Common use of Allgemeine Folgen Clause in Contracts

Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflich- tung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Weisungen befolgen.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir we- gen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungs- frei sind. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erlangt, sind wir vollständig voll- ständig von der Verpflich- tung Verpflichtung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Jedes Schadenereignis, das welches zu einer Leis- tung Leistung durch uns führen füh- ren kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzuzeigenanzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind müssen Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung Erhebung des Anspruchs anzuzeigenAnspruches anzeigen. Bitte nehmen Sie direkt nach dem Schadenfall elektronisch oder telefonisch Kontakt mit uns auf. Unseren SchadenDirektruf errei- chen Sie rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen müs- sen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung Selbst- regulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen kannund des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Dies bedeutet insbesondere• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, dass ohne - gegebenenfalls unter Beachtung einer angemessenen Wartezeit - die gesetzlich erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. • Sie müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfenuns angeforderte Nachweise vorlegen, ohne die erforderlichen Feststellungen soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu ermöglichenbeschaffen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 2.500 EUR beschränkt. Gegenüber einem FahrerHaben Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach Ziffer 3 Absätze 3 und 4 vorsätzlich und in besonders schwerwie- gender Weise verletzt, erweitert sich die Leistungsfreiheit auf je- weils 5.000 EUR. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Entfernen vom Un- fallort trotz eines Personen- oder schweren Sachschadens der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflich- tung zur Leistung freiFall. Verletzen Sie in • Ihre Anzeige- oder Aufklärungspflicht nach Ziffer 3.3 Absätze 1 oder 3 oder • Ihre Pflicht nach Ziffer 3.3 Absatz 6, uns die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen, und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die über den Umfang der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädi- gung erheblich hinausgeht, hat das für Sie diese Folgen: • Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23unserer Leistungs- pflicht hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags voll- ständig frei. • Bei grob fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten sind wir be- rechtigt, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags ent- sprechend der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummenSchwere Ihres Verschuldens zu kürzen. Wie lange besteht ein Abtretungsverbot bei Eigenschäden? Bei Eigenschäden nach Ziffer 1.1 Absatz 2 können Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigenbis zur end- gültigen Feststellung unserer Entschädigungsleistung Ihren An- spruch auf Leistung ohne unsere ausdrückliche Genehmigung we- der abtreten noch verpfänden. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigenDieses Abtretungsverbot gilt nicht, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung nicht gelingtSie Verbraucher sind. Sie müssen alles tun, was der Aufklärung des Schadenereignisses dienen kann. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses wahrheitsgemäß Baustein Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) - für Schäden an Ihrem Fahrzeug Leistungsvoraussetzungen und vollständig beantworten müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Weisungen befolgen.Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts:

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z.B. Diebstahl) erlangt, sind wir vollständig von der Verpflich- tung Verpflichtung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Jedes Schadenereignis, das welches zu einer Leis- tung Leistung durch uns führen füh- ren kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzuzeigenanzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind müssen Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung Erhebung des Anspruchs anzuzeigenAnspruches anzeigen. Hinweis: Wir können Ihnen am besten helfen, wenn Sie direkt in- nerhalb von 24 Stunden elektronisch oder telefonisch Kontakt mit uns aufnehmen. Unseren SchadenDirektruf erreichen Sie rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44. Online können Sie einen Scha- den jederzeit auf xxx-xxxxxxx-xxxxxx.xxxxxxx.xx melden. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen müs- sen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung Selbst- regulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen kannund des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. • Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- ten (Unfallflucht). Dies bedeutet insbesonderebedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, dass ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel- lungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. • Sie müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfenuns angeforderte Nachweise vorlegen, ohne die erforderlichen Feststellungen soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu ermöglichenbeschaffen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR Euro beschränkt. Satz 1 gilt entsprechend, wenn wir we- gen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise leistungs- frei sind. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat (zum Beispiel Diebstahl) erlangt, sind wir vollständig voll- ständig von der Verpflich- tung Verpflichtung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Jedes Schadenereignis, das welches zu einer Leis- tung Leistung durch uns führen füh- ren kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzuzeigenanzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind müssen Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung Erhebung des Anspruchs anzuzeigenAnspruches anzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen kannund des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Dies bedeutet insbesondere• Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, dass ohne - gegebenenfalls unter Beachtung einer angemessenen Wartezeit - die gesetzlich erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu haben (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in Textform antworten. • Sie müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfenuns angeforderte Nachweise vorlegen, ohne die erforderlichen Feststellungen soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu ermöglichenbeschaffen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z.B. Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflich- tung Verpflichtung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Bitte nehmen Sie direkt nach dem Schadenfall elektronisch oder telefonischen Kontakt mit uns auf. Unseren SchadenDirektruf errei- chen Sie rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 1.000 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen müs- sen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung Selbst- regulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen kannVersicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Dies bedeutet insbesondereSie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: • Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, dass ohne die gesetzlich er- forderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei ge- setzlich erforderliche Wartezeit zu beachten (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. • Sie müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfenuns angeforderte Nachweise vorlegen, ohne die erforderlichen Feststellungen soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu ermöglichenbeschaffen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR Euro beschränkt. Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangterlangt (z.B. Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflich- tung Verpflichtung zur Leistung frei. Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflichten nach Teil A Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung Ziffer 3.1 oder sind wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz, VVG) vollständig oder teilweise leistungsfrei, gelten anstelle der vereinbarten →Versicherungssum- men die in Deutschland geltenden →gesetzlichen Mindestversi- cherungssummen. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 500 EUR 1.000 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müssen müs- sen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbstre- gulierung Selbst- regulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was der zur Aufklärung des Schadenereignisses dienen kannVersicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: • Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- ten (Unfallflucht). Dies bedeutet insbesonderebedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, dass ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel- lungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadenereignisses Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. • Sie müssen und den Unfallort nicht verlassen dürfenuns angeforderte Nachweise vorlegen, ohne die erforderlichen Feststellungen soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu ermöglichenbeschaffen. Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses er- forderlichen Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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