Common use of Allgemeine Informationen zu den Anteilen Clause in Contracts

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften. Derzeit bestehen drei Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der des OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende beste- hende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden können sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung einschliesslich ein- schliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften. Derzeit bestehen drei AnteilsklassenWährungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des der OGAW beglichenbegli- chen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li, api.bwm.ch

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften. Derzeit Zurzeit bestehen drei vier Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: Treuhandvertrag

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von WährungskurssicherungsgeschäftenMindestanlage. Derzeit Zurzeit bestehen drei zwei Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: Treuhandvertrag

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der des OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende beste- hende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden können sich namentlich beispielsweise hinsichtlich der Verwaltungsgebühr und der Referenzwährung Referenzwäh- rung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäften. Derzeit bestehen drei AnteilsklassenWährungskurssicherungsgeschäften unterscheiden. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des der OGAW beglichenbegli- chen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: solutions.vwdservices.com

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr Referenzwährung, der Mindestanlage, der Erfolgsverwendung und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäftenden Gebühren. Derzeit Zurzeit bestehen drei fünfzehn Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Die verschiedenen Anteilsklassen unterscheiden sich namentlich hinsichtlich der Verwaltungsgebühr Referenzwährung, der Mindestanlage, der Erfolgsverwendung und der Referenzwährung einschliesslich des Einsatzes von Währungskurssicherungsgeschäftenden Gebühren. Derzeit Zurzeit bestehen drei dreizehn Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt