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Abzüge Musterklauseln

Abzüge. Von dem nach Absatz 3 ermittelten Wert nehmen wir Abzüge nach den Absätzen 5 und 6 vor. Die Abzüge sind zulässig, wenn sie angemessen sind. Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Abzug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der jeweilige Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der jeweilige Abzug bzw. wird - im letzteren Falle - ent- sprechend herabgesetzt. Die Abzüge entfallen bei Kündigung in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig das 62. Lebensjahr vollendet und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.
Abzüge. Abzüge irgendwelcher Art (für Baureinigung, Versicherung und anderes mehr) sind nur erlaubt, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
Abzüge. Nach Ablauf der Zahlungsfristen entfällt ein Skon- toabzug. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Abzüge. 9.7.1 Von dem Teilrechnungs- und/oder Schlussrechnungsbetrag sind folgende Abzüge entsprechend der Muster Anlage D1-D4 vorzunehmen: – der vereinbarte Nachlass; – der Haftungsrücklass bei der Schlussrechnung; – der Skontobetrag – der Deckungsrücklass bei Teilrechnungen; – bereits geleistete Abschlagszahlungen – die vorgesehenen Abzüge für Bauschaden und Bauwesenversicherung, Mitbenutzung von Einrichtungen und Energieversorgung, etc.; 9.7.2 Die unter Punkt 9.7.1 angeführten Abzüge sind vom AN grundsätzlich selbst auf der Rechnung bereits als Abzug zu berücksichtigen. Unterlässt der AN dies oder ist er dazu nicht in der Lage, so werden die Abzüge vom AG vorgenommen. 9.7.3 Soferne einzelne Teilrechnungen nicht innerhalb der Skontofrist bezahlt werden, so hat dies nicht den Verlust der gesamten Skontoabzugsberechtigung zur Folge. Xxxxxxxxxxxxx tritt vielmehr nur für die zu spät (d.h. nicht innerhalb der Skontofrist) geleisteten Zahlungen ein. Skontoabzüge für innerhalb der Skontofrist bezahlte (Teil) Rechnungen bleiben davon unbenommen und stehen daher jedenfalls zu.
Abzüge. Für die Bauwesenversicherung, zur Begleichung allfälliger, nicht zuteilbarer Schäden, Reinigungsversäumnisse, Baureklameta- feln sowie für allfällige weitere Aufwendungen werden Abzüge festgelegt und auf dem Titelblatt der Offerte aufgeführt.
Abzüge. Der Reisende erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden, dass der Beförderer für Beschädigungen, welche von ihm zu bezahlen sind, nur unter Abzug eines Betrages haftet, welcher in Art. 8 Abs. 4 des Athener Übereinkommens festgelegt ist.
Abzüge. Die Vergütung wird nach dem gemäß Artikel V (4) angepassten Verkaufspreis (PPD) berechnet, und zwar nach Abzug eines Pauschalabschlags von 10 %, wenn es sich um den höchsten Preis handelt, der sich aus Artikel V (4) ergibt. Bei dem in Artikel V (5) erwähnten Detailverkaufspreis beträgt der Pauschalabschlag 7,50 % auf diesen Preis. Diese Abzüge sind durch die höhere Qualität der entsprechend der zugehörigen Tonträger individuell gestalteten Aufmachung begründet. Dieser Abzug wird wie folgt berechnet: Auf den PPD berechnete Vergütungen: 11 % Basisvergütung (Anhang III Ziffer (1)) abzüglich 12 % (Anpassung – Artikel V (4)) = 9,680 % abzüglich 10 % (Abzug – Artikel V (23)) = 8,712 % (Nettovergütungssatz).
Abzüge. 1.4.2.1 Finanzielle Vorteile, die in ursächlichem Zu- sammenhang mit dem Wiederverkauf stehen (z.B. gänzlicher oder teilweiser Verzicht auf Rückzahlung einer gewährten Förderung oder
Abzüge. Eine Kündigung führt zu einer Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versichertenbestandes und des kollektiv gestellten Risikokapitals. Um diese Veränderungen zumindest anteilig ausglei- chen zu können, nehmen wir von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert einen Abzug vor. Der Abzug wird in Prozent der bis zum Kündigungs- termin gezahlten Beiträge (inkl. etwa erbrachter Zuzahlungen und abzüglich ggfs. vorgenommener Entnahmen) ermittelt. Er beträgt 2 % dieser Bezugsgröße zuzüglich 50 Euro. Die generelle Angemessenheit der Höhe dieser Abzüge werden wir auf Ihr Verlangen nachweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass ein aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem konkreten Fall wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nach- weisen, dass ein Abzug in Ihrem konkreten Fall überhaupt nicht ge- rechtfertigt ist, entfällt er. Der Rückkaufswert wird spätestens 15 Börsentage*) nach dem Kündi- gungstermin gezahlt.
Abzüge. Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Einbehaltung von LOHNSTEUER, SOLI- DARITÄTSZUSCHLAG UND GGF. KIRCHENSTEUER sowie von Arbeit- ENTGELTZAHLUNGSPFLICHT 35