Abänderung. Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien möglich.
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Samples: www.parlament.gv.at, www.verwaltung.steiermark.at, www.tirol.gv.at
Abänderung. Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der Vertragsparteien aller Parteien möglich.
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Samples: Vereinbarung Gemäß Art. 15a B Vg Zwischen Dem Bund Und Den Ländern Über Eine Transparenzdatenbank, www.parlament.gv.at
Abänderung. Eine Abänderung dieser Vereinbarung ist nur schriftlich im Einvernehmen der aller Vertragsparteien möglich.
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Samples: www.parlament.gv.at