Aktienkapital und Aktien Musterklauseln

Aktienkapital und Aktien. II. Share Capital and Shares
Aktienkapital und Aktien. 1 Das voll liberierte Aktienkapital beträgt CHF 160 086 322.48 und ist eingeteilt in 4 000 000 000 Namenaktien von je CHF 0.04 Xxxxxxxx.
Aktienkapital und Aktien. 3.1 Aktienkapital, Aktienarten, Nennwert und Liberierung
Aktienkapital und Aktien. ARTIKEL 3 Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 18’934’097 eingeteilt in 18’934’097 auf den Namen lautende Aktien im Nennwert von je CHF 1.00; die Aktien sind vollständig liberiert.
Aktienkapital und Aktien. Art. 3 Ordentliches Aktienkapital Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 20'000'000 und ist eingeteilt in 100'000'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20. Die Aktien sind vollständig liberiert. Articles of Association of Stadler Rail AG 1.
Aktienkapital und Aktien. Artikel 3 - Höhe des Aktienkapitals, Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
Aktienkapital und Aktien. Artikel 6
Aktienkapital und Aktien. III. Share capital and shares Artikel 3 Article 3
Aktienkapital und Aktien. Das Aktienkapital der Gesellschaft beträgt CHF 40'537'175.64 und ist eingeteilt in 155'912'214 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.26. Die Aktien sind vollständig libe- riert. Sofern Aktientitel ausgestellt werden, können diese in Zertifikate über eine Mehrzahl von Aktien zusammengefasst werden. Die Gesellschaft kann ihre Namenaktien in Form von Wertpapieren (Einzel- bzw. Globalurkunden) und/oder Wertrechten ausgeben und als Buchef- fekten (im Sinne des Bucheffektengesetzes) füh- ren. Der Gesellschaft steht es frei, ihre in einer dieser Formen ausgegebenen Namenaktien je- derzeit und ohne Zustimmung des Aktionärs in ei- ner der anderen Formen auszugeben sowie als Bucheffekten ausgestaltete Aktien aus dem ent- sprechenden Verwahrungssystem zurückziehen. Der Aktionär hat keinen Anspruch auf Ausgabe von in bestimmter Form ausgegebenen Namen- aktien in einer anderen Form. Insbesondere hat der Aktionär bei Namenaktien, die als Wertrechte ausgegeben sind, keinen Anspruch auf die Aus- stellung von Wertpapieren. Er kann von der Ge- sellschaft aber jederzeit und kostenlos die Aus- stellung von Beweisurkunden über die von ihm gemäss Aktienbuch gehaltenen Aktien verlangen.