Allgemeine Anforderungen. 7.1.1 Der Auftragnehmer führt die Services und die ihm übertragenen Arbeiten in eigener Regie und Verantwortung mit eigenen Mitarbeitern aus. Leiharbeitnehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Personal des Auftragnehmers unmittelbar Weisungen zu erteilen.
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Allgemeine Anforderungen. 7.1.1 Der Auftragnehmer führt die Services und die ihm übertragenen übertra- genen Arbeiten in eigener Regie und Verantwortung mit eigenen Mitarbeitern aus. Leiharbeitnehmer dürfen nur eingesetzt ein- gesetzt werden, wenn die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes eingehalten werden. Der Auftraggeber Auftragge- ber ist nicht berechtigt, dem Personal des Auftragnehmers unmittelbar Weisungen zu erteilen.
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Allgemeine Anforderungen. 7.1.1 Der Auftragnehmer führt die Services und die ihm übertragenen Arbeiten in eigener Regie und Verantwortung mit eigenen Mitarbeitern aus. Leiharbeitnehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Personal des Auftragnehmers unmittelbar Weisungen zu erteilen.des
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Allgemeine Anforderungen. 7.1.1 Der Auftragnehmer führt die Services und die ihm übertragenen Arbeiten in eigener Regie und Verantwortung mit eigenen Mitarbeitern aus. Leiharbeitnehmer dürfen nur eingesetzt werden, wenn die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Arbeitnehmerüberlas- sungsgesetzes eingehalten werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dem Personal des Auftragnehmers Auftrag- nehmers unmittelbar Weisungen zu erteilen.
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