ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE Musterklauseln

ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE. Anteile an den einzelnen Teilfonds sind Risikopapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fondsvermögen befindlichen Vermögenswerte bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können. Die Erträge aus dem Fondsvermögen können aufgrund von Veränderungen von Zinssätzen oder Wechselkursen Schwankungen unterliegen, welche die Wertentwicklung der Anteile beeinträchtigen können. Ebenso können Veränderungen in Steuergrundlagen und Steuersätzen Einfluss auf die Wertentwicklung der Anteile nehmen. Die Anlage des jeweiligen Teilfondsvermögens in Anteilen an Zielfonds unterliegt dem Risiko, dass die Rücknahme der Anteile Beschränkungen unterliegt, was zur Folge hat, dass solche Anlagen gegebenenfalls weniger liquide sind als andere Vermögensanlagen. Durch den Einsatz von Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten zu Absicherungs- zwecken oder/und zur effizienten Portfortfoliover- waltung im Fondsvermögen kann das Fondsver- mögen im Vergleich zur alleinigen Nutzung traditioneller Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt sein, wie zum Beispiel einer hohen Volatilität. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Derivaten die folgenden Risiken verbunden sein können:
ALLGEMEINE RISIKOHINWEISE. Die Wertentwicklung der Anteile ist von der Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der ein- zelnen Anlagen des jeweiligen Teilvermögens abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Wert der Anteile gegenüber dem Ausga- bepreis jederzeit steigen oder fallen kann. Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger sein in- vestiertes Kapital zurückerhält. Die teilfondsspezifischen Risiken des jeweiligen Teilvermögens befinden sich unter Ziff. 1.6 des Pros- pektes.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.