Abwasserschäden. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Abwässer aus dem Rückstau des Straßenkanals, sowie sich hieraus ergebende Vermögensschäden.
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Samples: Besondere Bedingungen Und Risikobeschreibungen Für Gastronomie Und Hotelbetriebe, Versicherungsvertrag, Besondere Bedingungen Für Dozenten Rahmenkonzept