Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCI- TSG und nach den im Folgenden beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkun- gen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das jeweilige Fondsvermögen Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCI- TSG und nach den in Art. 28 des Treuhandvertrags sowie nach den im Folgenden beschriebenen Anhang A "Teilfonds im Überblick" beschriebe- nen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkun- gen Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag