Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht mit dem Kunden ist Blomberg. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. 2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. 3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4III. -4. dieser Allgemeinen Allge- meinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Optibelt Material Handling mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Optibelt Material Handling für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei...“ oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln Han- delsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Optibelt Material Handling mit dem Kunden getroffenen individuellen individu- ellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist.
4. Wenn diese die Schiedsabrede nach Ziffer X. -3. ungültig ist oder ungültig werden solltesollte und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg 00000 Xxxxxxx/ Xxxxxxxxxxx zuständigen Gerichte vereinbart. SHSofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Elektrodraht rechtliches Sondervermögen ist, ist Optibelt Material Handling ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg 00000 Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
45. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich im Falle von Kaufverträgen aus der Regelung in III.-4Ziffer III.- 4., im Falle von Werkverträgen aus der Regelung in Ziffer IV.-4. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenGeschäftsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen Verpflich- tungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht SD Art mit dem Kunden ist Blomberg47877 Willich. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht SD Art für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung Verein- barung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemei- nen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die IncotermsIn- coterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen Abweichun- gen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht SD Art mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenAll- gemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusammen- hang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflö- sung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem ei- nem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache Spra- che deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg zuständigen 47877 Willich zustän- digen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht SD Art ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage Kla- ge vor dem für Blomberg 47877 Willich zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz Ge- schäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erhebenerhe- ben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise teil- weise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung Re- gelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4III. -4. dieser Allgemeinen all- gemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Tecnamic mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Tecnamic für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln rückabzuwi- ckeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei ...“ oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelun- gen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen Rechtsbezie- hungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung Be- rücksichtigung der in diesen Allgemeinen allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen Vertrags- grundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Tecna- mic mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverkäu- fe vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutschDeutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts Schiedsge- richts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges Zusammen- hanges vorgesehen ist.
4. Wenn diese die Schiedsabrede nach Ziffer XI.-3. ungültig ist oder ungültig werden solltesollte und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit Zustän- digkeit der für Blomberg 00000 Xxxx zuständigen Gerichte vereinbart. SHSofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffent- lichen Rechts oder ein öffentlich-Elektrodraht rechtliches Sondervermögen ist, ist Tecnamic jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg 00000 Xxxx zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
45. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen allgemeinen Verkaufsbedingun- gen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbe- dingungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht ORO mit dem Kunden ist Blomberg32657 Lemgo. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht ORO für den Kunden Leistungen Leis- tungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lie- xxxxxx xxxx..." oder ‰hnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports Trans- ports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen ‹brigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen auflervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich ausschliefllich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuchemaflgeblichen Gebr‰uche unter Abwahl der ßß 305 bis 310 BGB. Bei Verwendung von Handelsklauseln Handels- klauseln gelten im Zweifel die Incoterms® IncotermsÆ 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Ver- brauchsgüterverk‰ufe getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen Ver- tragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich ausschliefllich aufgrund der von SH- Elektrodraht ORO mit dem Kunden Kun- den getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbe- dingungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen auflervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusammen- hang mit VerträgenVertr‰gen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverk‰ufe vorgesehen ist, einschließlich einschliefllich deren Gültigkeit, Ungül- tigkeit, Verletzung oder Auflˆsung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichts- ordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist KölnKˆln, die Sprache deutschDeutsch. Die Zuständigkeit Zust‰ndigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere schlieflt insbe- sondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit Zust‰ndigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder persˆnlichen o- der sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig un- gültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des ˆffentlichen Rechts oder ˆffentlich-rechtli- chen Sondervermˆgen stattdessen die örtlich ˆrtlich und international ausschließliche Zuständigkeit ausschlieflliche Zu- st‰ndigkeit der für Blomberg zuständigen 32650 Xxxxx xxxt‰ndigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht ORO ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabh‰ngig von der Wirk- samkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht32650 Xxxxx xxxt‰ndigen Ge- richt, vor den Gerichten am Geschäftssitz Gesch‰ftssitz des Kunden oder anderen zuständigen zust‰ndigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgü- terverk‰ufe ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Bedingun- gen im Übrigen ‹brigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverk‰ufe
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufs, Montage- und Reparaturbedingungen, Leistungsort für Montageleistungen bzw. Wartungsarbeiten ist der Ort der jeweiligen Vornahme. Zahlungs- und Erfüllungsort Erfül- lungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Hus- emann mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Xxxxxxxx für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte er- brachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufs-, Montage- und War- tungsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die IncotermsIn- coterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Verkaufs-, Montage- und Wartungsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aus- schließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Xxxxxxxx mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufs-, Montage- und Wartungsbedin- gungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusammen- hang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Verkaufs-, Montage- und Wartungsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungül- tigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schieds- gerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter un- ter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen schiedsrichterli- chen Verfahrens ist KölnHannover, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung Ent- scheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche ausschließli- che Zuständigkeit der für Blomberg 00000 Xxxxxxxxx zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Huse- mann ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhän- gig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg 33334 Güters- loh zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen an- deren zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Verkaufs-, Montage- und Wartungsbe- dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Bedin- gungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Montage Und Wartungsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4III.-6. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEinkaufsbe- dingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Xxxxx Xxxxx mit dem Kunden Lieferanten ist BlombergPapen- burg/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht der Lieferant für den Kunden Meyer Werft Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlungen gegen Übergabe von Ware oder Dokumenten zu leisten oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Liefer- Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten Trans- portkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnFolge und ändert nicht die in diesem Absatz getroffenen Regelun- gen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten Lieferan- ten gilt ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen GebräucheRecht. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenRe- gelungen.
3. Alle Für alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusam- menhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingun- gen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten werden nach wird die örtlich und international ausschließliche Zuständig- keit der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenHamburg zuständigen Gerichte vereinbart. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Diese Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen per- sönlichen oder sachlichen Zusammenhanges Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig Auch ist der Lieferant nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung, Streitverkündung oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg Zu- rückbehaltung vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gerichte vereinbartGericht in Hamburg vorzubringen. SH-Elektrodraht Meyer Werft ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht zu den für Hamburg zuständigen Gerichten auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden Lieferanten oder anderen zuständigen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise teilwei- se unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung Bestimmung durch eine rechtsgültige Regelung Re- gelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung Be- stimmung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht WSW mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht WSW für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht WSW mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg 00000 Xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht WSW ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg 00000 Xxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- Zah- lungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Xxxx mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Xxxx für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer ande- rer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ‰hnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen ‹brigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen All-gemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen auflervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich ausschliefllich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuchemaflgeblichen Gebr‰uche. Bei Verwendung von Handelsklauseln Handels- klauseln gelten im Zweifel die Incoterms® IncotermsÆ 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung Berücksichti- gung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen die- sen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich ausschliefllich aufgrund der von SH- Elektrodraht Xxxx mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen auflervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit VerträgenVertr‰gen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich einschliefllich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflˆsung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Ein- reichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenent- schieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert Streit- wert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist KölnKˆln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit Zust‰ndigkeit des Schiedsgerichts schließt schlieflt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit Zust‰ndigkeit aus, die wegen eines persönlichen persˆnlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten Streitig- keiten stattdessen die örtlich ˆrtlich und international ausschließliche Zuständigkeit ausschlieflliche Zust‰ndigkeit der für Blomberg zuständigen 00000 Xxxxxxxxx zust‰ndigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Xxxx ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabh‰ngig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen 00000 Xxxxxxxxx zust‰ndi- gen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz Gesch‰ftssitz des Kunden oder anderen zuständigen zust‰ndigen staatlichen Gerichten Ge- richten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen ‹brigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen am Sitz von SH- Elektrodraht mit dem Kunden ist Blomberg. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnIMA SCHELLING.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Das CISG gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen unterliegen. Sollten einzelne Bestimmungen nicht über das CISG abgedeckt sein, wird zusätzlich das Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuchedes Landes indem sich der Sitz von IMA SCHELLING befindet vereinbart, unter Ausschluss des Internationalen Privatrecht. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (DISSwiss Rules of International Arbitration) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist KölnZürich/Schweiz, die Sprache deutschkann deutsch und/oder englisch sein. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg des am Sitz von IMA SCHELLING zuständigen Gerichte Gerichts vereinbart. SH-Elektrodraht IMA SCHELLING ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Allge- meinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- Zahlungs und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht OPTIBELT mit dem Kunden ist BlombergHöxter. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht OPTIBELT für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich le- diglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten Trans- portkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Inter- nationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen Xxxxx- xxxxxxx von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht OPTIBELT mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen Verein- barungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - – vertraglichen und außervertraglichen - – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten In- solvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international internati- onal ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg Höxter zuständigen Gerichte Ge- richte vereinbart. SH-Elektrodraht OPTIBELT ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Blomberg Höxter zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen ande- ren zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Bedin- gungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame unwirk- same Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung den Regelungen in III.-4Ziffer III.-6. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEinkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware sowie wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen Rechtsbe- ziehungen von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden Lieferanten ist BlombergBielefeld. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht der Lieferant für den Kunden Werthenbach Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln Zahlungen gegen Übergabe von Ware oder Dokumenten zu leisten sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende ab- weichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnFolge und ändert nicht die in diesem Absatz getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten Lieferanten gilt ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen GebräucheRecht. Bei Verwendung von Liefer- oder Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbe- dingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aus- schließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden Lieferanten getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenEinkaufsbedingungen.
3. Alle Für alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg Bielefeld zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede andere Zuständigkeit aus, die wegen eines persön- lichen oder sachlichen Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Werthenbach ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht zu den für Bielefeld zuständigen Gerichte auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden Lieferanten oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4III. -5. dieser Allgemeinen Interna- tionalen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Optibelt mit dem Kunden ist BlombergHöxter / Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Optibelt die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung Vereinba- rung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln Lieferklauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden vorste- henden Regeln. Optibelt ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie gilt das Übereinkom- men der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der englisch sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungs- bereich hinaus und ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Deutschland maßgeblichen GebräucheZiffer I. diesen Internationa- len Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln Handels klauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Abspra- chen zu gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Ein- schluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufs- bedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internatio- nalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizeri- schen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht.
4. Alle - – vertraglichen und außervertraglichen - wie auch insolvenz- rechtlichen – Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen vorgesehen vor- gesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbezie- hung der Parteien werden durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskam- mern (DISSwiss Rules of International Arbitration) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzen- de des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist KölnZürich / Schweiz, die Sprache deutschkann Deutsch und / oder Englisch sein. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit Zu- ständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges Zusam- menhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit Zuständig- keit der für Blomberg Höxter / Deutschland zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Optibelt ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht Schieds- gericht oder anstelle einer Klage zu dem für Höxter / Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländi- schen Rechts zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
45. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Rege- lungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame unwirk- same Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: International Sales Conditions
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4III.-5. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenInternationalen Verkaufs- bedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Poppe + Potthoff mit dem Kunden ist BlombergWert- her/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Poppe + Potthoff die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende abweichen- de Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt ver- bleibt es bei den vorstehenden Regeln. Poppe + Potthoff ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der englisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbe- halte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Deutschland maßgeblichen GebräucheZiffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung Berücksich- tigung der in diesen Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gericht- lichen und schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertragli- cher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vor- behaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen be- stimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unverein- heitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht.
4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten Streitig- keiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Inter- nationalen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich Insolvenzstreitigkeiten deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (DISSwiss Rules of Internatio- nal Arbitration) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenentschie- den. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schieds- richter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Inter- nationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist KölnZürich/Schweiz, die Sprache deutschkann deutsch und/oder englisch sein. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts Schiedsge- richts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines ei- nes persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg Werther/Deutschland zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Poppe + Potthoff ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Werther/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den staatli- chen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder aus- ländischen Rechts zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
45. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise teil- weise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung Re- gelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung Re- gelung am nächsten kommt.
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Samples: International Sales Conditions
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Werthenbach für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende ab- weichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln Handelsklau- seln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen Vertrags- grundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden getroffenen individuellen indi- viduellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Ein- reichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenentschie- den. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.unter
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von SH- Elektrodraht Springer mit dem Kunden ist Blomberg28816 Stuhr. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Xxxxxxxx für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen GebräucheGebräuche unter Abwahl der §§ 305 bis 310 BGB. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Springer mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der Schiedsgerichtsordnung zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schieds- gerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg 00000 Xxxxx zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht Xxxxxxxx ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht und unabhängig von der Wirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage vor dem für Blomberg 28816 Stuhr zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-4. dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen für Ver- brauchsgüterverkäufe. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen Rechts- beziehungen von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden ist Blomberg00000 Xxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn SH-Elektrodraht Werthenbach für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder erbrachte Leistungen rückabzuwickeln rück- abzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüter- verkäufe getroffenen Regelungen.
2. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gelten ausschließlich deutsches Recht sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Bei Verwendung von Handelsklauseln Handels- klauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverkäufe getroffenen Regelungen. Abweichungen von diesen Vertragsgrundlagen ergeben sich ausschließlich aufgrund der von SH- Elektrodraht Werthenbach mit dem Kunden getroffenen individuellen Vereinbarungen und dieser Allgemeinen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverkäufe.
3. Alle - vertraglichen und außervertraglichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen für Verbrauchsgüterverkäufe vorgesehen ist, einschließlich ein- schließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung sowie Insolvenzstreitigkeiten werden nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges Rechts- weges endgültig entschieden. Das s Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Köln, die Sprache deutschDeutsch. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Blomberg zuständigen Gerichte vereinbart. SH-Elektrodraht ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht auch Klage vor dem für Blomberg zuständigen Gericht, vor den Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben.
4. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.jede
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen Für Verbrauchsgüterverkäufe