Xxxxxx und Gebühren Musterklauseln

Xxxxxx und Gebühren. 7.1 Alle in den Preislisten von Ricoh aufgeführten Preise ver- stehen sich freibleibend. Sie können infolge Währungs- schwankungen und veränderten Beschaffungskosten so- wie aufgrund von Änderungen der Zoll- und Steuergesetz- gebung jederzeit angepasst werden.
Xxxxxx und Gebühren. Alle Preise sind auf dem Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular in Euro angegeben, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Weitere Kosten können anfallen, wenn der Kunde zusätzliche Funktionen aktiviert, Nutzungsgrenzen überschreitet oder zusätzliche Dienste oder Equipment erwirbt. Der Kunde haftet für alle Kosten, die aufgrund der Nutzung der Dienste über sein Konto anfallen. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, bleiben wiederkehrende Gebühren für die Dienste ab dem Startdatum, das im Verwaltungsportal oder im entsprechenden Bestellformular angegeben ist, für die Dauer der gesamten Laufzeit in Kraft. Wiederkehrende Gebühren (wie z.B. Gebühren für Digitale Leitungen, Produktlizenzen, Minutenpakete und Gerätemietgebühren) bleiben, nachdem sie einmal angefallen sind und sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, für die Dauer der Anfangslaufzeit (gemäß Bestellformular) oder der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Verlängerung in Kraft. RingCentral wird jede Erhöhung dieser Gebühren spätestens sechzig (60) Tage vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit ankündigen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung von RingCentral über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren dieser Erhöhung der Gebühren widerspricht, gelten die geänderten Gebühren mit Wirkung zum ersten Tag der nächsten Verlängerung als vom Kunden akzeptiert; RingCentral wird den Kunden über die Frist von dreißig (30) Tagen und die Folgen eines nicht fristgerechten Widerspruchs gemäß diesem Abschnitt 3.A im Rahmen der Mitteilung über eine vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren informieren. Das Kündigungsrecht jeder Partei gemäß Abschnitt 2.D (Laufzeit einzelner Dienste und Kündigung) bleibt unberührt. Der geränderte Preis für die jeweilige Verlängerung darf in keinem Fall den niedrigeren der folgenden Beträge übersteigen: (a) den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Listenpreis oder (b) den Preis der unmittelbar vorhergehenden Anfangslaufzeit oder Verlängerung, erhöht um den Prozentsatz, welcher dem Anstieg des Deutschen Verbraucherpreisindex des zu diesem Zeitpunkt vorangegangenen 12-Monatszeitraums plus 3 % (VPI+3 %) entspricht. Die Gebühren für ausgehende Anrufe richten sich nach den zum Zeitpunkt der Nutzung geltenden Tarife. Der Kunde kann die jeweils gültigen Tarife im Verwaltungsportal abrufen.
Xxxxxx und Gebühren. Bei den angegebene Preisen und Gebühren (auch Stornogebühren) handelt es sich um Nettoangaben. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Teilnahmegebühr. Nach Anmeldebestätigung durch das Bildungszentrum ist die Teilnahmegebühr, unter Angabe des Verwendungszwecks, umgehend auf folgendes Konto zu entrichten: Braunschweigische Landessparkasse Konto: 815 159 BLZ: 250 500 00
Xxxxxx und Gebühren a) Die derzeit gültigen Servicepreise für unseren Rauchwarnmelder- Service und die Preise für die Geräteüberlassung ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Diese Servicepreise enthalten beispielsweise die Kosten für den Vertrieb, die Überprüfung der Rauchwarnmelder und die Disposition der entsprechenden Prüftermine. Bei der Erbringung der diesbezüglichen Services fallen insbesondere Verwaltungs-, Personal-, IT- und Fahrtkosten an.
Xxxxxx und Gebühren. 11.1 Die Entschädigung der BEKB für den Handel, die Verwahrung, die Verwaltung und die Auslieferung sowie für die damit zusammenhängenden Dienstleistungen erfolgt nach den jeweils geltenden Preisen und Gebüh- ren. Diese Angaben sind auf xxxx.xx publiziert und kön- nen bei der BEKB bezogen werden. Gebühren für die Verwahrung im Ausland können zusätzlich erhoben werden.
Xxxxxx und Gebühren. Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit unserem Auftraggeber ge- schlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Gebüh- renrechnung ist die jeweils aktuell gültige Preisliste. Preis-/Gebührenerhöhungen, die auf ei- ner Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Material- kosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen, Energiekosten, etc.), behält sich ECA künftig vor. Preis-/Gebührenanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fäl- ligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Soweit Preiserhöhungen im laufen- den Vertragsverhältnis erfolgen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Dieser hat das Recht den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungszeitraums zu kündigen. Sollten Leistungen schon erbracht sein, so ist ECA berechtigt auf Basis der alten Preise abzurechnen.
Xxxxxx und Gebühren. Die derzeit gültigen Preise/Gebühren ergeben sich aus dem mit Ihnen geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage unserer künftigen Gebührenrechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Gebührenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.), behalten wir uns künftig vor. Preis-/Gebührenanpassungen, die wir auf Verlangen nachweisen, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich.
Xxxxxx und Gebühren. Preise werden in EUR angezeigt. Die Deutsche Bahn bzw. bei einer Buchung von Bahnfahrten für Großbritannien wird die Zahlung des Tickets vom Kunden verlangen und die Deutsche Bahn bzw. SilverRail wird auf der Kreditkartenabrechnung oder auf dem Kontoauszug des Kunden erscheinen. Die Ausstattungsseite auf der Expedia Website gibt an, welche Ausstattungsmerkmale im Preis enthalten sind oder welche gegen eine zusätzliche Gebühr zur Verfügung stehen. Expedia übernimmt keine Garantie dafür, dass die Ausstattungsmerkmale im jeweiligen Zug vorhanden sind. Für bestimmte Bahnfahrten besteht die Möglichkeit einer Sitzplatzreservierung. Der von der Deutschen Bahn für die Reservierung erhobene Preis richtet sich insbesondere nach der gewählten Klasse des Abteils. Beim Kauf eines Flex- oder Sparpreis-Tickets in der 1. Klasse ist die Sitzplatzreservierung im Ticketpreis enthalten. Die Reservierung ist bis 15 Minuten nach Abfahrt des Zuges gültig. Expedia kann in Bezug auf gewisse Bahnstrecken, in gewissen Fällen eine Buchungsgebühr erheben. Die Buchungsgebühr wird im Bestellverlauf angezeigt und ist im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und