Abwasser. Abwasser ist Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Abwasser. Die Entsorgung fester oder flüssiger Abfälle über das Abwassernetz (Toiletten, Kanaleinläufe) ist strengstens verboten. Beim Einsatz mobiler Gastronomie ist darauf zu achten, dass Fette und Öle gesondert aufgefangen und einer getrennten Entsorgung zugeführt werden.
Abwasser. Abwasser im Sinne dieser Satzung ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirt- schaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser (Schmutzwasser) und das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder be- festigten Flächen abfließende und zum Fortleiten gesammelte Wasser (Niederschlags- wasser), soweit dieses nach den Vorgaben des § 58 Abs. 1 Nr. 2 LWG nicht am Ort des Anfalls verwertet oder ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in an- derer Weise beseitigt werden kann, sowie sonstiges zusammen mit Schmutz- oder Niederschlagswasser in Abwasseranlagen abfließendes Wasser.
Abwasser. Auf dem Campingplatz steht eine beleuchtete Entsorgungsstation für die Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser (Fäkalien) bereit, welche auf dem Plan eingezeichnet ist. Direkt an der Entsorgungssäule ist die Entleerung und Spülung von Kassettentoiletten möglich. Weiter ist ein überfahrbarer Abfluss mit Spülung für die Entleerung von Festtanks vorhanden, die Bezahlung und der Start der Spülung erfolgt über die Entsorgungssäule. Die Gebühren hängen an der Wassersäule aus, eine Bezahlung ist nur in Euro (Münzen) möglich. Es ist streng untersagt, Abwässer außerhalb der Entsorgungsstation und/oder unter Missachtung der Gebühren zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe i. H. v. 75,- EUR je Vorfall zu zahlen.
Abwasser. Zur Sensibilisierung der Verbraucher ist der Wasserverbrauch und dessen zeitliche Entwicklung in der Vergangenheit auf der Jahresrechnung für die Kundschaft dargestellt. Hier sollten künftig auch typische Jahresverbräuche (bspw. Bundesdurchschnittswerte für verschiedene Haushaltsgrößen) ausgewiesen werden (G 10). Der sensibelste Hebel zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens ist die Tarifstruktur. Diese sollte linear gestaltet sein, also unabhängig vom Verbrauch (G 11). Derzeit gibt es Staffeltarife für gewerbliche Nutzung und öffentliche Einrichtungen. Lineare Tarife können helfen, den Verbrauch zu senken. Oft- mals kollidieret das allerdings mit betriebswirtschaftlichen Belangen (Netzbetrieb). Die Entkopplung von Trink- und Abwassergebühren ist hierzu sinnvoll (bereits realisiert lt. ZWA). Grundsätzlich ist eine Trennung von Regen- und Abwasser auf dem Kommunalgebiet sinnvoll (Trennsystem ist zu 20 % realisiert lt. ZWA). Auch die Regenwasserbewirtschaftung stellt eine Mög- lichkeit dar, die anfallende Abwassermenge grundsätzlich zu vermindern. Die Versickerung von Nie- derschlagswasser und Verringerung der Versiegelungsfläche, wird zwar durch die Einleitgenehmigun- gen vom Kunden gefordert, jedoch nicht durch finanzielle Anreize, seitens des ZWA gefördert. In der Stadt Frankenberg gibt es 6,8 km Abwasserkanäle mit einer Größe von 800 mm Innendurch- messer und größer. Das Kanalsystem ist größtenteils als Mischwassersystem ausgelegt. Aufgrund des geringen Durchflusses im Trockenwetterfall von ca. 10 l/s sind die Abwassertemperaturen sehr niedrig, da es zu einer schnellen Abkühlung im System kommt. Die Abwassertemperaturen im Kläran- lagenzulauf fallen in den Wintermonaten unter 5°C. Eine weitergehende Untersuchung hat der ZWA bisher nicht durchgeführt. Allerdings wurden die Untersuchungsberichte der DWA-Vereinigung aus- gewertet. Danach wird das Potenzial der Nutzung von Niedertemperaturwärme aus dem Abwasser als gering eingeschätzt (ZWA 2010). Eine energetische Klärschlammnutzung durch anaerobe Vergärung erfolgt derzeit noch nicht. Ge- plant ist jedoch eine thermische Verwertungsanlage, für den im gesamten Verbandsgebiet anfallenden Klärschlamm. In der Kläranlage Frankenberg fallen jährlich ca. 2000 t Klärschlamm, mit einem Tro- ckensubstanzgehalt von 26-30% an. Auch die Nutzung von Regenwasser und Grauwasser ist i. d. R. sinnvoll. Dieser Prozess kann durch geeignete kommunale Förderprogramme angestoßen werden und sollte insbesondere beim Neu- bau von Gebäu...
Abwasser. Allgemeine Angaben zur Abwasserwirtschaft Entwässerungsplan Beschreibung der abwasserrelevanten Vorgänge Angaben zu gehandhabten Stoffen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung von Abwasser Maßnahmen zur Überwachung der Abwasserströme Angaben zum Abwasser am Ort des Abwasseranfalls und vor der Vermischung Abwassertechnisches Fließbild Abwasseranfall und Charakteristik des Rohabwassers Abwasserbehandlung Sofern einschlägig Auswirkungen auf Gewässer bei Direkteinleitung Ggf. (sofern Direkteinleitung vorgesehen ist)
Abwasser. Versichert ist - ergänzend zu Ziffer 7.14 (1) AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals.
Abwasser. Der Auftragnehmer informiert die Sicherheitsabteilung vor Arbeitsaufnahme schriftlich über den bevorstehenden Anfall von Abwasser. Anzugeben sind:
a. Abwassermenge pro Stunde
x. Xxxxx des Abwasseranfalls, z. B. Arbeitstag, Woche, usw.
c. Art der Wasserverschmutzung (Schadstoffe) Die Einleitung von wassergefährdenden Stoffen in den Schmutzwasserkanal ist verboten. Es ist für eine fachgerechte Entsorgung zu sorgen. Die Einleitung von Abwasser in den Regenwasserkanal ist verboten.
Abwasser. Ist Gegenstand des geschlossenen Vertrages die Einleitung von Abwasser in biologische Abwasserreinigungsanlagen (Kläranlagen) der MUEG, so gilt die jeweilige betriebliche Indirekteinleitervorschrift der MUEG in der jeweils gültigen Fassung. Diese wird im Bedarfsfall separat vorgelegt.
Abwasser. Die Entsorgung sämtlicher Fäkalabwässer erfolgt über den Hauskanal in das Kanalnetz der Stadt Wien.