Allgemeine Zielsetzung Musterklauseln

Allgemeine Zielsetzung. Die Ziele der Leistungen bestimmen sich nach den allgemeinen Grundsätzen des Ersten und Zweiten, ggf. des Dritten und Vierten Kapitels SGB XII und den Zielsetzungen zu den jeweiligen Leistungsarten nach dem Sechsten Kapitel SGB XII, die gemäß Xxxxxx 0 Ziffer 3.1 (Ziele der Leistungen) zu konkretisieren sind.
Allgemeine Zielsetzung. Die Vertragsparteien sind sich über folgende Ziele der sozialen Ausgestaltung des Berliner Hochschulsystems einig. Diese Zielsetzungen sind verbindliche Leitlinien für die Auslegung des Vertrages und für die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie für die Wirtschafts- pläne des Studentenwerks: ▪ Sicherung der hochschulübergreifenden sozialen Infrastruktur durch Bereitstellung von sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Dienstleistungen für Studie- rende an den Berliner Hochschulen, ▪ Unterstützung eines zügigen und erfolgreichen Studienverlaufs von Studierenden auch in spezifischen Lebens- und Studiensituationen, ▪ Weiterentwicklung der Service- und Beratungsangebote entsprechend der zunehmenden Diversität der Studierenden, ▪ Sicherung und Verbesserung der Effizienz sowie der Qualität der Leistungserbringung.
Allgemeine Zielsetzung. Die Vertragsparteien sind sich über fol- gende Ziele der sozialen Ausgestaltung des Berliner Hochschulsystems einig. Diese Zielsetzungen sind verbindliche Leitlinien für die Auslegung des Vertra- ges und für die mittelfristige Finanz- und Investitionsplanung sowie für die Wirt- schaftspläne des Studentenwerks: • Sicherung der hochschulüber- greifenden sozialen Infrastruktur durch Bereitstellung von sozia- len, wirtschaftlichen, kulturellen und gesundheitlichen Dienst- leistungen für Studierende an den Berliner Hochschulen, • Unterstützung eines zügigen und erfolgreichen Studienverlaufs von Studierenden auch in spezifi- schen Lebens- und Studiensitua- tionen, • Weiterentwicklung der Service- und Beratungsangebote entspre- chend der zunehmenden Diversi- tät der Studierenden, • Sicherung und Verbesserung der Effizienz sowie der Qualität der Leistungserbringung. Übernahme
Allgemeine Zielsetzung. Die Sonderpädagogische Vollzeitpflege verfolgt folgende Ziele: • Entwicklung eines altersentsprechenden Umgangs mit emotionaler Bindung und Ablösung • Abbau von Entwicklungsdefiziten • Umgang mit traumatischen Erlebnissen • Vermittlung sozialer Kompetenzen • Beziehungsgestaltung • Integration in ein neues soziales Umfeld • Integration in Schul- und Ausbildungsgänge • Erlangung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen • Bearbeitung der Konfliktebenen in der Beziehung zu den Eltern • (Wieder)Herstellung einer tragfähigen Eltern-Kind-Beziehung • Reintegration in die Herkunftsfamilie oder Verselbstständigung • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Auseinander- setzung mit der eigenen Behinderung/Krankheit.
Allgemeine Zielsetzung. Mit der Übernahme einer Patenschaft werden für die Kinder psychisch kranker Eltern folgende allgemeine Ziele verfolgt: • Familien- und Milieuerhalt für das Kind durch Unterstützung von Angehörigen und Kind in Alltagssituationen und in Phasen krisenhafter Zuspitzung • Schutz des Kindes in Phasen krisenhafter Zuspitzung • Bereitstellung eines Ansprechpartners für das Kind zur Verarbeitung seiner besonderen Situation und der sich aus seiner Situation ergebenden psychosozialen Belastungen • Förderung der Erziehungskompetenz der betroffenen Angehörigen und ihre psychosoziale Entlastung in Phasen, in denen sie die Erziehungsverantwortung nicht selbst übernehmen können.
Allgemeine Zielsetzung. Mit der Übernahme einer Patenschaft werden für die Kinder aus der Verwandtschaftspflege folgende allgemeine Ziele verfolgt: • Unterstützung und Stabilisierung des Pflegefamiliensystems des Kindes in Alltagssituationen als Ergänzung zur Erziehung der Großeltern • Paten können als Zugang zur eigentlichen Elterngeneration dienen. • Bereitstellung eines Ansprechpartners für das Kind zur Verarbeitung seiner besonderen Situation und der sich aus seiner Situation ergebenden psychosozialen Belastungen. • Die Patenschaft für Kinder in Vollzeitpflege im sozialen Netz wird eingerichtet als Ergänzung zur Vollzeitpflege, nicht aus einem erzieherischen Bedarf heraus, sondern als Ergänzung durch altersbedingte Einschränkungen der Großeltern. • Etwaige Paten können im Sozialen Netz des Kindes gesucht werden, wenn diese zur Elterngeneration gehören. Das Kind verbleibt so im eignen Sozialen Umfeld.
Allgemeine Zielsetzung. Familienförderung als Teil der Jugendhilfe dient der Förderung der Erziehung in der Familie. Familienförderung umfasst Angebote der Familienbildung, der Familienberatung sowie der Familienfreizeit. Die Angebote richten sich an alle Familien mit ihren jeweiligen Lebenslagen, sozialen und ökonomischen Situationen, ihren Familienformen, ihren ethnischen und kulturellen Zugehö- rigkeiten. Mit Familie ist jede Lebensform gemeint, in der mindestens ein Erwachsener mit mindestens einem Kind zusammenlebt. Ein Augenmerk soll insbesondere auf der frühen Förderung von Kindern in der Familie liegen und auf der Unterstützung sicherer Bindungen zwischen kleinen Kindern und ihren Eltern. Die je besonderen Bedürfnisse von Familien, Müttern und Vätern sollen Beachtung finden. Zielgruppen mit spezifischen Unterstützungs- bedarfen sollen durch die Angebote der Familienförderung angesprochen werden. Familienförderung bezieht ebenfalls Männer, Frauen und Paare in Vorbereitung auf Eltern- schaft ein. Dies betrifft Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren. Familienförderung unterstützt bei der Bewältigung von Erziehungs- und Bildungsaufgaben und fördert die aktive Beteiligung von Müttern und Vätern, Kindern und Jugendlichen am ge- sellschaftlichen Leben, insbesondere in den Institutionen Kita und Schule. Das Projekt hat folgende konkreten Zielsetzungen: Das Projekt soll einer Gefährdung kindlicher Entwicklung durch ungünstige Beziehungs- und Erziehungssituationen in Familien vorbeugend begegnen. Mütter mit Kindern bis zwei Jah- ren, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, auf schwierige Lebenslagen nicht angemessen rea- gieren zu können, werden beratend begleitet. Mütter und ihre Familien sollen in ihrer Erzie- hungs—und Beziehungskompetenz unterstützt werden. Die Frauen sollen Stabilisierung er- fahren, um ihre Rolle in der Familie mit Selbstvertrauen ausfüllen können. Durch ressour- cenunterstützende Methodik und die Verbindung von Einzel- und Gruppenkontakten wird angestrebt, dass sich persönliche Risikofaktoren reduzieren und die Familien auf die Inan- spruchnahme von Nachbarschaftshilfe und/oder sozialen Netzwerken vorbereitet werden. Damit wird der Isolation bei möglicherweise auftretendem Hilfebedarf vorgebeugt. Der Xxxxxx Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V. betreibt und unterhält das Projekt „Von Anfang an Familienleben“ im FuN - Familienzentrum. Straße, Hausnummer: Xxxxxxx-Xxx-Xxx. 15a PLZ, Ort: 00000 Xxxxxx Ansprechpartner...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.