Allge meine Geschäftsbedingungen für Bahnfahrten Musterklauseln

Allge meine Geschäftsbedingungen für Bahnfahrten. 4.1. Bahnfahrten werden nur einzeln und nicht als Teil einer Pauschalreise angeboten. Bahnfahrten unterliegen den Bestimmungen und Beschränkungen (einschließlich der Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Beschränkungen) des jeweiligen Bahnunternehmens ( für Bahnfahrten in Deutschland in der Regel ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG). Die Bestimmungen und Beschränkungen können Beschränkungen und/oder Gebühren für Stornierungen und Umbuchungen enthalten. Die Bestimmungen und Beschränkungen der Bahnunternehmen werden vor der Buchung zur Verfügung gestellt. Die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn können hier und Bestimmungen der Deutschen Bahn zu Vertragspartnern hier abgerufen werden. Für internationale Bahnfahrten können abweichende Bestimmungen und Beschränkungen gelten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Deutschen Bahn. Für Buchungen von Bahnfahrten in Großbritannien finden Sie die Bestimmungen und Beschränkungen der Bahnunternehmen auf deren Webseiten, wie hier aufgelistet. In diesen Fällen finden auch die Bedingungen von Expedias Buchungsdienstleister SilverRail, Inc. („SilverRail“), abrufbar hier, und die nationalen Beförderungsbedingungenen für Zugreisen, abrufbar hier, Anwendung. Expedia ist bei der Buchung von Bahnfahrten bloßer Vermittler. Dies bedeutet, dass der Kundenvertrag über die Bahnfahrt nur zwischen dem Kunden und dem Bahnunternehmen besteht und Expedia deshalb nicht für Verzögerungen, Stornierungen oder Störungen Ihrer Bahnfahrt verantwortlich ist. Die Tickets für die Bahnfahrt werden von der Deutschen Bahn bzw. für Buchungen von Bahnfahrten in Großbritannien von SilverRail zur Verfügung gestellt und zugestellt/versendet. Für etwaige Verzögerungen oder Störungen beim Ticketversand ist allein die Deutsche Bahn bzw. SilverRail verantwortlich.

Related to Allge meine Geschäftsbedingungen für Bahnfahrten

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.