Abtretung und Verpfändung. Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen Festsetzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: www.fkb.li, www.kklh.ch, www.sodalis.ch
Abtretung und Verpfändung. Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen Festsetzung ohne ausdrückliche Zustimmung Zustim mung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: www.innova.ch
Abtretung und Verpfändung. Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen Festsetzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers weder abgetreten abgetre- ten noch verpfändet werden.
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Samples: www.bauern-sg.ch
Abtretung und Verpfändung. Die Ansprüche auf die versicherten Leistungen können vor ihrer endgültigen end- gültigen Festsetzung ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers Versiche- rers weder abgetreten noch verpfändet werden.
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Samples: www.bvgl.ch