Xxxxxx und Gebühren Musterklauseln

Xxxxxx und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Euro angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit ankündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von RingCentral über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren dieser Erhöhung der Gebühren widerspricht, gelten die geänderten Gebühren mit Wirkung zum ersten Tag der nächsten Verlängerung als vom Kunden akzeptiert; RingCentral wird den Kunden über die Frist von dreißig (30) Tagen und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gemäß diesem Abschnitt 3.A im Rahmen der Mitteilung über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren informieren. Das Kündigungsrecht jeder Partei gemäß Abschnitt 2.D (Laufzeit einzelner Dienste und Kündigung) bleibt unberührt. Der geränderte Preis für die jeweilige Verlängerung darf in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigen: (a) den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis oder (b) den Preis der unmittelbar vorhergehenden Anfangslaufzeit oder Verlängerung, erhöht um den Prozentsatz, welcher dem Anstieg des Deutschen Verbraucherpreisindex des zu diesem Zeitpunkt vorangegangenen 12-Monatszeitraums plus 3 % (VPI+3 %) entspricht. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Xxxxxx und Gebühren. 7.1 Alle in den Preislisten von Ricoh aufgeführten Preise und Gebühren verstehen sich freibleibend. Sie können infolge Währungsschwankungen und veränderten Beschaffungs- kosten sowie aufgrund von Änderungen der Zoll- und Steuergesetzgebung jederzeit angepasst werden. 7.2 Alle aufgeführten Preise und Gebühren, die Transport- und Versandkosten sowie die vorgezogene Recyclinggebühr (vRG) verstehen sich stets exklusiv der jeweils anwendba- ren Mehrwertsteuer (MwSt.). 7.3 Ricoh kann die Klickpreise anpassen, wenn sich während der Vertragslaufzeit hinsichtlich mindestens einer der für die Kalkulation des Klickpreises massgeblichen Variablen (Flächendeckung, Druckvolumen, A3-Anteil) eine Abwei- chung von mehr als 10% einstellt.
Xxxxxx und Gebühren. Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Nach Anmeldebestätigung durch das Bildungszentrum ist die Teilnahmegebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, umgehend auf folgendes Konto zu entrichten: Braunschweigische Landessparkasse Konto: 815 159 BLZ: 250 500 00
Xxxxxx und Gebühren. Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit unserem Auftraggeber ge- schlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Gebüh- renrechnung ist die jeweils aktuell gültige Preisliste. Preis-/Gebührenerhöhungen, die auf ei- ner Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Material- kosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen, Energiekosten, etc.), behält sich ECA künftig vor. Preis-/Gebührenanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fäl- ligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Soweit Preiserhöhungen im laufen- den Vertragsverhältnis erfolgen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Dieser hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen. Sollten Leistungen schon erbracht sein, so ist ECA berechtigt auf Basis der alten Preise abzurechnen.
Xxxxxx und Gebühren. 11.1 Die Entschädigung der BEKB für den Handel, die Verwahrung, die Verwaltung und die Auslieferung sowie für die damit zusammenhängenden Dienstleistungen erfolgt nach den jeweils geltenden Preisen und Gebüh- ren. Diese Angaben sind auf xxxx.xx publiziert und kön- nen bei der BEKB bezogen werden. Gebühren für die Verwahrung im Ausland können zusätzlich erhoben werden. 11.2 Bezüglich Anpassung von Preisen und Gebühren gilt Ziffer 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Xxxxxx und Gebühren. Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Gebührenrechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Gebührenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.), behalten wir uns künftig vor. Preis-/Gebührenanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich.
Xxxxxx und Gebühren. Preise werden in EUR angezeigt. Die Deutsche Bahn bzw. bei einer Buchung von Bahnfahrten für Großbritannien wird die Zahlung des Tickets vom Kunden verlangen und die Deutsche Bahn bzw. SilverRail wird auf der Kreditkartenabrechnung oder auf dem Kontoauszug des Kunden erscheinen. Die Ausstattungsseite auf der Expedia Website gibt an, welche Ausstattungsmerkmale im Preis enthalten sind oder welche gegen eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung stehen. Expedia übernimmt keine Garantie dafür, dass die Ausstattungsmerkmale im jeweiligen Zug vorhanden sind. Für bestimmte Bahnfahrten besteht die Möglichkeit einer Sitzplatzreservierung. Der von der Deutschen Bahn für die Reservierung erhobene Preis richtet sich insbesondere nach der gewählten Klasse des Abteils. Beim Kauf eines Flex- oder Sparpreis-Tickets in der 1. Klasse ist die Sitzplatzreservierung im Ticketpreis enthalten. Die Reservierung ist bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges gültig. Expedia kann in Bezug auf gewisse Bahnstrecken, in gewissen Fällen eine Buchungsgebühr erheben. Die Buchungsgebühr wird im Bestellverlauf angezeigt und ist im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig.
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  • Kosten und Gebühren a) Zeichnungs- und Rücknahmegebühren des OGAW b) Betriebs- und Verwaltungskosten Dem OGAW in Rechnung gestellte Kosten Grundlage Satz 1 und 2 Kosten für die Anlageverwaltung und externe Kosten für die administrative Verwaltung zulasten der Verwaltungsgesellschaft Nettovermögen 1,50% einschl. Steuern (Höchstsatz) 3 Maximale indirekte Kosten Nettovermögen 2% (Provisionen und Verwaltungsgebühren)

  • Übergang von Nutzen und Gefahr 10.1 Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert.

  • Mitteilung bei Verstößen des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a. a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Maßnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde (2) Für Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.

  • Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand Auf die in dieser Police abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis ist der Hauptsitz des Versicherers maßgeblich, soweit gesetzlich kein ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben oder in den Besonderen Teilen etwas Abweichendes vereinbart ist.

  • Lieferung und Gefahrübergang 4.1 Bei Lieferfristen und -terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sondern nur annähernd gelten, kann uns der Kunde zwei Wochen nach Ablauf dieser Lieferfristen und -termine eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf der Nachfrist geraten wir in Verzug. Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen, wie z. B. der Beschaffung von Genehmigungen oder der Freigabe von Produktzeichnungen, rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist und/oder, sofern schriftlich vereinbart, eine Anzahlungsleistung bei uns eingegangen ist. 4.2 Im Falle des Lieferverzuges oder der Unmöglichkeit haften wir für Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziff. 7. Der nach Ziff. 7. von uns zu ersetzende Verzugsschaden ist begrenzt auf 0,5 % des Wertes der nicht rechtzeitigen Lieferung oder Teillieferung für jede vollendete Woche, höchstens jedoch auf 5 % des Wertes der verspäteten (Teil-) Lieferung. 4.3 Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streik und Aussperrung, sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt), und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinausschieben. Sofern es sich voraussichtlich um ein dauerndes Hindernis handelt, steht uns das Recht zu, die Auslieferung der Ware ganz oder teilweise zu verweigern. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen uns zu. Er ist nicht zur Erbringung der Gegenleistung verpflichtet und erhält die von ihm geleistete Anzahlung zurück. 4.4 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Erfüllungsort ist stets Lemgo. 4.5 Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, müssen die Abrufe innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss erfolgen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei nicht fristgerechtem Abruf der Lieferung gilt Ziff. 4.7 entsprechend. 4.6 Sämtliche Verkäufe verstehen sich ab Werk Lemgo (EXW Lemgo Incoterms® 2010). Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht in dem Fall, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versen- dung unser Werk verlassen hat, soweit nicht Ziff. 4.7 eingreift. Auf Wunsch und Kosten des Kunden sichern wir die Lieferung durch eine Transportversicherung ab. 4.7 Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden. Wir sind berechtigt, Lagerkosten nach Gefahrübergang pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat oder den tatsächlichen Schaden zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Außerdem können wir dem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen setzen und nach ergebnislosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

  • Datenschutz und Geheimhaltung 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. 2. Darüber hinaus hat der Netzbetreiber sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Netz- kunden, von denen er in Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangt, strikt ver- traulich zu behandeln und darf sie Dritten gegenüber nicht offen legen. 3. Insbesondere ist der Netzbetreiber berechtigt, allen Lieferanten, die ihm glaubhaft machen, dass diese Daten für die Durchführung des Versorgerwechsels benötigt werden, die Kunden- daten (Name, Anlageadresse, Zählpunktnummer, Verbrauchsdaten) auf Anfrage zur Verfü- gung zu stellen. Die Zustimmung des Netzkunden ist jederzeit widerruflich. 4. Der Netzkunde hat als Betroffener iSd § 4 Z 3 DSG 2000 das Recht, Auskunft gemäß § 26 DSG 2000 zu verlangen. 5. Der Netzbetreiber übermittelt personenbezogene Daten an Dritte nur, wenn und soweit dies gemäß § 7 Abs 2 DSG 2000 zulässig ist, insbesondere schutzwürdige Geheimhaltungsinte- ressen des Netzkunden nicht verletzt werden (§ 8 Abs 3 DSG).

  • Maßgebliches Recht und Gerichtsstand bei kaufmännischen und öffentlich-rechtlichen Kunden (1) Geltung deutschen Rechts (2) Gerichtsstand für Inlandskunden (3) Gerichtsstand für Auslandskunden

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Technische Spezifikationen und Anforderungen Der Technische Anhang enthält die technischen, organisatorischen und verfahrenstechnischen Spezifikationen und Anforderungen für den Betrieb von EDI gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung, zu denen beispielsweise die folgende Bedingung gehört: - Kontaktdaten

  • Währung, Emissionsvolumen und Laufzeit der Wertpapiere Die Abwicklungswährung der Wertpapiere ist Euro ("EUR"). Emissionsvolumen: 500.000 Wertpapiere Die Wertpapiere haben eine festgelegte Laufzeit. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Form und Inhalt der Wertpapiere sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Wertpapierinhaber bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Form und Inhalt der Garantie und alle Rechte und Pflichten hieraus bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Wertpapiere berechtigen jeden Inhaber von Wertpapieren zum Erhalt eines potenziellen Ertrags aus den Wertpapieren.