Common use of Akkreditierung Clause in Contracts

Akkreditierung. Der ORGANISATOR richtet ein Akkreditierungssystem einschliesslich der in An- lage 3 aufgeführten üblichen Zutrittszonen ein. Der ORGANISATOR hat Trägern einer FIS Saisonakkreditierung (gemäss Son- derregelungen der Disziplinen resp. IWO Art. 220 und folgende) entsprechen- den Zutritt (d. h. eine entsprechende Akkreditierung) zu gewähren. Ausserdem muss der ORGANISATOR spezielle, von der FIS ausgegebene Zutrittskarten (z.B. für Bereiche mit eingeschränktem Zutritt im Zielraum) akzeptieren. Der ORGANISATOR stattet die verschiedenen Gruppen wie Athleten, Mann- schaftsfunktionäre, Serviceleute, NSV-Funktionäre, Sponsoren, Partner, VIPs, Special Guests usw. gemäss dem WCR und der Akkreditierungsmatrix in Anla- ge 3 mit einer Akkreditierung für die jeweiligen Zutrittsbereiche aus. Der ORGANISATOR akkreditiert zudem das Servicepersonal der Ausrüsterfir- men für die entsprechenden Zutrittsbereiche. Die FIS liefert dem ORGANISA- TOR die Namen der zu akkreditierenden Personen und die Angaben zur erfor- derlichen Zutrittsberechtigung. Prinzipiell sind dem Servicepersonal der Ausrüs- terfirmen die gleichen Zutrittsrechte (einschliesslich Zugang zum Lift an der SPRUNGSCHANZE) zu gewähren wie den von einem Nationalen Skiverband gemeldeten Serviceleuten. Der Zutritt zu der SPRUNGSCHANZE bleibt in allen Fällen eingeschränkt und bedarf einer zusätzlichen Zutrittsgenehmigung, die unter der Aufsicht des FIS Technischen Delegierten und/oder RENNDIREKTORS «DISCIPLINES» SKI- SPRINGEN erteilt wird. Der ORGANISATOR kann auch Personen akkreditieren, die keine FIS Sai- sonakkreditierung besitzen. Die Ausgabe einer solchen Akkreditierung bedingt jedoch, dass sich der Empfänger ausdrücklich dazu verpflichtet, sich an die FIS REGELN sowie die Anweisungen der Jury gemäss Art. 211.1.3 der IWO und/oder des ORGANISATIONSKOMITEES zu halten. Einer Person, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines Beschlusses der FIS oder einer anderen zuständigen Institution von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen ist, darf keine Akkreditierung erteilt werden.

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Akkreditierung. Der ORGANISATOR richtet ein Akkreditierungssystem einschliesslich der in An- lage 3 aufgeführten üblichen Zutrittszonen ein. Der ORGANISATOR hat Trägern einer FIS Saisonakkreditierung (gemäss Son- derregelungen der Disziplinen resp. IWO Art. 220 und folgende) entsprechen- den Zutritt (d. h. eine entsprechende Akkreditierung) zu gewähren. Ausserdem muss der ORGANISATOR spezielle, von der FIS ausgegebene Zutrittskarten (z.B. für Bereiche mit eingeschränktem Zutritt im Zielraum) akzeptieren. Der ORGANISATOR stattet die verschiedenen Gruppen wie Athleten, Mann- schaftsfunktionäre, Serviceleute, NSV-Funktionäre, Sponsoren, Partner, VIPs, Special Guests usw. gemäss dem WCR und der Akkreditierungsmatrix in Anla- ge 3 mit einer Akkreditierung für die jeweiligen Zutrittsbereiche aus. Der ORGANISATOR akkreditiert zudem das Servicepersonal der Ausrüsterfir- men für die entsprechenden Zutrittsbereiche. Die FIS liefert dem ORGANISA- TOR die Namen der zu akkreditierenden Personen und die Angaben zur erfor- derlichen Zutrittsberechtigung. Prinzipiell sind dem Servicepersonal der Ausrüs- terfirmen die gleichen Zutrittsrechte (einschliesslich Zugang zum Lift an der SPRUNGSCHANZE) zu gewähren wie den von einem Nationalen Nationa- len Skiverband gemeldeten Serviceleuten. Der Zutritt zu der SPRUNGSCHANZE den STRECKEN bleibt in allen Fällen eingeschränkt und bedarf einer zusätzlichen ZutrittsgenehmigungStreckenzutrittsgenehmigung, die unter der Aufsicht des FIS Technischen Delegierten und/oder RENNDIREKTORS «DISCIPLINES» SKI- SPRINGEN erteilt wird. Der ORGANISATOR kann auch Personen akkreditieren, die keine FIS Sai- sonakkreditierung besitzen. Die Ausgabe einer solchen Akkreditierung bedingt jedoch, dass sich der Empfänger ausdrücklich dazu verpflichtet, sich an die FIS REGELN sowie die Anweisungen der Jury gemäss Art. 211.1.3 der IWO und/oder des ORGANISATIONSKOMITEES zu halten. Einer Person, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines Beschlusses der FIS oder einer anderen zuständigen Institution von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen ist, darf keine Akkreditierung erteilt werden.

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Akkreditierung. Der ORGANISATOR richtet ein Akkreditierungssystem einschliesslich der in An- lage 3 aufgeführten mit den üblichen Zutrittszonen Zutritts- zonen ein. Der ORGANISATOR hat Trägern einer FIS Saisonakkreditierung (gemäss Son- derregelungen der Disziplinen resp. IWO Art. 220 und folgende) entsprechen- den Zutritt (d. h. eine entsprechende Akkreditierung) zu gewähren. Ausserdem muss der ORGANISATOR spezielle, von der FIS ausgegebene Zutrittskarten (z.B. für Bereiche mit eingeschränktem Zutritt im Zielraum) akzeptieren. Der ORGANISATOR stattet die verschiedenen Gruppen wie Athleten, Mann- schaftsfunktionäre, Serviceleute, NSV-Funktionäre, Sponsoren, Partner, VIPs, Special Guests usw. gemäss dem WCR und der Akkreditierungsmatrix in Anla- ge 3 mit einer Akkreditierung für die jeweiligen jeweili- gen Zutrittsbereiche aus. Der ORGANISATOR akkreditiert zudem das Servicepersonal der Ausrüsterfir- men für die entsprechenden Zutrittsbereiche. Die FIS liefert dem ORGANISA- TOR die Namen der zu akkreditierenden Personen und die Angaben zur erfor- derlichen Zutrittsberechtigung. Prinzipiell sind dem Servicepersonal der Ausrüs- terfirmen die gleichen Zutrittsrechte (einschliesslich Zugang zum Lift an der SPRUNGSCHANZE) zu gewähren wie den von einem Nationalen Skiverband gemeldeten Serviceleuten. Der Zutritt zu der SPRUNGSCHANZE bleibt in allen Fällen eingeschränkt und bedarf einer zusätzlichen Zutrittsgenehmigung, die unter der Aufsicht des FIS Technischen Delegierten und/oder RENNDIREKTORS «DISCIPLINES» SKI- SPRINGEN erteilt wird. Der ORGANISATOR kann auch Personen akkreditieren, die keine FIS Sai- sonakkreditierung besitzen. Die Ausgabe einer solchen Akkreditierung bedingt jedoch, dass sich der Empfänger ausdrücklich dazu verpflichtet, sich an die FIS REGELN sowie die Anweisungen der Jury gemäss Art. 211.1.3 der IWO und/oder des ORGANISATIONSKOMITEES zu halten. Einer Person, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines Beschlusses der FIS oder einer anderen zuständigen Institution von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen ist, darf keine Akkreditierung erteilt werden.

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Akkreditierung. Der ORGANISATOR richtet ein Akkreditierungssystem einschliesslich der in An- lage 3 aufgeführten üblichen Zutrittszonen ein. Der ORGANISATOR hat Trägern einer FIS Saisonakkreditierung (gemäss Son- derregelungen der Disziplinen resp. IWO Art. 220 und folgende) entsprechen- den entsprechenden Zutritt (d. h. eine entsprechende Akkreditierung) zu gewähren. Ausserdem muss der ORGANISATOR spezielle, von der FIS ausgegebene Zutrittskarten (z.B. für Bereiche mit eingeschränktem Zutritt im Zielraum) akzeptieren. Der ORGANISATOR stattet die verschiedenen Gruppen wie Athleten, Mann- schaftsfunktionäre, Serviceleute, NSV-Funktionäre, Sponsoren, Partner, VIPs, Special Guests usw. gemäss dem WCR und der Akkreditierungsmatrix in Anla- ge Anlage 3 mit einer Akkreditierung für die jeweiligen Zutrittsbereiche aus. Der ORGANISATOR akkreditiert zudem das Servicepersonal der Ausrüsterfir- men für die entsprechenden Zutrittsbereiche. Die FIS liefert dem ORGANISA- TOR ORGANISATOR die Namen der zu akkreditierenden Personen und die Angaben zur erfor- derlichen erforderlichen Zutrittsberechtigung. Prinzipiell sind dem Servicepersonal der Ausrüs- terfirmen Ausrüsterfirmen die gleichen Zutrittsrechte (einschliesslich Zugang zum Lift an der SPRUNGSCHANZESPRUNG- SCHANZE) zu gewähren wie den von einem Nationalen Skiverband gemeldeten Serviceleuten. Der Zutritt zu der SPRUNGSCHANZE und der STRECKE bleibt in allen Fällen eingeschränkt und bedarf einer zusätzlichen Zutrittsgenehmigung, die unter der Aufsicht des FIS Technischen Delegierten und/oder FIS RENNDIREKTORS «DISCIPLINES» SKI- SPRINGEN erteilt er- teilt wird. Der ORGANISATOR kann auch Personen akkreditieren, die keine FIS Sai- sonakkreditierung Saisonak- kreditierung besitzen. Die Ausgabe einer solchen Akkreditierung bedingt jedoch, dass sich der Empfänger ausdrücklich dazu verpflichtet, sich an die FIS REGELN sowie die Anweisungen der Jury gemäss Art. 211.1.3 der IWO und/oder des ORGANISATIONSKOMITEES OR- GANISATIONSKOMITEES zu halten. Einer Person, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines Beschlusses der FIS oder einer anderen zuständigen Institution von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen ist, darf keine Akkreditierung erteilt werden.

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Akkreditierung. Der ORGANISATOR richtet ein Akkreditierungssystem einschliesslich der in An- lage 3 aufgeführten üblichen Zutrittszonen ein. Der ORGANISATOR hat Trägern einer FIS Saisonakkreditierung (gemäss Son- derregelungen der Disziplinen resp. IWO Art. 220 und folgende) entsprechen- den Zutritt (d. h. eine entsprechende Akkreditierung) zu gewähren. Ausserdem muss der ORGANISATOR spezielle, von der FIS ausgegebene Zutrittskarten (z.B. für Bereiche mit eingeschränktem Zutritt im Zielraum) akzeptieren. Der ORGANISATOR stattet die verschiedenen Gruppen wie Athleten, Mann- schaftsfunktionäre, Serviceleute, NSV-Funktionäre, Sponsoren, Partner, VIPs, Special Guests usw. gemäss dem WCR und der Akkreditierungsmatrix in Anla- ge 3 mit einer Akkreditierung für die jeweiligen Zutrittsbereiche aus. Der ORGANISATOR akkreditiert zudem das Servicepersonal der Ausrüsterfir- men für die entsprechenden Zutrittsbereiche. Die FIS liefert dem ORGANISA- TOR die Namen der zu akkreditierenden Personen und die Angaben zur erfor- derlichen Zutrittsberechtigung. Prinzipiell sind dem Servicepersonal der Ausrüs- terfirmen die gleichen Zutrittsrechte (einschliesslich Zugang zum Lift an der SPRUNGSCHANZE) zu gewähren wie den von einem Nationalen Skiverband gemeldeten Serviceleuten. Der Zutritt zu der SPRUNGSCHANZE und der STRECKE bleibt in allen Fällen eingeschränkt und bedarf einer zusätzlichen Zutrittsgenehmigung, die unter der Aufsicht des FIS Technischen Delegierten und/oder FIS RENNDIREKTORS «DISCIPLINES» SKI- SPRINGEN erteilt er- teilt wird. Der ORGANISATOR kann auch Personen akkreditieren, die keine FIS Sai- sonakkreditierung besitzen. Die Ausgabe einer solchen Akkreditierung bedingt jedoch, dass sich der Empfänger ausdrücklich dazu verpflichtet, sich an die FIS REGELN sowie die Anweisungen der Jury gemäss Art. 211.1.3 der IWO und/oder des ORGANISATIONSKOMITEES zu halten. Einer Person, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund eines Beschlusses der FIS oder einer anderen zuständigen Institution von der Teilnahme an Wettkämpfen ausgeschlossen ist, darf keine Akkreditierung erteilt werden.

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