Common use of Allgemeine Vertragsbestimmungen Clause in Contracts

Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit § 19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr (EWV) Anlage A2: entfällt Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV Beilage 2: entfällt Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa Gegenstand dieses Vertrags ist die Gewährung von Beihilfe für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in der Produktionsform des Einzelwagenverkehrs als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (§ 2 Z 3 iVm § 21 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II 208/2014 idF BGBl. II Nr. 190/2018, in der Folge „ARR 2014“).

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Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit § §19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr (EWV) Anlage A2: entfällt Anlage B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) Anlage B2: entfällt Anlage B3: Verzeichnis der Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV EWV/UKV Beilage 2: entfällt Formatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa Gegenstand dieses Vertrags ist die Gewährung von Beihilfe für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in der Produktionsform des Einzelwagenverkehrs als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (§ 2 Z 3 iVm § 21 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II 208/2014 idF BGBl. II Nr. 190/2018, in der Folge „ARR 2014“).RoLa

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Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit § 19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr (EWV) Anlage A2: entfällt Anlage B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) Anlage B2: entfällt Anlage B3: Verzeichnis der Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV EWV/UKV Beilage 2: entfällt Formatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa Gegenstand dieses Vertrags ist die Gewährung von Beihilfe für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in der Produktionsform des Einzelwagenverkehrs als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (§ 2 Z 3 iVm § 21 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II 208/2014 idF BGBl. II Nr. 190/2018, in der Folge „ARR 2014“).RoLa

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Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit § 19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § §21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr unbegleiteten Kombinierten Verkehr (EWVUKV) Anlage A2B2: entfällt Beschreibung der beihilfefähigen Verkehrsleistungen in der Produktionsform des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs (UKV) Anlage B3: Verzeichnis der Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV UKV Beilage 2: entfällt Formatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner entfällt Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa Gegenstand dieses Vertrags ist die Gewährung von Beihilfe für die Erbringung von Schienengüterverkehrsleistungen in der Produktionsform des Einzelwagenverkehrs unbegleiteten Kombinierten Verkehrs als trassenbestellendes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Österreich in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (§ 2 Z 3 iVm § 21 Abs. 1 Z 1 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. II 208/2014 idF BGBl. II Nr. 190/2018, in der Folge „ARR 2014“).

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