Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser ––> Obliegenheiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser ––> Obliegenheiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser ––> Obliegenheiten Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
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