Allgemeine Verwaltung. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
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Samples: Verwaltungsvertrag
Allgemeine Verwaltung. Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurdenwurde.
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Samples: Verwaltervertrag
Allgemeine Verwaltung. Telefon- Die Verwalterin führt den Telefon− und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurden.
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Samples: Weg Verwaltervertrag
Allgemeine Verwaltung. Die Verwalterin führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern Handwer- kern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, soweit sie von der Verwaltung dieser im Rahmen der aufgeführten Grundleistungen veranlasst wurdenwurde.
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Samples: Verwaltervertrag