Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 Alle schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. 10.2 Das Vertragsverhältnis (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des Mieters. 10.3 Es gelten nur die in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine. 10.4 Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung. Xxxxx Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten. 10.5 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Herborn. 10.6 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die den wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 Alle 12.1. Sämtliche schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. und des Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. müssen an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters erfolgen. Diese ist bis auf weites die im Mietvertrag bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgenMieters. Beide Vertragsparteien sind verpflichtetEtwaige Änderungen müssen dem Vertragspartner zwingend, etwaige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich und schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilenbekannt gegeben werden.
10.2 Das Vertragsverhältnis (12.2. Im Falle einer Rechtsnachfolge gehen die Rechte und Pflichten) geht Pflichten aus dem Mietvertrag beiderseits auf die den Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege Zuge eines Vertragspartnerwechsels ohne Zustimmung des Vertragspartnerwechsels Mieters durch einen neuen Vermieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des Mieters.
10.3 12.3. Es gelten nur die in diesem Vertrag Mietvertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche , Nebenabreden oder sonstige Vereinbarungen bestehen keinenicht.
10.4 12.4. Auf dem Gelände des Vermieters gilt die Straßenverkehrsordnung. Xxxxx Straßenverkehrsordnung und allen Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
10.5 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Herborn12.5. Zur Vermeidung von Gebühren wird hiermit vereinbart, dass diese Urkunden vom Vermieter nicht unterzeichnet wird. Der Mietvertrag kommt somit nach Unterfertigung des Mieters und Schlüsselübergabe durch den Vermieter zustande.
10.6 Sollte eine 12.6. Bei Unwirksamkeit oder Unwirksamwerden einer Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies dieses Mietvertrages werden die übrigen Vertragsbestimmungen dadurch nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungenberührt. Die Parteien verpflichten sich, sich die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die den wirtschaftlichsten dem wirtschaftlichen Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 Alle 13.a Die schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. und auch des Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an die dem Mieter Vermieter bzw. Vermieter dem Mieter zuletzt schriftlich bekanntgegebene bekannt gegeben Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Schriftliche Mitteilungen des Vermieters an den Mieter gelten als zugestellt, wenn diese an die bekannt gegebene Adresse versandt wurden. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige verpflichten sich allfällige Änderungen ihrer der im Vertrag genannten angegebenen Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
10.2 Das Vertragsverhältnis (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des Mieters.
10.3 Es gelten nur die in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine.
10.4 13.b Auf dem Gelände des Vermieters gilt die StraßenverkehrsordnungStVO. Xxxxx Anweisungen des Vermieters ist jedoch Folge zu leisten.
10.5 Gerichtsstand 13.c Erfüllungsort für beide Teile ist das zuständige Gericht in HerbornLienz. Es wird von den Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichts Lienz für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gemäß §104 JN vereinbart.
10.6 Sollte eine Bestimmung 13.d Der Mieter ist nicht berechtigt, mit irgendwelchen Forderungen gegen Forderungen des Vertrages unwirksam sein Vermieters (Mietzins, Schäden…) aufzurechnen, es sei denn, diese sind vom Vermieter schriftlich anerkannt oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die den wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzengerichtlich festgelegt.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 10.1. Alle schriftlichen Mitteilungen des Vermieters LAs bzw. Mieters ELs haben an die im Mietvertrag angeführte bzw.an die dem EL bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter LA zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des Vermieters LAs bzw. Mieters ELs zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
10.2 10.2. Das Vertragsverhältnis (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter LA kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des MietersEL.
10.3 10.3. Es gelten nur die in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine.
10.4 10.4. Auf dem Gelände des Vermieters LAs gilt die Straßenverkehrsordnung. Xxxxx Anweisungen des Vermieters LAs ist Folge zu leisten.
10.5 10.5. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in HerbornIngolstadt.
10.6 10.6. Sollte eine Bestimmung des dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, sich die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die den dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
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Samples: Rental Agreement
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 10.1. Alle schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an bzw.an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Vertrag Mietvertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
10.2 Das Vertragsverhältnis 10.2. Der Mietvertrag (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ohne Zustimmung des Mieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des Mieters.
10.3 10.3. Es gelten nur die in diesem Vertrag Mietvertrag festgehaltenen Bedingungen. Sonstige Zusatzvereinbarungen bzw. mündliche Nebenabreden bestehen keine.
10.4 10.4. Auf dem Gelände des Vermieters gilt gelten die StraßenverkehrsordnungRegeln des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der dazugehörigen Verordnungen. Xxxxx Anweisungen des Vermieters ist Folge zu leisten.
10.5 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Herborn.
10.6 10.5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages dieses Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht den Bestand der übrigen Vertragsbestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, sich die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame, die den dem wirtschaftlichsten Sinn am ehesten entsprechen, zu ersetzen.
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Samples: Mietvertrag