Akzeptanz Musterklauseln

Akzeptanz. Mit (händischer oder elektronischer) Unterschrift erklärt der Vertragspartner ausdrücklich seinen Willen, dass betreffend die Aufstellung von Glücksspielautomaten am bisherigen Standort diese AGB ergänzt um die Anlagen Formular Informationsblatt, Formular Einverständniserklärung, Formular Dienstanweisung
Akzeptanz. Was ist zu tun, um Schülerinnen und Schülern Appetit aufs Schulessen zu machen? Schulessen wird dann zum Erfolg, wenn Wünsche und Vorstellungen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Insbeson- dere Schülerinnen und Xxxxxxx müssen die Möglichkeit haben, mitzureden und mitzumachen. Der Schlüssel zur Akzeptanzförderung ist Partizipation. Schaffen Sie mit einer gezielten Aktion mehr Ak- zeptanz bei der Schulverpflegung. Hier erhalten Sie Tipps und Anregungen, welche Faktoren Einfluss nehmen können und welche Rahmenbedingungen in Schulen geschaffen werden sollten, um vor allem Schülerinnen und Xxxxxxx und alle weiteren Beteiligten auf den Geschmack zu bringen. Interessantes auf einen Blick: ⮊ Bedeutung einer Mensa aus Sicht der Xxxxxxx ist, Raum für Kommunikation und ein Ort zum Wohlfühlen. ⮊ Schülerinnen und Xxxxxxx möchten einbezogen werden, egal ob bei der Raum- oder Speiseplan- gestaltung. Ein großes Mitbestimmungsrecht steigert die Akzeptanz. ⮊ Die Peer Groups von Schülern haben einen starken Einfluss auf das Image der Verpflegung und wer die Mensa nutzt. ⮊ Eine freundliche Atmosphäre und ein gutes Miteinander bei der Essensausgabe sind den Schüle- rinnen und Schülern wichtig.
Akzeptanz. 1.1. Durch den Zugriff auf die Plattform erklären Sie sich damit einverstanden, vollständig an diese Bedingungen gebunden zu sein und alle geltenden Gesetze einzuhalten. Sollten Sie mit diesen Bedingungen oder einem Teil davon nicht einverstanden sein, dürfen Sie nicht auf die Plattform zugreifen. Daher gilt Ihre fortgesetzte Nutzung des Webs und/oder der Dienste als Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen.
Akzeptanz. Das Vertragsunternehmen möchte Account-Inhabern der AirPlus Purchasing Card die Bezahlung von Einkäufen ermöglichen, zu denen das Vertragsunternehmen sich verpflich- tet. Das Vertragsunternehmen verpflichtet sich, jedem Account-Inhaber ohne Barzahlung alle im Vertragsunternehmen angebotenen Waren und/oder Leistungen zu gleichen Preisen und gleichen Bedingungen zu liefern wie bei Zahlung in bar. Das Recht des Vertrags- unternehmens, für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstruments eine Ermäßigung oder einen anderweitigen Anreiz anzubieten, bleibt unberührt. Es ist dem Vertragsunternehmen untersagt, – einen Mindestbetrag für den Einsatz des AirPlus-Accounts festzulegen, – den AirPlus-Account zur bargeldlosen Zahlung von Waren und/oder Leistungen zu akzeptieren, die nicht vom Vertragsunternehmen selbst oder im Auftrag Dritter geliefert oder erbracht werden; insbesondere ist das Vertragsunternehmen nicht dazu befugt, Transaktionen Dritter durchzuführen, – den AirPlus-Account zu akzeptieren, um Erfüllung oder Deckung in Zusammenhang mit nicht oder schwer eintreibbaren Forderungen oder in Zusammenhang mit nicht einge- lösten Schecks zu erlangen, – in Zusammenhang mit dem AirPlus-Account Bargeld anzunehmen oder auszugeben, – mit dem Account-Inhaber eine Widerruflichkeit eines Zahlungsvorgangs zu vereinbaren, – einen AirPlus-Account zu akzeptieren, falls das Vertragsunternehmen selbst der Account-Inhaber ist oder selbst keine Leistung erbringt. Eine private Nutzung dieser Akzeptanzvereinbarung ist ausdrücklich untersagt. Im Falle von E-Commerce-Geschäften gilt diese Akzeptanzvereinbarung nur für die in der Akzeptanzvereinbarung ausdrücklich festgelegten Internetadressen. Die Übertragung der Akzeptanz des AirPlus-Accounts auf weitere vom Vertragsunternehmen betriebene Inter- netadressen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AirPlus zulässig und macht ggf. eine zusätzliche Akzeptanzvereinbarung erforderlich. AirPlus ist berechtigt, dem Ver- tragsunternehmen für die Aktivierung solcher neuen Internetadressen eine Gebühr zu berechnen. Rückvergütungen aus Geschäften, über die eine AirPlus-Belastung erzeugt wurde, darf das Vertragsunternehmen nicht durch bare oder unbare Zahlung, sondern nur durch eine Gutschrift über die AirPlus Purchasing Card an den Kunden leisten. Wird eine Rückvergü- tung dennoch durch bare oder unbare Zahlung vorgenommen, trägt das Vertragsunter- nehmen alle hierdurch entstehenden Kosten und Risiken selbst. Einwendungen und Einre...
Akzeptanz. Diese Bestellung ist unverzüglich anzunehmen und die Akzeptanz ist ausdrücklich auf die Bedingungen dieser Bestellung beschränkt. Jegliche zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in den Unterlagen des Verkäufers gelten als wesentliche Änderungen und werden hiermit zurückgewiesen und abgelehnt. Die Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen durch den Verkäufer als Antwort auf diese Bestellung ohne Rücksendung einer vom Verkäufer unterzeichneten Empfangsbestätigung stellt unter diesen Akzeptanzbedingungen eine Annahme durch den Verkäufer dar.
Akzeptanz. Den Strategien, die externe Kosten durch Internalisierung und Marktmechanismen berück- sichtigen, fehlt bis heute die Akzeptanz sowohl in der Politik, Gesellschaft als auch bei Um- weltorganisationen. Ein Grund dafür dürfte sein, dass von Nichtökonomen die Vorstellung einer über den Marktprozess festgelegten „optimalen Umweltbelastung“ als unmöglich emp- funden wird. Verfechter des Umweltschutz und von Markttheorien stehen sich in heutigen politischen Debatten nicht selten als Gegner gegenüber. Zum anderen wollen Politiker und Verwaltung etwas Sichtbares für den Umweltschutz tun und sind meistens nicht bereit, dieses Aktionsfeld einem anonymen Marktprozess zu überlassen.
Akzeptanz. 10.1 Die Produkte gelten als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung mindestens in Textform (z.B. per E- Mail) die Menge oder Qualität reklamieren.

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  • Werkzeuge 14.1 Unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen erhalten wir in dem Umfang, in dem wir uns an den nachgewiesenen Kosten für Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstandes beteiligen, Voll- bzw. Miteigentum. 14.2 Die Werkzeuge gehen mit Zahlung in unser (Mit-)Eigentum oder – je nach Vereinbarung - in dasjenige unserer Abnehmer über. Sie verbleiben leihweise beim Lieferanten. Der Lieferant ist nur mit unserer Genehmigung befugt, tatsächlich oder rechtlich über die Werkzeuge zu verfügen, ihren Standort zu verlagern oder sie dauerhaft funktionsunfähig zu machen. Die Werkzeuge sind durch den Lieferanten als unser (Mit-)Eigentum zu kennzeichnen. 14.3 Der Lieferant trägt die Kosten für die Unterhaltung, Reparatur und den Ersatz der Werkzeuge. Ersatzwerkzeuge stehen entsprechend unserem Anteil am Ursprungswerkzeug in unserem Eigentum. Bei Miteigentum an einem Werkzeug steht uns ein Vorkaufsrecht an dem Miteigentumsanteil des Lieferanten zu. 14.4 Der Lieferant hat Werkzeuge, die in unserem (Mit) Eigentum stehen, ausschließlich zur Fertigung der Liefergegenstände einzusetzen. Nach Beendigung hat der Lieferant auf Verlangen die Werkzeuge sofort an uns herauszugeben, bei Werkzeugen im Miteigentum haben wir nach Erhalt des Werkzeuges den Zeitwert des Miteigentumsanteils des Lieferanten an diesen zu erstatten. 14.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lieferanten in keinem Falle zu. Ziffer 3 Abs. 6 gilt entsprechend. Die Herausgabeverpflichtung trifft den Lieferanten auch im Falle eines Insolvenzantrags gegen ihn oder bei einer längerfristigen Unterbrechung der Belieferung. Der Lieferant hat das Werkzeug im vereinbarten Umfang, und falls keine Vereinbarung getroffen ist, im üblichen Umfang zu versichern.

  • Versicherungsfähigkeit Eine in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelte, personen- gebundene Eigenschaft. Sie muss von der versicherten Person während der Versicherung erfüllt werden. Ihr Wegfall führt dazu, dass die versicherte Person nicht mehr in dem Tarif versichert blei- ben kann.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Teilunwirksamkeit Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Xxxxxxx soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen

  • Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten (1) Anspruch der Bank auf Bestellung von Sicherheiten (2) Veränderung des Risikos (3) Fristsetzung für die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten

  • Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit In diese Tarife können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden aktiven sowie pensionierten beihilfeberechtigten Beamte, Richter und sonstige Personen, die in einem vergleichbaren Dienstverhältnis stehen sowie Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aufgenommen werden. Ferner sind aufnahmefähig berücksichtigungsfähige Familienangehörige und Lebenspartner. Die Tarife W2 können nur neben einem Tarif BB bzw. BH abgeschlossen bzw. fortgeführt werden. Endet für eine versicherte Person der Tarif BB oder BH, endet gleichzeitig auch der hierzu vereinbarte Tarif W2. Nach Tarif W220E können nur solche Personen versichert werden, deren Beihilfebemessungssatz sich bei Eintritt des Versorgungsfalles von 50 % auf 70 % erhöht. Er kann ferner nur gemeinsam mit Tarif W230 abgeschlossen werden. Bei Wegfall dieser Voraussetzung ist der Versicherungsschutz unter Anrechnung der erworbenen Rechte in bedarfsgerechte Tarife umzustellen, Nr. 4.2 gilt entsprechend. Mit Eintritt des Versorgungsfalls entfällt der Tarif W220E.

  • Hauptgeschäftstätigkeit Die Envivas betreibt die Krankenversicherung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.