Abtretung von Ansprüchen. (1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Ansprüche gegen den Händler aufgrund der bestellten aber nicht ge- lieferten beweglichen Sachen, einschließlich sämtlicher Gestaltungsrechte (z. X. Xxxxxxxx, Rücktritt, Minde- rung), an die Bank oder an einen von der Bank zu benennenden Dritten abzutreten. Die Abtretung der Zahlungsansprüche erfolgt in Höhe des von der Bank erstatteten Betrags.
(2) Der Teilnehmer bevollmächtigt die Bank, nach der Erstattung die Abtretung in seinem Namen entspre- chend Nr. 14.6 (1) zu erklären. Die Bank ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Abtretung von Ansprüchen. Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur mit Einverständnis des Versicherers in Textform abgetreten werden.
Abtretung von Ansprüchen. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Bestellers, sei es auf Erfüllung, auf jede Art von Gewährleistung oder sonst auf Schadenersatz, ist ausgeschlossen.
Abtretung von Ansprüchen. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit Zustimmung der SanData abtreten.
Abtretung von Ansprüchen. Eine Abtretung von Ansprüchen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DATAGROUP zulässig.
Abtretung von Ansprüchen. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflich- ten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
Abtretung von Ansprüchen. 13.1 Wird eine Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten, z.B. eines daten- verarbeitenden Unternehmens, durchgeführt und ist der Kunde hiervon in Kenntnis gesetzt, so gelten nach dem Gesetz und den Bedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten, als an den Kunden abgetreten.
13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, aus oder im Zusammenhang mit die- sem Vertrag gegenüber inet bestehende Ansprüche abzutreten. inet hat das Recht, den gegenständlichen Vertrag und alle daraus ableitbaren Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen, wozu der Kunde vorab seine unwi- derrufliche Zustimmung erteilt.
Abtretung von Ansprüchen. Ansprüche aus dem zwischen dem Besteller und Evident bestehenden Vertragsverhältnis sowie Ansprüche aus dem Verlust oder der Beschädigung von Vorbehaltsware gegen den Schädiger oder dessen Versicherer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Evident an Dritte abgetreten werden.
Abtretung von Ansprüchen. Ansprüche aus dem zwischen dem Besteller und Olympus bestehenden Vertragsverhältnis sowie Ansprüche aus dem Verlust oder der Beschädigung von Vorbehaltsware gegen den Schädiger oder dessen Versicherer dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Olympus an Dritte abgetreten werden.
Abtretung von Ansprüchen. Der Besteller darf Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit K+S nicht ohne ausdrückliche Zustimmung abtreten.