Sondertarife Musterklauseln

Sondertarife. Dienste mit geregelten Tarifobergrenzen entsprechend gesetzlicher Regelung Preis inkl. USt Xxxx xxxxxxxxxxxxx Mehrwertdienste (09xxx) laut Tarifansage Xxxx xxxxxxxxxxxxx Mehrwertdienste (09xxx) laut Tarifansage Kurzrufnummern Besondere Dienste Preis inkl. USt
Sondertarife. Die Verfügbarkeit und der Preis dieser Nummern werden im Sinne der Interoperabilität aller Teilnehmer von yesss! gewährleistet: Vertrags-Option 0501 bis 0509 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0517 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 057 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 059 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0720 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0780 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0718 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0828 Tarifabhängig (siehe Punkt 1 oben) 0800 xxx, 00800, 0804, 116 gebührenfrei Dienste mit geregelten Tarifbegrenzungen (Zielnetztarifierung) entsprechend gesetzlicher Regelung1) (Gebühren siehe xxx.xxx.xx, KEM-V): 0810 max. 0,1 €/Min; max. 0,1 €/SMS 0820 max. 0,2 €/Min; max. 0,2 €/SMS 0821 max. 0,2 €/Anruf oder SMS 09x0 max. 3,64 €/Min oder SMS 0939 max. 3,64 €/Min 118 max. 3,64 €/Min oder SMS 0901 01 x xxx 2) fix 0,10 €/Anruf oder SMS 0901 02 x xxx fix 0,20 €/Anruf oder SMS 0901 03 x xxx fix 0,30 €/Anruf oder SMS 0901 04 x xxx fix 0,40 €/Anruf oder SMS 0901 05 x xxx fix 0,50 €/Anruf oder SMS 0901 06 x xxx fix 0,60 €/Anruf oder SMS 0901 07 x xxx fix 0,70 €/Anruf oder SMS 0901 08 x xxx max. 0,80 €/Anruf oder SMS 0901 09 x xxx max. 0,90 €/Anruf oder SMS 0901 10 x xxx max. 1,00 €/Anruf oder SMS 0901 20 x xxx max. 2,00 €/Anruf oder SMS 0901 30 x xxx max. 3,00 €/Anruf oder SMS 0901 40 x xxx max. 4,00 €/Anruf oder SMS 0901 50 x xxx max. 5,00 €/Anruf oder SMS 0901 60 x xxx max. 6,00 €/Anruf oder SMS 0901 70 x xxx max. 7,00 €/Anruf oder SMS 0901 80 x xxx max. 8,00 €/Anruf oder SMS 0901 90 x xxx max. 9,00 €/Anruf oder SMS Mehrwertdienste (09xxx) laut Tarifansage (30/30 Taktung) - einzelne Dienste bei YESSS! classic Vertrags-Tarif standardmäßig gesperrt, Aktivierung kostenfrei möglich Internationale Rufnummern (UISCN) 808 gebührenfrei 1) Hinweis: Zielnetztarifiert bedeutet, dass der Diensteanbieter, der die Rufnummer zur Erbringung seiner Dienste nutzt, das Entgelt für einen Anruf festlegt. Dieses Entgelt gilt für alle Teilnehmer, unabhängig vom jeweiligen Quellnetz. Weitere Infos siehe unter xxx.xxx.xx. 2) diese Entgelte sind auch analog für 931 gültig
Sondertarife. Unabhängig davon, ob Sondertarife zusammen mit anderen touristischen Leistungen oder als Einzelleistungen gebucht werden, entsteht bei Umbuchung oder Storno eine Gebühr von 95%. ■ bei Schiffsreisen/Kreuzfahrten/Spezialbahnreisen bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20% ab 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% ab 14. Tag vor Reisebeginn 80% ab Nichtantritt der Reise 90% Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass Gebeco ein Scha- den überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Gebeco behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwen- dung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Sondertarife. 1. Eingetragene Vereine und Verbände, öffentliche Organisationen . /. 30%
Sondertarife. Alle Sondertarife und/oder Promotionspreise sind verfügbar, solange Plätze vorhanden sind und werden automatisch von den verschiedenen Buchungssystemen angeboten. Anwendung Happy Price: Die Anwendung des Tarifs „Happy Price“ variiert je nach Datum der Buchung und/oder der Abreise, der Anzahl Passagiere, der gewählten Unterbringung, dem verwendeten Buchungssystem und ist abhängig von der Verfügbarkeit der Plätze zum Zeitpunkt der Buchung.
Sondertarife. Die angebotenen Reiserouten können Sondertarife beinhalten, welche zwar den günstigsten Preis anbieten, aber nicht notwendigerweise die direkteste Route darstellen. Manche Routen erfordern ein Umsteigen oder einen Zwischenhalt während der Reise und manche Routen erfordern für bestimmte Abschnitte der Reise die Verwendung eines anderen Transportmittels wie z.B. U-Bahn, Bus oder Taxi – die Buchung der Tickets für diese Transportmittel ist nicht über die Website möglich und liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Eine Reise die als direkt bezeichnet wird, ist eine Reise, bei welcher während der Reise nicht der Zug oder der Bahnhof gewechselt werden muss. Allerdings kann es während der Reise zu Zwischenhalten an Bahnhöfen kommen um Passagiere ein-/aussteigen zu lassen. Informationen der Deutschen Bahn rund um Ermäßigungen bei Reisen mit Kindern finden Sie hier. Für Buchungen von Bahnfahrten in Großbritannien gilt, dass für die meisten, aber nicht alle Tickets für Kinder unter 16 und für Pensionäre mit einer entsprechenden Railcard, Ermäßigungen gelten. Die Ermäßigungen hängen vom Bahnfahrtunternehmen, der Strecke, der Verfügbarkeit von Sitzplätzen und dem Alter des Passagiers ab. Kinder unter fünf Jahren können dabei mit einem Passagier, welcher ein Ticket hat, kostenlos mitfahren. Falls der Kunde Anspruch auf eine Ermäßigung hat, werden dem Kunden die Sondertarife während des Buchungsprozess angezeigt, bevor er/sie die Reservierung bestätigt.
Sondertarife. Sofern nichts anderes durch den Kunden angegeben wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die günstigsten Dienstleistungen in Anspruch nehmen will. Solche Dienstleistungen (z.B. "Economy Klasse") sehen teilweise keine Umbuchungs- oder Stornierungsmöglichkeit vor. In solchen Fällen können die Dienstleistungen nicht auf eine andere Art, zu einer anderen Zeit oder an einem anderen Ort erbracht werden, als in der ursprünglichen Buchung vorgesehen.
Sondertarife. Xxxxxxx/innen und Studierende erhalten gegen Vorlage eines geeigneten Nachweises (Schülerausweis. Studentenausweis) eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages, bis längstens zum Eintritt des 24. Lebensjahres. Der Nachweis muss für jedes Schuljahr/Semester/Ausbildungsjahr bis spätestens 4 Wochen vor Ablauf des nachgewiesenen Ermäßigungszeitraums erneut erbracht werden. Hinweis: Bei Wegfall oder fehlendem Nachweis der Ermäßigungsvoraussetzungen entfällt jede Ermäßigung und das Mitglied ist verpflichtet, den regulären Mitgliedsbeitrag nach Tarifliste zu entrichten. Abbuchungen im Rahmen des SEPA-Lastschriftmandat erfolgen zum 1. des Monates. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das angegebene Konto in Höhe des abzubuchenden Betrages gedeckt ist. Sollte das Konto nicht gedeckt sein, sendet die Kraftwerk Sport & Fitness GmbH dem Mitglied eine Zahlungserinnerung. Sie behält sich ausdrücklich vor, einen etwaigen Zahlungsverzugsschaden geltend zu machen. Im Fall der Änderung der Bankverbindung ist das Mitglied verpflichtet, die aktuelle Bankverbindung mitzuteilen.
Sondertarife a) Kaufhäuser, Boutiquen, Passagen, vor Geschäftslokalen u.ä (innerhalb eines Gebäudes): Das Aufführungsentgelt beträgt: für den 1. bis 3. Bildschirm € 10,15 je Monat und Bildschirm für den 4. bis 10. Bildschirm € 8,45 je Monat und Bildschirm für den 11. bis 25. Bildschirm € 6,80 je Monat und Bildschirm ab dem 26. Bildschirm € 5,10 je Monat und Bildschirm b) Messen, Ausstellungen u.ä. Das Aufführungsentgelt beträgt: für den 1. bis 3. Bildschirm € 10,15 je Tag und Bildschirm für den 4. bis 10. Bildschirm € 8,45 je Tag und Bildschirm für den 11. bis 25. Bildschirm € 6,80 je Tag und Bildschirm ab dem 26. Bildschirm € 5,10 je Tag und Bildschirm 1. Das Entgelt für die öffentliche Wiedergabe (einschließlich der Weiterleitung innerhalb des Beherbergungsbetriebes) von Werken des AKM-Repertoires in den Zimmern beträgt € 0,64 je Zimmer und Monat. Abgegolten ist damit die Wiedergabe in die Zimmer weitergeleiteter Werke aus Hörfunk- und Fernsehrundfunkprogrammen. 2. Wird dem Hotelgast auch ein Bezahlfernsehen (Pay-TV) angeboten, so beträgt das zusätzliche Entgelt für die Nutzung von Werken des AKM-Repertoires € 0,83 je Zimmer und Monat. Übernimmt eine Anbieterfirma (Distributor) die Zahlungsverpflichtung für Pay-TV in den Zimmern, entfällt dieses zusätzliche Entgelt für den Beherbergungsbetrieb. Die Bewilligung umfasst nur die der AKM zustehenden Rechte, nicht aber andere Rechte, wie z.B. die der Filmhersteller oder anderer nach dem Urheberrechtsgesetz Berechtigten. Nicht abgegolten ist dadurch der Empfang von Musikdarbietungen in allgemein zugänglichen Räumen, wie z.B. Hotelhalle, Restaurant usw. Für diese Darbietungen ist ein Aufführungsentgelt gemäß den dafür geltenden Tarifen zu entrichten. a) Veranstaltungen beim freiem Eintritt Normale tarifmäßige Berechnung ohne jede Ermäßigung. Welcher Tarif anzuwenden ist, richtet sich nach den allgemeinen sonstigen Bestimmungen des Gesamtvertrages AKM – Veranstalterverband, das heißt also bei einem Mitglied der Bundeswirtschaftskammer bzw. des Veranstalterverbandes Österreich = Begünstigungstarif, bei Veranstaltungen eines Nichtmitgliedes in einem Lokal eines Mitgliedes = Sondertarif, ansonsten Autonomer Tarif. b) Veranstaltungen, bei welchen ein Eintrittspreis eingehoben wird. 50 % Ermäßigung des Aufführungsentgeltes vom jeweiligen Tarif (siehe oben), jedoch nur dann, wenn sich dadurch kein niedrigeres Aufführungsentgelt als bei Berechnung mit freien Eintritt ergibt. Diese Ermäßigung kann auch nicht gewährt werden, wenn kab...