Angebotsinhalt Musterklauseln

Angebotsinhalt a) Bezeichnung des Angebotsinhaltes (z. B. Komplett- oder Teil- lieferung/Komplett- oder Teilmontage, …),
Angebotsinhalt. Das neue Angebot für die Änderung ist in Textform vorzulegen und muss prüffähig sein. Das neue An- gebot muss erkennen lassen, welche Änderungen sich hinsichtlich der Kosten und der Bauzeit aus der Änderung ergeben. Obliegt die Planung dem AN, so ist diese zusammen mit dem neuen Angebot vor- zulegen. Kosten für die Erstellung des neuen Angebots kann der neue AN nur verlangen, wenn er damit Planungsleistungen erbringt, die nach den vertraglichen Bestimmungen dem AG obliegen. § 650 c Abs. 1 S. 2 BGB und § 2 Abs. 9 VOB/B bleiben unberührt. AN und AG nehmen nach der Angebotsvorlage unverzüglich Verhandlungen auf, um eine Einigung hin- sichtlich der Änderung und der damit verbundenen Kosten zu erzielen. Soweit eine Änderung nach Ziffer 7.4.1. betroffen ist, kann der AG die geänderte Leistung schriftlich anordnen, wenn binnen einer Woche keine Einigung erzielt werden kann. Im Falle der Ziffer 7.4.2 kann der AN eine entsprechende Anordnung des AG nur ablehnen, wenn ihm die Durchführung unzumutbar ist. Von der Änderungsbefugnis des AG können auch Bauumstände wie Ausführungsfristen umfasst sein, soweit diese mit den betrieblichen Dis- positionen des AN vereinbar sind.
Angebotsinhalt. Das Angebot muss vollständig sein, also sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nach- weise beinhalten. • Eventuelle Änderungen an Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein. • Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig! Soweit dem Bieter Er- läuterungen zum besseren Verständnis des Angebotes erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot gesondert beigefügt werden. • Nebenangebote sind nicht zugelassen. • Das Angebot ist eigenhändig durch Namensunterschrift zu unterzeichnen. • Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache ab- zufassen. • Es erfolgt keine Losaufteilung.
Angebotsinhalt. Das Angebot muss die Anforderungen der Ausschreibung und die Allgemeinen Bedingungen für Ausschreibungen einhalten und umfasst: • ein technisches Angebot, welches alle Einzelheiten der angebotenen Waren spezifiziert; • ein oder mehrere repräsentative Muster, sofern dies in der Ausschreibung gefordert ist*; • ein finanzielles Angebot, welches alle Details gemäß Ausschreibung spezifiziert und darstellt, inklusive der Bank und des Bankkontos auf welches Zahlungen erfolgen sollen; • eine Erklärung des Anbieters, dass die angebotenen Waren dem Ursprung - wie angeboten - entsprechen (oder andere geeignete Nachweise über den Ursprung)*; • eine Bietungsgarantie über den in der Ausschreibung geforderten Betrag in Übereinstimmung mit den Bedingungen der Ausschreibung;* • ein vollständig ausgefülltes und rechtskräftig unterschriebenes Registrierungsformular für Lieferanten der BEGECA; • eine rechtskräftige Unterschrift des Anbieters; • zusätzliche Unterlagen gemäß Ausschreibungsbedingungen*;
Angebotsinhalt. Der Zuschlag wird, unter Berücksichtigung der vorgenannten Qualitätskriterien, an das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt. Das Angebot/der Konzeptvorschlag sollte folgende Optionen beinhalten (siehe beigefügtes Preisblatt): - Haupt-, vegetarisches- u. Aktionsmenü frisch vor Ort gekocht/zubereitet - Haupt-, vegetarisches- u. Aktionsmenü vorgekocht angeliefert u. z.B. im cook & chill- Verfahren ausgegeben Zur Angebotsabgabe ist aus Gründen der Vergleichbarkeit ausschließlich das beigefügte Preisblatt zu verwenden. - Vom Bieter auszufüllen! Zur Angebotsabgabe ist das vorliegende Preisblatt vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben einzureichen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.