Nachhaltigkeitsrisiko. Nachhaltigkeitsrisiko bedeutet ein Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungs-Ereignis oder eine entsprechende Bedingung, das bzw. die im Falle seines bzw. ihres Eintritts den Wert einer Anlage erheblich beeinträchtigen könnte oder würde. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann ein eigenständiges Risiko darstellen oder Auswirkungen auf andere Risiken haben und erheblich zu Risiken wie Marktrisiken, operativen Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken beitragen. Diese Ereignisse oder Bedingungen lassen sich in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG) unterteilen und beziehen sich unter anderem auf die folgenden Themen: Eindämmung des Klimawandels, Anpassung an den Klimawandel, Schutz der Biodiversität, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und maritimen Ressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, Vermeidung und Reduzierung von Umweltverschmutzung, Schutz gesunder Ökosysteme und nachhaltige Landnutzung.
Nachhaltigkeitsrisiko. Nachhaltigkeitsrisiko bedeutet ein Umwelt-, Sozial- oder Unternehmensführungs-Ereignis oder eine entsprechende Bedingung, das bzw. die im Falle seines bzw. ihres Eintritts den Wert einer Anlage erheblich beeinträchtigen könnte oder würde. Das Nachhaltigkeitsrisiko kann ein eigenständiges Risiko darstellen oder Auswirkungen auf andere Risiken haben und erheblich zu Risiken wie Marktrisiken, operativen Risiken, Liquiditätsrisiken oder Kontrahentenrisiken beitragen. Diese Ereignisse oder Bedingungen lassen sich in die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environment, Social and Governance, ESG) unterteilen und beziehen sich unter anderem auf die folgenden Themen: • Eindämmung des Klimawandels, • Anpassung an den Klimawandel, • Schutz der Biodiversität, • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und maritimen Ressourcen, • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, • Vermeidung und Reduzierung von Umweltverschmutzung, • Schutz gesunder Ökosysteme und • nachhaltige Landnutzung. • Einhaltung anerkannter Arbeitsrechtsstandards (keine Kinder- oder Zwangsarbeit, keine Diskriminierung), • Einhaltung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, • angemessene Vergütung, gerechte Arbeitsbedingungen, Diversität sowie Schulungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, • Gewerkschaftsrechte und Versammlungsfreiheit, • Gewährleistung einer angemessenen Produktsicherheit einschließlich Gesundheitsschutz, • Anwendung derselben Anforderungen auf Unternehmen in der Lieferkette und • inklusive Projekte oder Berücksichtigung der Interessen von Gemeinschaften und gesellschaftlichen Minderheiten.
Nachhaltigkeitsrisiko. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko versteht man die potenziell negativen Auswirkungen auf den Wert einer Investition, die durch Nachhaltigkeitsfaktoren verursacht werden. Zu diesen Nachhaltigkeitsfaktoren können ökologische und soziale Gesichtspunkte gehören sowie Aspekte der Corporate Governance oder Faktoren, die entweder exogener oder makro- ökonomischer Natur sein können (wie z.B. klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken oder Transitionsrisi- ken), aber auch in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Unternehmens stehen können (wie z.B. Umweltaus- wirkungen der Unternehmenstätigkeit). Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer wesentlichen Verschlechterung des Fi- nanzprofils, der Rentabilität oder des Rufs eines Unternehmens führen und sich somit in bedeutendem Masse auf die Wertpapierkurse auswirken. Der Ausschluss von Investitionen, die nicht den vordefinierten Nachhaltigkeitskriterien ent- sprechen, birgt das Risiko, dass der Teilfonds auf attraktive Anlagemöglichkeiten verzichtet oder seine Beteiligung an bestimmten Arten von Emittenten erhöhen bzw. verringern muss. Es besteht daher die Möglichkeit, dass die Wertent- wicklung des Teilfonds im Vergleich zu solchen Fonds zurückbleibt, die Nachhaltigkeitsfaktoren unberücksichtigt lassen.
Nachhaltigkeitsrisiko. Der/die Anlageverwalter erachtet/erachten Nachhaltigkeitsrisiken für relevant für die Renditen des Fonds. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess kann zur Folge haben, dass rentable Anlagen vom Anlageuniversum der Fonds ausgeschlossen werden und die Fonds möglicherweise Anlagen verkaufen müssen, die sich gut entwickeln. Die Einschätzung des Nachhaltigkeitsrisikos ist in gewissem Maße subjektiv und es gibt keine Garantie, dass alle von den Fonds getätigten Anlagen die Überzeugungen oder Werte eines bestimmten Anlegers in Bezug auf nachhaltige Anlagen widerspiegeln. Ein Nachhaltigkeitsrisiko könnte sich manifestieren, wenn Ereignisse oder Umstände im Zusammenhang mit Umwelt, sozialer Verantwortung oder Unternehmensführung eintreten, die wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer oder mehrerer Anlagen haben und somit die Renditen der Fonds beeinträchtigen. Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf unterschiedliche Weise manifestieren, wie zum Beispiel: • Nichteinhaltung von ESG-Standards, die zu Reputationsschaden führt, einen Rückgang der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen oder entgangene Geschäftschancen für ein Unternehmen oder eine Branchengruppe zur Folge hat • Veränderungen von Gesetzen, Vorschriften oder Branchennormen, die mögliche Geldstrafen, Sanktionen oder Veränderungen des Verbraucherverhaltens nach sich ziehen können, wodurch die Wachstums- und Entwicklungsaussichten eines Unternehmens oder einer ganzen Branche beeinträchtigt werden, • Veränderungen von Gesetzen oder Vorschriften, die eine höhere Nachfrage nach Wertpapieren von Unternehmen auslösen, von denen angenommen wird, dass sie höhere ESG-Standards erfüllen, und die Preise für diese Wertpapiere unangemessen in die Höhe treiben; die Preise solcher Wertpapiere können stärkeren Schwankungen unterliegen, wenn sich die Wahrnehmung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Einhaltung von ESG-Standards durch die Unternehmen verändert • Veränderungen von Gesetzen oder Vorschriften, die Unternehmen dazu veranlassen, irreführende Informationen über ihre ESG-Standards oder -Aktivitäten bereitzustellen Die üblicherweise berücksichtigten Nachhaltigkeitsrisikofaktoren werden den drei ESG-Bereichen „Umwelt“, „Soziale Belange“ und „Governance“ zugeordnet, die sich unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen: Umweltfaktor • Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels • Anpassung an den Klimawandel • Schutz der Biodiversität • Nachhaltige Nutzung und ...
Nachhaltigkeitsrisiko bezeichnet ein Umwelt-, Sozial- oder Governance-Ereignis oder eine Bedingung, die, falls sie eintritt, einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der Investition haben könnte. Es gibt systematische Forschungsergebnisse, die belegen, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken in extremen emittentenbezogenen Verlustrisiken materialisieren können. Solche emittentenbezogenen Nachhaltigkeitsrisikoereignisse treten normalerweise mit geringer Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit auf, können jedoch hohe finanzielle Auswirkungen haben und zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Nachhaltigkeitsrisiken können das Potenzial haben, die Anlageperformance von Portfolios negativ zu beeinflussen. Allianz Global Investors betrachtet Nachhaltigkeitsrisiken als potenzielle Treiber für mit Anlagen verbundene finanzielle Risikofaktoren wie das Kurs-, Kredit-, Liquiditäts- und operative Risiko.
Nachhaltigkeitsrisiko. Unter Nachhaltigkeitsrisiko versteht man die durch Nachhaltigkeitsfaktoren verursachten negativen Auswirkungen auf den Wert einer Anlage. Nachhaltigkeitsfaktoren können öko- logische, soziale und/oder unternehmungsführungsspezifische Aspekte umfassen sowie exogener Natur und/oder unternehmensspezifisch sein. Nachhaltigkeitsrisiken können zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Rentabilität oder des Rufs eines Unternehmens führen und sich somit in bedeutendem Masse auf die Wertpapierkurse aus- wirken.
Nachhaltigkeitsrisiko. Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein negatives Ereignis oder eine negative Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet. Im Bereich Umwelt be- stehen derartige Einzelrisiken für eine Immobilienentwick- lung unter anderem im Zusammenhang mit dem Kriterium der Ressourceneffizienz in Bezug auf die Nutzung von Ener- gie, den Einsatz erneuerbarer Energie und die Verwendung von erneuerbaren Rohstotten. Im Rahmen der Realisierung der Immobilienentwicklungen werden zur Beurteilung der Ressourceneffizienz beispielsweise derzeit folgende Merk- male miteinbezogen: Grundstücklagen mit Anschluss an den öttentlichen Personenverkehr, KfW 55-Bauweise oder Opti- onen zum Einsatz von Gas-Blockheizkraftwerke oder Fern- wärme. Im Bereich Soziales können sich Nachhaltigkeitsri- siken beispielsweise aus der Nicht-Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards, der Nicht-Einhaltung der Ar- beitssicherheit und des Gesundheitsschutzes manifestieren. Zu Nachhaltigkeitsrisiken aus dem Bereich Unternehmens- führung zählen unter anderem Steuerehrlichkeit, Maßnah- men zur Verhinderung von Korruption oder zur Gewährleis- tung des Datenschutzes. Nachhaltigkeitsrisiken haben das Potenzial des negativen Einflusses auf alle erläuterten Risikoarten, wie zum Beispiel dem Markt- oder dem operationellen Risiko. Sie stellen keine separate Risikoart dar, können jedoch erheblich auf die be- kannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlich- keit dieser Risikoarten beitragen. Sollten Nachhaltigkeitsrisi- ken, einzeln oder kumuliert eintreten, könnten sie erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite und mithin den Wert der Investition haben. Infolge könnte sich hieraus für den An- leger das Risiko der Gefährdung des investierten Kapitals in- klusive Ausgabeaufschlag einstellen. Zusätzliche Risiken, die sich aus der individuellen Situati- on des Anlegers ergeben, können nicht voll umfassend be- schrieben werden.
Nachhaltigkeitsrisiko. Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales und/oder Unternehmensführung (Corporate Governance) kann die Wertentwicklung des Fonds wesentlich beeinflussen und zu einer wesentlichen Wertminderung führen. Nachhaltigkeitsrisiken können auf andere in diesem Abschnitt beschriebene Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen Die von der Verwaltungsgesellschaft verwalteten Investmentfonds werden in eines der folgenden Risikoprofile eingeordnet. Das Risikoprofil des Fonds wird im Abschnitt „Erläuterung des Risikoprofils des Fonds“ aufgeführt. Die Beschreibungen der folgenden Profile wurden unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken, als die in dem Risikoprofil genannten auftreten. Der Fonds eignet sich für sicherheitsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto- Teilfondsvermögens besteht ein geringes Gesamtrisiko, dem entsprechende Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen. Der Fonds eignet sich für konservative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein moderates Gesamtrisiko, dem auch moderate Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Nachhaltigkeitsrisiko. Ein "Nachhaltigkeitsrisiko" ist ein ökologisches, soziales oder Governance-Ereignis oder -Zustand, der, wenn er eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert einer Anlage haben könnte. Der AIFM hat eine Nachhaltigkeitsrisikopolitik eingeführt, die unter xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx verfügbar ist. Der AIFM und der Anlageverwalter halten Nachhaltigkeitsrisiken für die Renditen des Fonds nicht für relevant, da im Allgemeinen erwartet wird, dass der Fonds (a) ein diversifiziertes Portfolio von Finanzinstrumenten handelt, (b) kein wesentliches Engagement in bestimmten zugrundeliegenden Emittenten hat und/oder (c) keine bestimmten zugrundeliegenden Positionen über einen längeren Zeitraum hält. Daher beziehen der AIFM und der Anlageverwalter Nachhaltigkeitsrisiken nicht speziell in die Anlageentscheidungen in Bezug auf den Fonds ein. Die vorstehende Offenlegung ist gemäss SFDR erforderlich und hat keinen Einfluss auf den Ansatz des Anlageverwalters für verantwortungsbewusste Anlagen, wie er in seiner Politik für verantwortungsbewusste Anlagen beschrieben ist, die unter xxx.xxx.xxx/xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx verfügbar ist.
Nachhaltigkeitsrisiko. Unter dem Begriff „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird das Risiko von einem tatsächlichen oder potentiellen Wertverlust einer Anlage aufgrund des Eintretens von ökologischen, sozialen oder unternehmensführungsspezifischen Ereignissen (ESG = Environment/Social/Governance) verstanden. Die Verwaltungsgesellschaft bezieht Nachhaltigkeitsrisiken gemäss ihrer Unternehmensstrategie in ihre Investitionsentscheidungen ein. Deren Bewertung zeigt keine relevanten Auswirkungen auf die Rendite, weil aufgrund der breiten Diversifikation und der in der Vergangenheit erzielten Wertentwicklung nicht von einem relevanten Impact auf das Gesamtportfolio auszugehen ist, obgleich natürlich die Wertentwicklung in der Vergangenheit keine Aussagekraft für die Zukunft hat.