Abänderungen Musterklauseln

Abänderungen. Von dieser Vereinbarung abweichende Abmachungen im Lehr­ vertrag sind ausschliesslich zugunsten des Lernenden zulässig. 1 Wo dieser Vertrag in der Einzahl die männliche Form «der Lernende», «dem Lernenden» usw. verwendet, ist immer auch «die Lernende», «der Lernenden» usw. gemeint.
Abänderungen. 1. Wenn eine Vertragspartei es für wünschenswert erachtet, eine Bestimmung dieses Abkommens zu ändern, so kann sie jederzeit um Konsultationen mit der anderen Vertragspartei ersuchen. Diese Konsultationen (die durch Gespräche zwischen den Luftfahrtbehörden vorbereitet werden können) beginnen innerhalb eines Zeitraums von sechzig (60) Tagen ab Ersuchen, sofern nicht beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraums vereinbaren.
Abänderungen. Gegebenenfalls durch Gesetz oder sonstige Umstände notwendig werdende oder zur Förderung der Zwecke dieser Vereinbarung sinnvolle Anpassungen können jederzeit nachverhandelt und in gemeinsamem Einverständnis zwischen den Parteien als abändernde Bestimmungen in die Vereinbarung eingebracht werden. Solche Abänderungen bedürfen der Schriftform.
Abänderungen. Alle Änderungen am KAUFVERTRAG oder diesen ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN werden schriftlich durchgeführt und von beiden PARTEIEN unterzeichnet.
Abänderungen. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt können die Bestimmungen dieses Abkommens in der Weise abgeändert werden, wie sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird. Solche Abänderungen treten in Kraft, wenn sich die Vertragsparteien gegenseitig die Erfüllung der erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen für das Inkrafttreten mitgeteilt haben.
Abänderungen. 41. Diese Vereinbarung kann durch Übereinkunft der zuständigen Behörden abgeändert werden.
Abänderungen. Der Gesellschaft ist es strengstens untersagt, jegliche, auch falls nicht relevanten Änderungen an den in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Eigenschaften anzubringen. Die EURAC behält sich das Recht vor, Änderungen, laut vorhergehendem Artikel 2 sowie den Normen betreffend öffentliche Aufträge, an der Lieferung vorzunehmen.
Abänderungen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, am Kaufgegenstand jegliche Abänderung vorzunehmen, welche auf Grund neuer technischer Erkenntnisse oder neuer Pro- duktionsmöglichkeiten als notwendig oder auch nur als angebracht erachtet wird, unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bestehenden Funk- tionsmerkmale des Kaufgegenstandes. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, allfällig nach Übergabe des Kaufgegenstandes entwickelte Konstruktionsänderungen später an demselben anzubringen.
Abänderungen. Der Vermittler darf weder von den AGBs oder Versicherungsbedingungen und Tarifen abweichen noch an den vom Auftraggeber erstellte Dokumenten Änderungen vornehmen oder selber Dokumente (Policen, Nachträge, Prämienrechnungen, Rendite-Berechnungen, diverse Bestätigungen etc.) ausstellen. Spezielle Tarifkonditionen werden dem Auftraggeber mitgeteilt.
Abänderungen. Jede Änderung dieser Werbevereinbarung muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeich- net werden.