Common use of Allgemeine Informationen zu den Anteilen Clause in Contracts

Allgemeine Informationen zu den Anteilen. Die Anteile werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Die Verwaltungsgesellschaft ist ermächtigt, innerhalb der OGAW Anteile verschiedener Klassen zu bilden sowie bestehende Klassen aufzuheben oder zu vereinen. Zurzeit bestehen keine Anteilsklassen. Die Anteilsklassen, die in Zusammenhang mit dem OGAW aufgelegt sind, sowie die in Zusammenhang mit den Anteilen des OGAW entstehenden Gebühren und Vergütungen sind in Anhang A "Fonds im Überblick" genannt. Zusätzlich werden bestimmte andere Gebühren, Vergütungen und Kosten aus den Vermögenswerten des OGAW beglichen. Siehe dazu Ziffer 11 und 12 (Steuervorschriften sowie Kosten und Gebühren).

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