Common use of Allgemeine Bestimmungen / Haftung Clause in Contracts

Allgemeine Bestimmungen / Haftung. 19.1 Soweit in diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder dem Vertrag nicht anderweitig vereinbart, haften die Parteien einander gemäß den gesetzlichen Vorschriften. 19.2 Personen, die zur Ausführung des Vertrages Arbeiten auf dem Gelände des Bestellers oder der mit dem Besteller verbundenen Unternehmen aus- führen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurden. 19.3 Die Benutzung von Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftverkehrs zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers mit der Geschäftsbeziehung zu diesem werben oder sie als Referenz verwenden. 19.4 Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Bestellers sind ausgeschlossen. 19.5 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen den Parteien nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 19.6 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisions- und des UN-Kaufrechts (CISG). 19.7 Gerichtsstand für beide Parteien ist das am Sitz des Bestellers zuständige Gericht. Der Besteller kann auch am Sitz des Lieferanten klagen. 19.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden eine Regelung vereinbaren, welche den Interessen beider Seiten Rechnung trägt. Anhang 1: Bedingungen für die Lieferung von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschl. Dokumen- tation | Version 2024 Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von Software/Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Syste- men | Version 2024 Anhang 1: Bedingungen für Lieferungen von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschließlich Dokumentation führen kann;

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen / Haftung. 19.1 Soweit in diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder dem Vertrag nicht anderweitig vereinbart, haften die Parteien einander gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften. 19.2 Personen, die zur Ausführung des Vertrages Arbeiten auf dem Gelände des Bestellers oder der mit dem Besteller verbundenen Unternehmen aus- führenausführen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungshilfen verursacht wurden. 19.3 Die Benutzung von Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftverkehrs zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers mit der Geschäftsbeziehung zu diesem werben oder sie als Referenz verwenden. 19.4 Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Bestellers sind ausgeschlossen. 19.5 Subunternehmer und Zulieferer des Lieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen des Lieferanten gemäß § 1313a ABGB. 19.6 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen den Parteien nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 19.6 19.7 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisions- und des UN-Kaufrechts (CISG). 19.7 19.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist das am Sitz des Bestellers Be- stellers zuständige Gericht. Der Besteller kann auch am Sitz des Lieferanten klagenkla- gen. 19.8 19.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden eine Regelung vereinbarenvereinba- ren, welche den Interessen beider Seiten Rechnung trägt. Anhang 1: Bedingungen für die Lieferung von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschl. Dokumen- tation Dokumenta- tion | Version 2024 Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von SoftwareSoft- ware/Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Syste- men Systemen | Version 2024 Anhang 1: Bedingungen für Lieferungen von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschließlich Dokumentation führen kann;

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Allgemeine Bestimmungen / Haftung. 19.1 Soweit in diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen oder dem Vertrag nicht anderweitig vereinbart, haften die Parteien einander gemäß den gesetzlichen ge- setzlichen Vorschriften. 19.2 Personen, die zur Ausführung des Vertrages Arbeiten auf dem Gelände des Bestellers oder der mit dem Besteller verbundenen Unternehmen aus- führen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beachtenbeach- ten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zustoßen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfüllungshilfen Erfüllungs- hilfen verursacht wurden. 19.3 Die Benutzung von Anfragen, Bestellungen und des damit verbundenen Schriftverkehrs zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers mit der Geschäftsbeziehung zu diesem werben oder sie als Referenz verwenden. 19.4 Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Bestellers sind ausgeschlossen. 19.5 Subunternehmer und Zulieferer des Lieferanten gelten als Erfüllungsgehilfen des Lieferanten gemäß § 1313a ABGB. 19.6 Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen den Parteien nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 19.6 19.7 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches österreichisches Recht unter Ausschluss des Kollisions- und des UN-Kaufrechts (CISG). 19.7 19.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist das am Sitz des Bestellers Be- stellers zuständige Gericht. Der Besteller kann auch am Sitz des Lieferanten klagenkla- gen. 19.8 19.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden eine Regelung vereinbarenvereinba- ren, welche den Interessen beider Seiten Rechnung trägt. Anhang 1: Bedingungen für die Lieferung von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschl. Dokumen- tation Dokumenta- tion | Version 2024 Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von SoftwareSoft- ware/Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Syste- men Systemen | Version 2024 Anhang 1: Bedingungen für Lieferungen von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschließlich Dokumentation führen kann;

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