Common use of Allgemeine Vertragsgrundlagen Clause in Contracts

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen. Zah- lungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST mit dem Kunden ist Sonthofen/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbart. KAST ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Sonthofen/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SynFlex mit dem Kunden ist Sonthofen00000 Xxxxxxxx/DeutschlandXxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST SynFlex die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. SynFlex ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-englisch- sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderungen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international nicht ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST Wenn die maßgebliche Niederlassung des Kunden in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt, ist SynFlex jedoch unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer auch Klage zu dem für Sonthofen00000 Xxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen staatlichen Gericht auch Klage vor den oder dem staatlichen Gerichten Gericht am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST Xxxxxxxx mit dem Kunden ist Sonthofen28816 Stuhr/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST Xxxxxxxx die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 150.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST Xxxxxxxx ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer und unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage zu dem für Sonthofen28816 Stuhr/Deutschland zuständigen staatlichen Gericht, dem staatlichen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen wirt- schaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlie- ferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SYNFLEX mit dem Kunden ist Sonthofen00000 Xxxxxxxx/DeutschlandXxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST SYNFLEX die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. SYNFLEX ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingun- gen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die IncotermsInco- terms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbedin- gungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständig- keiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen Verkaufsbe- dingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten Streitig- keiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht Schiedsge- richt besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter Schiedsrich- ter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbart. KAST ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Sonthofen/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben.der 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbedin- gungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen unwirksa- men Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlie- ferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SH-Elektrodraht mit dem Kunden ist Sonthofen32676 Lügde/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST SH-Elektrodraht die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. SH- Elektrodraht ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationa- len Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die IncotermsInco- terms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbedin- gungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht.der 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen Verkaufsbe- dingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten Streitig- keiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht Schiedsge- richt besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter Schiedsrich- ter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 100.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten der Streitigkei- ten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen32676 Lügde/Deutschland zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST SH-Elektrodraht ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer und unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage zu dem für Sonthofen32676 Lügde/Deutschland zuständigen staatlichen Gericht, dem staatlichen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbedin- gungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen unwirksa- men Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST ABUS mit dem Kunden ist Sonthofen00000 Xxxxxxxxxxx/DeutschlandXxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST ABUS die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. ABUS ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderungen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international nicht ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen/Deutschland 00000 Xxxxxxxxxxx /Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST Wenn die maßgebliche Niederlassung des Kunden in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt, ist ABUS jedoch unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer auch Klage zu dem für Sonthofen00000 Xxxxxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen staatlichen Gericht auch Klage vor den oder dem staatlichen Gerichten Gericht am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen. Zah- lungs- Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST Carlsen’s mit dem Kunden ist SonthofenLöhne/Deutschland. Diese Regelungen gelten Regelung gilt auch, wenn KAST Xxxxxxx’x die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer von INCOTERMS oder von Klauseln der Incoterms wie "Lieferung frei..." oder sonstiger Liefer-Klauseln ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt gelten das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen FassungFassung sowie die in Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 INCOTERMS 2000 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Außerhalb der Geltung des UN- Kaufrechts bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules Schiedsgerichtsordnung des London Court of International ArbitrationArbitration (LCIA) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet der LCIA benannt wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach von der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern LCIA benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbart. KAST Xxxxxxx’x ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer im Schiedsverfahren auch Klage zu dem vor den für SonthofenLöhne/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor oder den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen kraft Gesetzes zuständigen Gerichten zu erheben. Jede Klage oder Widerklage des Kunden vor einem staatlichen Gericht ist ausgeschlossen. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SH-Elektrodraht mit dem Kunden ist Sonthofen32676 Lügde/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST SH-Elektrodraht die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. SH- Elektrodraht ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-englisch- sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderungen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST SH- Elektrodraht ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer und unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage zu dem für Sonthofen32676 Lügde/Deutschland zuständigen staatlichen Gericht, dem staatlichen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVerkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SynFlex mit dem Kunden ist Sonthofen00000 Xxxxxxxx/DeutschlandXxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST SynFlex die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. SynFlex ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-englisch- sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderungen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST SynFlex ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Sonthofenund unabhängig von der Unwirksamkeit der S c h i e d s a b r e d e a u c h K l a g e z u d e m f ü r 3 2 8 2 5 B l o m- berg/Deutschland zuständigen staatlichen Gericht, dem staatlichen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Terms

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5III. 5. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST IMA SCHELLING mit dem Kunden ist SonthofenLübbecke/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST IMA SCHELLING die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten Transport- kosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. IMA SCHELLING ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen englischsprachigen Fassung. Das UN-UN- Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 2020 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten vereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version Versi- on der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei SchiedsrichternSchieds- richtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede Schiedsabrede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche aus- schließliche Zuständigkeit der für SonthofenLübbecke/Deutschland zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST IMA SCHELLING ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für SonthofenLübbecke/Deutschland zuständigen zu- ständigen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige rechts- gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5III.-6. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenEinkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST SynFlex mit dem Kunden Lieferanten ist SonthofenBlomberg/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, der Lieferant für den Kunden SynFlex Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung Zahlungen gegen Übergabe von Waren Ware oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnFolge und ändert nicht die in diesem Absatz getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Lieferanten gelten die Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) sowie über die Verjährungsfrist beim Internationalen Warenkauf, jeweils in der eng- lischenglisch-sprachigen FassungFassung vom 11. Das UN-Kaufrecht gilt April 1980. Die UN- Übereinkommen gelten über seinen ihren Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten Nebenpflichten, für die Verjährung sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich das gelten ausschließlich die in IX.-2. aufgeführten UN-Kaufrecht Übereinkommen in Verbindung mit diesen Internationalen VerkaufsbedingungenEinkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen insolvenz- rechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der Parteien werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für SonthofenBlomberg/Deutschland zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST SynFlex ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für SonthofenBlomberg/Deutschland zuständigen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden Lieferanten oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Purchasing Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen VerkaufsbedingungenVer- kaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelie- ferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST Bartscher mit dem Kunden ist Sonthofen33154 Salzkot- ten/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST Bartscher die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln Klau- seln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufsbedingun- gen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lischenglisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte Vorbe- halte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen gericht- lichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderun- gen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-UN- Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Bei Ver- wendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2020 der Internati- onalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Ver- kaufsbedingungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen Rechtsbeziehun- gen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten Streitig- keiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Inter- nationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Internationa- len Schweizerischen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) Chambers‘ Arbitration Institution unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Interna- tionalen Schweizerischen Handelskammern Schiedsordnung benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere insbesonde- re auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international nicht ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Ge- richte Gerichte vereinbart. KAST Wenn die maßgebliche Niederlassung des Kunden in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) o- der in der Schweiz liegt, ist Bartscher jedoch unabhängig von einer etwaigen Un- wirksamkeit der Schiedsabrede berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Schiedsge- richt auch Klage zu dem für Sonthofen00000 Xxxxxxxxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen staat- lichen Gericht auch Klage vor den oder dem staatlichen Gerichten Gericht am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise teil- weise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung Re- gelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung Re- gelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen. Zah- lungs- Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST mit dem Kunden ist Sonthofen/Deutschland. Diese Regelungen gelten Regelung gilt auch, wenn KAST die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer von INCOTERMS oder von Klauseln wie „Lieferung frei..." oder ähnlicher Art beinhaltet keine Änderung der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnErfüllungsortregel. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt gelten das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen Fassungenglischsprachigen Fassung sowie die in Sonthofen/Deutschland maßgeblichen Gebräuche. Das UN-UN- Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 INCOTERMS 2000 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen schiedsgerichtlichen Zuständigkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Außerhalb der Geltung des UN-Kaufrechts bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules Schiedsgerichtsordnung des London Court of International ArbitrationArbitration (LCIA) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter je einer von dem Kläger, ein Schiedsrichter Kläger und von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet benannt wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig ist oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbart. KAST ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem für Sonthofen/Deutschland zuständigen Gericht im Schiedsverfahren auch Klage vor den staatlichen Gerichten in Sonthofen/Deutschland oder am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen zuständigen Gerichten zu erheben. Jede Klage oder Widerklage des Kunden vor einem staatlichen Gericht ist ausgeschlossen. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Terms

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5III. -6. dieser Internationalen Verkaufsbedingungenallgemeinen Einkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatzlieferun- gen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen Rechts- beziehungen von KAST Tecnamic mit dem Kunden Lieferanten ist Sonthofen/Deutschland00000 Xxxx/ Xxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, der Lieferant für den Kunden Tecnamic Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung Zah- lungen gegen Übergabe von Waren Ware oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung Vereinba- rung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen verbleibt es bei den vorstehenden RegelnFolge und ändert nicht die in diesem Absatz getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbezie- hungen mit dem Kunden Lieferanten gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegenausschließlich deutsches Recht. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen allgemeinen Einkaufsbedin- gungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen Sofern der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten sowie Lieferant Xxxxxxxx, eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - alle – vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen allgemeinen Einkaufsbedingungen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenfür 00000 Xxxx/Xxxxxxxxxxx zuständigen Gerichte vereinbart. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch und/oder englisch sein. Die Zu- ständigkeit des Schiedsgerichts Diese Zuständigkeit schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit andere Zu- ständigkeit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges Zusammenhangs gesetzlich vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Auch ist der Kunde nicht berechtigt, eine Widerklage, Aufrechnung, Streitverkündung oder ungültig werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für SonthofenZurückbehaltung vor einem anderen als dem ausschließlich zuständigen Gericht in 00000 Xxxx/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbartXxxxxxxxxxx vorzubringen. KAST Tecnamic ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer Klage zu dem den für Sonthofen00000 Xxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen Gericht Gerichten auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden Lieferanten oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen zuständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 54. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen Re- gelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5vereinbarten Incoterm-Klausel und er gilt auch für Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. dieser Internationalen Verkaufsbedingungen. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST Werthenbach mit dem Kunden ist SonthofenBielefeld/Deutschland. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST Werthenbach die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-Klauseln hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen verbleibt es bei den vorstehenden Regeln. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen englischsprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet ungeachtet vertragsstaatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen in Ziffer I. diesen Internationalen Verkaufsbedingungen unterliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsge- richtlichen Zuständigkeiten, für Ergänzungen oder Änderungen der Verträge sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten Neben- pflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internatio- nalen Verkaufsbedingungen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen VerkaufsbedingungenHandelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedin- gungen getroffenen Regelungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbe- dingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer ObligationenrechtObliga- tionenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Schweizerischen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern (Swiss Rules of International Arbitration) Chambers‘ Arbitration Institution unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschiedenent- schieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten mit einem Streitwert unter € 50.000 250.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung der Schweizerischen Handelskammern Schiedsordnung benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen schiedsrichterlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit staatlicher Gerichte aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller der Streitigkeiten stattdessen statt- dessen die örtlich und international nicht ausschließliche Zuständigkeit der für SonthofenBielefeld/Deutschland zuständigen Ge- richte vereinbartGerichte verein- bart. KAST Wenn die maßgebliche Niederlassung des Kunden in dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz liegt, ist Werthenbach jedoch unabhängig von einer etwaigen Unwirksamkeit der Schiedsabrede berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer auch Klage zu dem für Sonthofen/Bielefeld Deutschland zuständigen staatlichen Gericht auch Klage vor den oder dem staatlichen Gerichten Gericht am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions

Allgemeine Vertragsgrundlagen. 1. Der Lieferort ergibt sich aus der Regelung in III.-5III. -5. dieser Internationalen Verkaufsbedingungeninternationalen Verkaufsbedingungen und gilt auch für Ersatz- lieferungen oder Nachbesserungen gelieferter Ware. Zah- lungs- Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen von KAST Tecnamic mit dem Kunden ist Sonthofen00000 Xxxx/DeutschlandXxxxxxxxxxx. Diese Regelungen gelten auch, wenn KAST Tecna- mic die Kosten des Zahlungsverkehrs übernimmt, für den Kunden Leistungen an einem anderen Ort ausführt oder Zahlung Zah- lung gegen Übergabe von Waren oder Dokumenten zu leisten ist oder erbrachte Leistungen rück- abzuwickeln rückabzuwickeln sind. Tecnamic ist berechtigt, Zahlung auch am Sitz des Kunden zu verlangen. Die Vereinbarung anderer Klauseln der Incoterms oder sonstiger Liefer-von Klauseln wie „Lie- ferung frei ...“ oder ähnlicher Art hat lediglich eine abweichende Regelung des Transports und der Transportkosten zur Folge; im Übri- gen Übrigen verbleibt es bei den vorstehenden Regelnin diesen Internationalen Verkaufs- bedingungen getroffenen Regelungen. 2. Für die Rechtsbeziehungen mit dem Kunden gilt das Übereinkommen Überein- kommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge Verträ- ge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG) in der eng- lisch-sprachigen englischsprachigen Fassung. Das UN-Kaufrecht gilt über seinen Anwendungsbereich hinaus und unge- achtet vertragsstaatlicher ungeachtet vertrags- staatlicher Vorbehalte für alle Verträge, die nach den Regelungen Regelun- gen in Ziffer I. diesen Internationalen internationalen Verkaufsbedingungen unterliegenun- terliegen. Bei Verwendung von Handelsklauseln gelten im Zweifel die Incoterms® 2010 der Internationalen internationalen Handelskammer unter Berücksichtigung der in diesen Internationalen Verkaufsbedingungen Verkaufsbedin- gungen getroffenen Regelungen. 3. Für das Zustandekommen der Verträge einschließlich der Absprachen zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Zuständigkeiten schiedsgerichtlichen Zustän- digkeiten sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien unter Einschluss auch der Haftung für den durch die Ware verursachten Tod oder die Körperverletzung einer Person sowie wegen Verletzung vorvertraglicher und sonstiger Nebenpflichten sowie für die Auslegung gilt ausschließ- lich ausschließlich das UN-Kaufrecht in Verbindung mit diesen Internationalen internationalen Verkaufsbedingungen. Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Internationalen internationalen Verkaufsbedingungen bestimmen sich die Rechtsbeziehungen der Parteien im Übrigen nach dem unvereinheitlichten schweizerischen Recht, namentlich dem Schweizer Obligationenrecht. 4. Alle - vertraglichen und außervertraglichen wie auch insolvenzrechtlichen - Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusammen- hang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Internationalen internationalen Verkaufsbedingungen vor- gesehen vorgesehen ist, einschließlich deren Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sowie andere Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden werden durch ein Schiedsverfahren nach der zur Zeit der Einreichung der Einleitungsanzeige geltenden Version der Internationalen Schieds- ordnung Inter- nationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern Handelskam- mern (Swiss Rules of International Arbitration) unter Aus- schluss Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, von denen ein Schiedsrichter von dem Kläger, ein Schiedsrichter von dem Beklagten und der Vorsitzende des Schiedsgerichts von den beiden benannten Schiedsrichtern bezeichnet wird, und bei Streitigkeiten beidenbenanntenSchiedsrichternbezeichnetwird,undbeiStreitig- keiten mit einem Streitwert unter € 50.000 500.000 aus einem nach der Internationalen Schied- sordnung Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern Handels- kammern benannten Schiedsrichter. Der Ort des schiedsrich- terlichen Verfahrens ist Zürich/Schweiz, die Sprache kann deutsch Deutsch und/oder englisch Englisch sein. Die Zu- ständigkeit Zuständigkeit des Schiedsgerichts Schieds- gerichts schließt insbesondere auch jede gesetzliche Zuständigkeit Zuständig- keit aus, die wegen eines persönlichen oder sachlichen Zusammenhanges Zusam- menhanges vorgesehen ist. Wenn diese Schiedsab- rede ungültig Schiedsabrede unwirksam ist oder ungültig unwirksam werden sollte, wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten der Strei- tigkeiten stattdessen die örtlich und international ausschließliche Zuständigkeit der für Sonthofen00000 Xxxx/Deutschland zuständigen Ge- richte Xxxxxxxxxxx zuständi- gen Gerichte vereinbart. KAST Tecnamic ist jedoch berechtigt, anstelle einer Klage zum Schiedsgericht oder anstelle einer und unabhängig von der Unwirksamkeit der Schiedsabrede auch Klage zu dem für Sonthofen00000 Xxxx/Deutschland Xxxxxxxxxxx zuständigen staatlichen Gericht, dem staatlichen Gericht auch Klage vor den staatlichen Gerichten am Geschäftssitz des Kunden oder anderen aufgrund in- oder ausländischen Rechts zu- ständigen staatlichen zuständigen staatli- chen Gerichten zu erheben. 5. Sollten Bestimmungen dieser Internationalen Verkaufsbedingungen internationalen Verkaufsbe- dingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die Regelungen im Übrigen wirksam. Die Parteien sind gehalten, die un- wirksame unwirksame Regelung durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

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Samples: International Sales Conditions