Allgemeine Haftungsregeln Musterklauseln

Allgemeine Haftungsregeln. 1.3.1 Haftung des AN Der AN haftet im Falle von Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist. In addition to the provisions of this Chapter 1, the special provisions of the chapters indicated above for the respective types of activities shall apply to the individual types of activities A-C. Any terms of the Contractor that deviate from or supplement these GLCT shall not apply unless TenneT has explicitly accepted their application. Such deviating or supplementary terms of the Contractor shall not apply even if TenneT takes delivery of TenneT Material, Contractor Equipment or services and work performances in knowledge of such terms without reservations.
Allgemeine Haftungsregeln. EUROP ASSISTANCE übernimmt keine Haftung für Schäden welcher Art auch immer (eingeschlossen Datenverlust), die mit dem Missbrauch von Hard- oder Software im Zusammenhang mit dem Anspruchsberechtigten stehen. Der Anspruchsberechtigte stellt sicher, dass vor der Inanspruchnahme der Serviceleistungen eine aktuelle Sicherung der Daten durchgeführt wurde. EUROP ASSISTANCE übernimmt keine Haftung im Falle eines Datenverlustes. EUROP ASSISTANCE übernimmt keine Garantie oder Haftung für den reibungslosen Betrieb der zu installierenden Hard- und Software. Es ist zu beachten, dass EUROP ASSISTANCE keine Software oder Hardware zur Verfügung stellt, anbietet, verkauft oder vermarktet. Alle Verträge über den Kauf von Software und Hardware (insbesondere Lizenzverträge) werden zwischen dem Anspruchsberechtigten und dem Hersteller abgeschlossen. Die Daten, die im Rahmen der Online-Datensicherung verwendet oder gespeichert wurden, sind nur für den Anspruchsberechtigten zugänglich. EUROP ASSISTANCE hat keinen Zugang zu den gespeicherten Daten oder zu den Benutzer- oder Zugangsdaten des Anspruchsberechtigten. Die Verantwortung für die sichere Speicherung der Zugangsdaten liegt beim Anspruchsberechtigten, EUROP ASSISTANCE ist in keiner Weise dafür verantwortlich. EUROP ASSISTANCE übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Verfügbarkeit der online gespeicherten Daten. Damit ist der Anspruchsberechtigte verpflichtet, die korrekte Durchführung der Online- Datensicherung zu überprüfen. EUROP ASSISTANCE übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Daten im Zusammenhang mit der missbräuchlichen Nutzung der Online-Datensicherung oder für Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die nicht in den Tätigkeitsbereich von EUROP ASSISTANCE fallen. Die Kommunikation mit Benutzern (in der Regel Mitarbeiter) liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Insbesondere ist die Unternehmung dafür verantwortlich, die AGB an die Mitarbeiter zu versenden und sie über die wesentlichen Vertragsbestandteile zu informieren. EUROP ASSISTANCE kann sich nicht verpflichten, im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen eine Lösung des Problems zu finden, noch kann sie eine Erfolgsgarantie abgeben.
Allgemeine Haftungsregeln. 1.3.1 Haftung des AN 1.3.2 Haftung von TenneT

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  • Allgemeines, Geltungsbereich a) SiliconSoftware GmbH (nachfolgend Silicon Software) erbringt sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote gegenüber Unter- nehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dies gilt unab- hängig davon, ob Silicon Software den Vertragsgegenstand selbst herstellt oder von Zulieferern bezieht. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Version auch dann als Rahmenvertrag für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich ver- einbart werden oder wenn Silicon Software Verträge in Kenntnis der Existenz entgegenstehender AGB des Vertragspartners schließt. Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist unter www.silicon-soft- xxxx.xxxx zu finden. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen von Ver- tragspartnern entfalten keine Gültigkeit; ihrer Einbeziehung wird ausdrücklich widersprochen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenab- reden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch Silicon Software maßgebend. b) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertrags- schluss vom Vertragspartner gegenüber Silicon Software abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klar- stellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. c) Silicon Software ist berechtigt die Ansprüche aus ihren Geschäfts- verbindungen abzutreten. Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx Registered Headquarter: Mannheim Amtsgericht Mannheim HRB 7553 VAT/USt.-ID. DE 812438151 Commerzbank AG, Mannheim IBAN: DE 87 67040031 0620356600 BIC Code: XXXXXXXXXXX DZ Bank, Frankfurt am Main IBAN: DE 34 50060400 0000140851 BIC Code: XXXXXXXX Sparkasse Rhein-Neckar-Nord IBAN: DE 65 67050505 0038400550 BIC Code: XXXXXX00 Our quality management system is ISO 9001 certified in accordance with DIN EN ISO 9001:2015 standard

  • Allgemeines 1.1 Diese Allgemeinen Herstellungs- und Lieferbedingungen (AGB) für die Herstellung von Werbefilmen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern (§ 13 BGB) konzipiert, das sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Vertrages der muthmedia GmbH, Xxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxx, nachfolgend als „FILMHERSTELLER“ bezeichnet. 1.2 Sollten sie ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (§ 13 BGB) zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als Sie nicht den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB widersprechen. 1.3 Eine rechtliche Bindung des FILMHERSTELLERS tritt nur durch die schriftliche Bestätigung des Angebotes/ Auftrages (Bestätigung per Fax ist zulässig) oder die Unterzeichnung des Vertrages ein. Mit Unterzeichnung des Auftragsschreibens bzw. der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber werden diese Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen akzeptiert. Eine Bestäti gung per Fax oder E-Mail ist ausreichend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des FILMHERSTELLERS. E-Mail Verkehr ist genügend und der Schriftform gleichwertig. 1.4 Die Herstellung des oder der Werbefilme(s) sowie anderer filmischer oder medialer Produkte (nachfolgend unabhängig von der Anzahl einheitlich als „Filmwerk“ bezeichnet) – gleichgültig auf welchem Trägermaterial, analog oder digital – erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches/Storyboards sowie gegebenenfalls eines Layoutfilms/Previz o.ä. , der schriftlichen Regieinterpretation des Regisseurs sowie der/des protokollierten Ergebnisse/s des PPM zu den im Filmherstellungsvertrag bzw. dem akzeptieren Anbot schriftlich niedergelegten besonderen Bedingungen. 1.5 Die vom FILMHERSTELLER oder in seinem Auftrag erarbeiteten Treatments, Dreh bücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in seinem geistigen Eigentum, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des FILMHERSTELLERS. Vom Auftraggeber gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.