Common use of Allgemeiner Grundsatz Clause in Contracts

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.qualitypool.de, www.allstern.com, allstern.com

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: degenia.de, wohnmobilschutzbrief.de, degenia.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.diebayerische.de, hbfek.de, hbfek.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versi- cherungsperiode steht dem Versicherer uns für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.aidworkerinsurance.com, www.aiesec-student-insurance.com, www.dr-walter.com

Allgemeiner Grundsatz. a(1) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.ecclesia.de, www.ecclesia.de, www.union-paritaet.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.flugschulen.at, service.comfortplan.de, ssl.askuma.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer Versiche- rer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.conceptif.de, www.conceptif.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versi- cherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entsprichtent- spricht, in dem der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz bestanden hat.

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Samples: amex-online.de, www.kvd-versicherungen.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: makler.continentale.de, www.koepper-klaus.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode vorzeitigen Vertragsbeendigung steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versicherungs- periode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: media.barmenia.de, media.barmenia.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält> nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden be> standen hat.

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Samples: esv-schwenger.de, kunden.interlloyd.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden bestan- den hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de, www.bdv-service.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.mecklenburgische.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: feger-finanz.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsver- hältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versicherungs- periode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.volkswohl-bund.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige derjeni- ge Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode steht dem Versicherer uns für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden bestan- den hat.

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Samples: www.dr-walter.com

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf Ab- lauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: ssl.askuma.de

Allgemeiner Grundsatz. a) 1.1 Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige derje- nige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.k-m.info

Allgemeiner Grundsatz. a) 20.1.1 Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf Ab- lauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: cdn.website-editor.net

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige derje- nige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entsprichtent- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.mvk-versicherung.de

Allgemeiner Grundsatz. a(1) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum Zeit- raum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie Prä- mie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.conceptif.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versiche- rungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.lvm.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entsprichtent- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.bavariadirekt.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entsprichtent- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.conceptif.de

Allgemeiner Grundsatz. a) 1.1. Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versicherungspe- riode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.versicherungsspiegel.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungs­ verhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versicherungs­ periode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.recura.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer Versi- cherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.mofa-24.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer uns für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Bei- trags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.vpv.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.agcofinance.com

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhältnis- ses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer Ver- sicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.lvd-online.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf Ab- lauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: Gesamt Jahresbeitrag

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer Versi­ cherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: Produktinformationsblatt Zur Gvi Gruppen Wohngebäudeversicherung‌

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungs- verhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versicherungs- periode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Ver- sicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie Prä- mie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.innofima.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige derjeni- ge Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.jugendherberge.de

Allgemeiner Grundsatz. a(1) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versi- cherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.hoehere-verwaltungsbeamte.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsver- hältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versicherungspe- riode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz bestanden hat.

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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf Ab- lauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden be- standen hat.

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Samples: www.haftpflichtkasse.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entsprichtent- spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.huettener-versicherungsverein.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.

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Samples: www.smarteo.cz

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode Versiche- rungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden bestan- den hat.

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Samples: www.helberg.info

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode vorzeitigen Vetragsbeendigung steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.gdv.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz bestanden hat.

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Samples: cdn.pepxpress.com

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses Versicherungsverhält- nisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige derje- nige Teil der Prämie des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.walslebe.de

Allgemeiner Grundsatz. a) Im Falle der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer Ver­ sicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.

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Samples: www.gev-versicherung.de