem gegenständlichen Förderungsvertrag ist unzulässig und gegenüber der Förderungsgeberin/ dem Förderungsgeber, der Republik Österreich und der Europäischen Union unwirksam.
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Abtretung und Verpfändung. Die Abtretung (Zession, Verpfändung) von Ansprüchen aus Zusagen aus dem gegenständlichen Förderungsvertrag ist unzulässig und gegenüber der Förderungsgeberin/ dem Förderungsgeber/innen, der Republik Österreich und der Europäischen Union unwirksam.
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