Common use of Allgemeine Folgen Clause in Contracts

Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werden. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von ei- nem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut- zen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch al- koholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verlet- zung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeugin- sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung, dem Schutzbrief Mobili- tät, FahrerSchutz und AuslandschadenSchutz besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. Diebstahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 1.000 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müs- sen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbst- regulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: • Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- ten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel- lungen unverzüglich nachträglich ermöglichen. • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. • Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 23. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Inhalt dieses Abschnitts: Ziffer 2 3 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen Leistungskür- zung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werdenhöchstens je 5.000 EUR beschränkt. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von ei- nem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut- zen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werdenSatz 1 gilt entsprechend, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke wir wegen einer von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versicherungsvertragsgesetz) vollständig oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führenteilweise leistungsfrei sind. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch al- koholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verlet- zung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeugin- sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung, dem Schutzbrief Mobili- tät, FahrerSchutz und AuslandschadenSchutz besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. zum Beispiel Diebstahl)) erlangt, sind wir vollständig voll- ständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. Sie sind verpflichtet, uns jedes Jedes Schadenereignis, das welches zu einer Leis- tung Leistung durch uns führen füh- ren kann, müssen Sie uns innerhalb einer Woche anzuzeigenanzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind müssen Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung Erhebung des Anspruchs anzuzeigenAnspruches anzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 1.000 Euro 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müs- sen müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbst- regulierung Selbstre- gulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls Schadenereignisses und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- ten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne - gegebenenfalls unter Beachtung einer angemessenen Wartezeit - die gesetzlich erforderlichen Feststellungen ermöglicht zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel- lungen unverzüglich nachträglich ermöglichenhaben (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform Textform antworten. • Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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Samples: www.versicherungen.org

Allgemeine Folgen. Die allgemeinen Rechtsfolgen einer Verletzung dieser →Obliegen- heiten richten sich nach Teil B Ziffer 2. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht haben. Im Baustein Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus Teil B Ziffer 2 Absatz 1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ih- nen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag Inhalt dieses Abschnitts: Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebe- nen Zweck verwendet werdenvon höchstens je 5.000 Euro beschränkt. Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass das Fahrzeug von ei- nem unberechtigten Fahrer gebraucht wird. Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentlichen We- gen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis benut- zen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen, der nicht die er- forderliche Fahrerlaubnis hat. Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahr- zeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der durch al- koholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Wir können Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer die Verlet- zung dieser Pflicht nicht entgegenhalten, soweit Sie, der Halter oder der Eigentümer durch den Versicherungsfall als Fahrzeugin- sasse, der das Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten haben. Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung, dem Schutzbrief Mobili- tät, FahrerSchutz und AuslandschadenSchutz besteht für solche Fahrten bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. zum Beispiel Diebstahl), sind wir vollständig voll- ständig von der Verpflichtung zur Leistung frei. Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis- tung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie außer- dem verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhe- bung des Anspruchs anzuzeigen. Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht mehr als 1.000 500 Euro beträgt, selbst regulieren oder regulieren wollen, müs- sen müssen Sie uns den Schadenfall erst anzeigen, wenn Ihnen die Selbst- regulierung Selbstre- gulierung nicht gelingt. Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist. Sie müs- sen dabei insbesondere folgende Pflichten beachten: • Sie müssen Ihre gesetzlichen Pflichten nach §142 StGB beach- ten (Unfallflucht). Dies bedeutet: Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die gesetzlich erforderlichen er- forderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich ge- setzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Nach Ablauf der Wartefrist müssen Sie die Feststel- lungen unverzüglich nachträglich ermöglichenbeachten (Unfallflucht). • Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des Schadener- eignisses, zum Umfang des Schadens und zu unserer Leis- tungspflicht wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie uns in →Textform antworten. • Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit es Ih- nen billigerweise zugemutet werden kann, diese zu beschaffen. • Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens erforderli- chen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. • Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen des Scha- denereignisses und zu unserer Leistungspflicht ermöglichen, so- weit es Ihnen zumutbar ist.

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