Leistungsvereinbarung Musterklauseln

Leistungsvereinbarung. (4) Für Arbeitsplätze im gewerblichen Bereich deren Arbeitsergebnisse nach Zeit und Menge messbar sind, kann durch Dienstvereinbarung ein Leistungsentgeltsystem eingeführt werden.
Leistungsvereinbarung. 3 Grundsatz § 4 Art der Leistungen, Leistungstypen, Bildung von Gruppen von Leistungsberechtigten § 5 Personenkreis § 6 Inhalt der Leistungen § 7 Unterkunft und Verpflegung § 8 Maßnahmen (Personelle Ausstattung) § 9 Umfang der Leistungen § 10 Qualität der Leistungen
Leistungsvereinbarung. 2 Grundsatz § 3 Art der Leistungen § 4 Personenkreis § 5 Inhalt der Leistungen
Leistungsvereinbarung. 2 Grundsatz § 3 Hilfearten, Leistungstypen und Hilfebedarfsgruppen §4
Leistungsvereinbarung. (§ 78 c SGB VIII) 72 3.2 Entgeltvereinbarung 73 3.3 Qualitätsentwicklungsvereinbarung 74 4. Kostenkalkulation 74 5. Prüfung der Kostenkalkulation und Vereinbarung 74 des Leistungsentgelts
Leistungsvereinbarung. (§ 78 c SGB VIII)
Leistungsvereinbarung. Die Mustergliederung des Leistungsangebotes gem. Anlage 3 ist zu beachten. Änderun- gen an der Leistungsvereinbarung sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Leistungsvereinbarung. Zur Umsetzung der allgemeinen Schutzmaßnahmen auf Grund gestiegener Anforderungen an Hygiene- und Arbeitsschutzstandards im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie wird ein monatlicher Betrag zur Abgeltung von pandemiebedingten Mehraufwendungen je leistungsberechtigter Person in sachlicher Zuständigkeit eines örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe/Sozialhilfe des Landes Bran- denburg gezahlt.
Leistungsvereinbarung. 4 Leistungsmerkmale § 5 Sächliche Ausstattung und Personalbemessung
Leistungsvereinbarung. Der Partner und das DFGR-Management verpflichten sich gegenseitig zur Beteiligung an den innen- und außengerichteten Marketing- und Vertriebsaktivitäten (Partnermanagement, Vermarktung und Content-Erstellung der DFGR ab 2022. Der Erfolg des Projektes hängt wesentlich von der Konsequenz und Reichweite ab, mit der es im Markt kommuniziert wird. Insofern ist eine angemessene Anzahl verbindlicher Vereinbarungen mit Partnern wichtig, weshalb die im folgenden ausgeführte Absichtserklärung geschlossen wird. Der vorliegende Partnervertrag gilt vorbehaltlich der Akquisition von insgesamt mindestens 6 Land- kreise, Städten oder Gemeinden, die sich an der Marketing- und Vertriebspartnerschaft „Deutsche Fisch-Genuss-Route“ (DFGR) beteiligen. Sofern die Beteiligung nicht zustande kommen sollte, wird gemeinsam mit den strategischen Partnern entschieden, wie die Partnerschaft fortgeführt werden soll. Zwischen dem Partner und dem DFGR-Management werden folgende Leistungen vereinbart.