Abwasserschäden. 3.12.1 Eingeschlossen sind – in Abweichung von Ziff. 7.14 (1) AHB – Haft- pflichtansprüche aus Sachschaden durch Abwässer. Ausgeschlos- sen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Ver- schmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ziff. 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 3 contracts
Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Abwasserschäden. 3.12.1 3.13.1 Eingeschlossen sind – in Abweichung von Ziff. 7.14 (1) AHB – Haft- pflichtansprüche aus Sachschaden durch Abwässer. Ausgeschlos- sen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Ver- schmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ziff. 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 3 contracts
Samples: Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Abwasserschäden. 3.12.1 Eingeschlossen sind – in Abweichung von Ziff. 7.14 (1) 7.14.1 AHB – Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche aus Sachschaden durch Abwässer. Ausgeschlos- sen Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen Entwässe- rungsleitungen durch Ver- schmutzungen Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden erge- benden Vermögensschäden. Ziff. Ziffer 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung
Abwasserschäden. 3.12.1 3.13.1 Eingeschlossen sind – in Abweichung von Ziff. 7.14 (1) AHB – Haft- pflichtansprüche Haftpflichtansprüche aus Sachschaden durch Abwässer. Ausgeschlos- sen Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Ver- schmutzungen Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ziff. 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Abwasserschäden. 3.12.1 Eingeschlossen sind – - in Abweichung von Ziff. Ziffer 7.14 (1) AHB – Haft- pflichtansprüche - Haftpflichtansprüche aus Sachschaden durch Abwässer. Ausgeschlos- sen Ausgeschlossen bleiben jedoch Schäden an Entwässerungsleitungen durch Ver- schmutzungen Verschmutzungen und Verstopfungen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Ziff. Ziffer 7.10 (b) AHB bleibt unberührt.
Appears in 1 contract
Samples: Haftpflichtversicherung